Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Verpflichtung von Ratsmitgliedern hier: Bernhard Haberkamp und Hartmut Weber
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 17.03.2020, Nr. 0692/20
- 3.Anträge zu Teil I der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 23.06.2020, Nr. 0707/20
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Halbierung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Angebote der frühkindlichen Bildung in HammZur Vorlage · 0033/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der frühkindlichen Bildung zu halbieren. Diese Regelung gilt rückwirkend ab August 2020 und umfasst sowohl Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen als auch die Kindertagespflege. Die Maßnahme bleibt so lange in Kraft, bis neue Beitragsregelungen mit einer angepassten sozialen Staffelung verabschiedet werden.
Die Verwaltung begründet die Entscheidung mit der Zielsetzung, Familien durch eine schnelle finanzielle Entlastung zu unterstützen. Die Dringlichkeit der Vorlage wurde damit begründet, dass die Reduzierung der Beiträge bereits im Zahlungslauf für den Monat November berücksichtigt werden soll, um eine vollständige Verrechnung der bereits gezahlten Beiträge bis Ende Dezember zu ermöglichen.
Für den städtischen Haushalt ergibt sich durch die Halbierung der Beiträge ein Gesamtausfall von etwa 1,35 Millionen Euro für das Kita-Jahr 2020/2021. Davon entfallen 510.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2020 und rund 840.000 Euro auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2021. Die Finanzierung der Träger von Kindertageseinrichtungen bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage ohne Bedenken zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0066/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der im Jahr 1961 errichteten Gebäude im Eingangsbereich, die durch einen barrierefreien, mehrteiligen Neubau ersetzt werden sollen, sowie die Erneuerung der östlichen Stehtribüne.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf 3.191.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 800.000 Euro auf die Sanierung der Tribüne und rund 2.391.000 Euro auf den Abriss sowie den Ersatzneubau des Eingangsbereichs. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 2.871.900 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 319.100 Euro übernimmt. Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Planung sowie Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Zeitplan sieht nach Erhalt des Förderbescheids ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen vor. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das zweite Halbjahr 2023 geplant. Das Projekt dient der Modernisierung der Leichtathletikanlagen und ist Teil der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ Verwendung von Mitteln für den Schaustellerverein „Hand in Hand e.V.“ sowie den beiden soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Oberonstraße“Zur Vorlage · 0145/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um verbleibende Mittel aus dem Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ für kulturelle Zwecke einzusetzen. Der Fonds wurde ursprünglich zur Unterstützung während der Corona-Krise eingerichtet und durch Spenden sowie Mittel der Stadtwerke Hamm ergänzt. Nachdem bereits zahlreiche Anträge von Einzelkünstlerinnen, Vereinen und Kleinstunternehmen bewilligt wurden, sollen nun die restlichen 24.000 Euro für zwei größere Maßnahmen verwendet werden.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags soll der Schaustellerverein „Hand in Hand e. V.“ mit 4.000 Euro gefördert werden. Diese Mittel sollen an die Mitglieder des Vereins weitergereicht werden, um die Auswirkungen von Veranstlungsabsagen abzufedern.
Zudem ist eine Förderung der soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Obererstraße“ vorgesehen. Beide Einrichtungen sollen jeweils 10.000 Euro erhalten, um die Erstellung von Image-Videos zu finanzieren. Ziel des Projekts ist es, die dort ansässigen Kunstschaffenden und Musiker vorzustellen und den beteiligten Kreativen eine Aufwandsentsädigung zu ermöglichen. Die Umsetzung der Video-Projekte sowie die Auszahlung an den Schaustellerverein sollen aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit noch im Jahr 2020 erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt HammZur Vorlage · 0168/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, mit der die Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamm geändert werden sollen. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung an die neuen Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die bis zum 31. Dezember 2021 gelten.
Die Änderungen zielen darauf ab, Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. So soll der Wert für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen von bisher 5.000 Euro netto auf 15.000 Euro netto angehoben werden. Bei Bauleistungen wird zudem zwischen Wertgrenzen für einzelne Gewerke und Gesamtaufträge unterschieden. So ist eine freihändige Vergabe im Wettbewerb für einzelne Gewerke bis 75.000 Euro netto oder für den Gesamtauftrag bis 125.000 Euro netto zulässig. Für Bauleistungen zu Wohnzwecken, was auch Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen oder Kindergärten einschließt, werden ebenfalls angepasste Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wurde damit begründet, dass eine ordentliche Ratssitzung vor der Kommunalwahl nicht mehr stattfinde und eine verzögerte Umsetzung die Wirksamkeit der neuen Vergabegrundsätze einschränken würde. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 8.5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2020Zur Vorlage · 0108/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0108/20_VL sieht die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzung umfassend zu überarbeiten, wobei ein wesentlicher Schwerpunkt auf der sprachlichen Anpassung an geschlechtergerechte Bezeichnungen liegt. Dies betrifft zahlreiche Passagen, etwa bei der Bezeichnung von Beamten, Bürgermeistern, Beamtinnen, sowie bei der Benennung von Funktionsbezeichnungen wie der Bezirksbürgermeister oder der Gleichstellungsbeauftragten.
