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Beschlussvorlage

Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlausschüsse der Wahlkreis 117 und 118 zur Landtagswahl 2027

BV-96/26 07.07.2026 Amt für gesamtstädtische Steuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm bereitet die Besetzung der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl 2027 vor. Gemäß der Beschlussvorlage BV-96/26 sollen für die Wahlkreise 117 und 118 Beisitzer sowie deren Stellvertreter gewählt werden.

Der Wahlkreis 117 umfasst den Stadtbezirk Herringen sowie die Gemeinden Bergkamen, Bönen und Kamen. Da der Landrat des Kreises Unna als Kreiswahlleiter fungiert, wird für das dem Gebiet der Stadt Hamm zustehende Mandat die Wahl eines Beisitzers und eines stellvertretenden Beisitzers durch die SPD vorgeschlagen.

Für den Wahlkreis 118, der die Stadtbezirke Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen umfasst, ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm als Wahlleiter zuständig. Die Besetzung der sechs Sitze im Kreiswahlausschuss erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses der letzten Ratswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Die Sitzverteilung sieht drei Sitze für die SPD, zwei Sitze für die CDU und einen Sitz für die AfD vor. Die entsprechenden personellen Vorschläge der Fraktionen sind Bestandteil der Vorlage.

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