Satzung gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB über die Veränderungssperre "Südlich Holtmannskamp"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht die Einführung einer Veränderungssperre „Südlich Holtmannskamp“ vor. Grundlage hierfür ist das laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 07.112, dessen Aufstellungsbeschluss im März 2024 erfolgte. Ziel des Bebauungsplans ist es, bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohngebiete umzuwandeln, um den Wohnraumbedarf zu decken und die bestehende Gemengelage zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung aufzulösen.
Die Einrichtung der Veränderungssperre dient der Sicherung dieser Planungsziele. Hintergrund ist eine vorliegende Bauvoranfrage für einen Discountermarkt, die den Zielen des neuen Bebauungsplans sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt widersprechen würde. Da das Gebiet im derzeit gültigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wäre eine Ansiedlung von Einzelhandel grundsätzlich möglich.
Das Planverfahren verzögerte sich bislang aufgrund liegenschaftlicher Hemmnisse sowie der notwendigen Prüfung auf Altlasten. Die weitere Ausarbeitung des Entwurfs erfolgt in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ohne eine entsprechende Verlängerung würde die Sperre im Januar 2027 enden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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