8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich im Juli 2026 mit der achten Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm befassen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-138/26 ist die Anpassung von Wertgrenzen innerhalb des § 8 Absatz 2 der bestehenden Satzung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, verschiedene finanzielle Schwellenwerte und Kostengrenzen aus dem Text zu entfernen. Konkret sollen Zusätze zu Kostenvolumina von bis zu 500.000 Euro sowie Vorgaben zu veranschlagten Bausummen oder Kosten von mehr als 50.000 Euro netto in mehreren Unterpunkten des genannten Paragrafen entfallen. Eine finanzielle Auswirkung der Änderung auf den städtischen Haushalt wird in der Vorlage nicht angegeben, und es besteht keine Klimarelevanz.
Der Beratungs- und Beschlussprozess ist für den Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli 2026 angesetzt. Die Bezirksvertretungen Pelkum, Mitte, Heessen, Bockum-Hövel, Herringen, Uentrop und Rhynern sollen die Vorlage zwischen dem 23. und 25. Juni 2026 vorberatend behandeln. Im Anschluss findet am 6. Juli 2026 eine Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 7. Juli 2026 die abschließende Entscheidung treffen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 06.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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