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Beschlussvorlage

Betriebskostenfinanzierung Kindertageseinrichtungen Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis Hamm

BV-100/26 07.07.2026 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Herabsetzung des Trägeranteils für den evangelischen Kirchenkreis Hamm im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen beschließen. Ab dem 1. August 2026 ist vorgesehen, den Anteil des Trägers von derzeit etwa 4,07 % auf 2,3 % zu senken. Diese Regelung soll für die nächsten fünf Kindergartenjahre, beginnend mit dem Zeitraum 2026/2027 bis zum Jahr 2030/2031, gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Trägervertrag mit dem evangelischen Kirchenkreis abzuschließen.

Die durch die Anpassung entstehenden Mehrausgaben werden im Durchschnitt jährlich 445.000 Euro betragen und stehen im Budget der frühkindlichen Bildung des Jugendamtes zur Verfügung. Die Vorlage führt an, dass steigende Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Sachkosten sowie die Festlegung der landesseitigen Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen die finanzielle Situation der Träger prägen. Da die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2026/2027 auf minus 0,14 % festgelegt wurde, sinken die Pauschalen rechnerisch leicht. Die Maßnahme dient der Stabilisierung der Trägerlandschaft und der Sicherstellung des Betreuungsangebots in Hamm.

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