Inhaltlich umfasst die Vorlage zudem strukturelle und organisatorische Anpassungen. So wird die Bezeichnung des Haupt- und Finanzausschusses einheitlich in Hauptausschuss geändert und der Personal- und Feuerwehrausschuss in Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung umbenannt. Die Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung werden allgemeiner formuliert, indem der spezifische Verweis auf Parkuhren und Parkscheiben durch eine allgemeine Formulierung zu Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung ersetzt wird.
Des Weiteren werden die Aufgaben und die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten präzisiert. Die Vorlage legt fest, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, die Belange von Frauen berühren, mitzuwirken hat und der Oberbürgermeister sicherzustellen hat, dass deren Stellungnahmen bei der Bildung der Verwaltungsmeinung berücksichtigt werden. Zudem werden die Amtsbezeichnungen für Beigeordnete, wie etwa Stadtkämmerin oder Stadtbaurätin, formalisiert. Die Änderungssatzung soll mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 9.Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0122/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Zuständigkeitsordnung vorgelegt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die bestehende Regelung, die zuletzt am 6. November 2004 in Kraft war, vollständig zu ersetzen.
Der Inhalt der neuen Zuständigkeitsordnung ist in der Anlage 1 der Vorlage enthalten. Um die Änderungen nachvollziehbar zu gestalten, wurde der Beschlussvorlage zudem eine Synopse beigefügt, die die neue Fassung der bisherigen Ordnung gegenüberstellt. Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung regelt die Verteilung der Entscheidungskompetenzen innerhalb des Rates der Stadt Hamm.
Nach der vorliegenden Dokumentation sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Neufassung der Ordnung zu erwarten. Der Rat hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 über den Vorschlag entschieden. Mit dem Beschluss tritt die alte Zuständigkeitsordnung vom 6. November 2004 außer Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.Geschäftsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0113/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgelegt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung, die seit dem 6. November 2004 in Kraft war, vollständig durch eine neue Fassung zu ersetzen.
Der entsprechende Entwurf der neuen Geschäftsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung strebt mit diesem Vorhaben eine umfassende Neufassung der Regelungen an, die die Arbeitsweise und die Abläufe innerhalb des Rates festlegen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat der Stadt Hamm sollte die neue Geschäftsordnung gemäß dem Beschlussvorschlag verabschieden, wodurch die alte Regelung gleichzeitig außer Kraft tritt. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 11.Allgemeine Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · 0110/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die neuen Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, die bestehenden Richtlinien in ihrer Gesamtheit neu zu verfassen, weshalb die bisherige Fassung vom 25. Mai 2020 mit dem neuen Beschluss außer Kraft trat.
Die Neufassung der Richtlinien dient als Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Bezirksvertretungen innerhalb der Stadtverwaltung. Der entsprechende Beschluss wurde zuvor bereits im Hauptausschuss am 14. Dezember 2020 behandelt. Mit der Verabschiedung der neuen Regelungen treten die entsprechenden Vorgaben für die kommunale Selbstverwaltung der Bezirke unmittelbar in Kraft. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 12.Bildung eines Unterausschusses „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 0164/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die Bildung eines Unterausschusses mit der Bezeichnung „Jugendhilfe und Schule“ beschlossen. Ziel dieses Gremiums ist es, die politische Beratung bei Themen zu intensivieren, die die Schnittstellen zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Schule betreffen. Im Fokus der Arbeit sollen dabei unter anderem die gemeinsamen Standards sowie die Evaluation von Maßnahmen stehen, um die Unterstützung für Kinder und Jugendliche fachlich abzustimmen.
Die Mitgliederzahl des Unterausschusses wurde auf 12 Personen festgesetzt. Die Zusammensetzung des Gremiums erfolgt aus Vertretern des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe, Vertretern der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Ausbildung. Zudem ist ein beratendes Mitglied der Schulaufsicht sowie ein beratendes Mitglied aus dem Bereich Schule des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe vorgesehen.
Der Unterausschuss soll jeweils vor den regulären Sitzungen der zuständigen Ausschüsse für Familie, Kinder und Jugendhilfe sowie für Schule und Ausbildung tagen und nimmt dabei eine beratende Funktion ein. Die Geschäftsführung des Unterausschusses wird durch die Jugendamtsverwaltung wahrgenommen. Die Einrichtung des Gremiums entspricht einer Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.12.2020 · Rat
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Bildung eines Unterausschusses „Jugendhilfe und Schule“Zur Vorlage · 0164/20_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0164/20_ER-1 regelt die Bildung eines neuen Unterausschusses mit der Bezeichnung „Jugendhilfe und Schule“. Ziel dieses Gremiums ist die politische Beratung gemeinsamer Themen, die die Bereiche Jugendhilfe und Schule betreffen.
Die Zusammensetzung des Unterausschusses ist auf insgesamt 12 Mitglieder festgelegt. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus verschiedenen Vertretungen zusammen: Vier Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe sowie zwei Mitglieder des Ausschusses Familie, Kinder und Jugendhilfe, die die Jugend- und Wohlfahrtsverbände repräsentieren, sind Teil des Gremiums. Zudem sind vier Mitglieder des Ausschusses für Schule und Ausbildung sowie ein beratendes Mitglied der Schulaufsicht vorgesehen. Ein weiteres Mitglied aus dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe nimmt in beratender Funktion für den Bereich Schule teil.
Für die Leitung des Unterausschusses wurde eine Person aus dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe als Vorsitzende sowie eine weitere Person aus demselben Ausschuss als stellvertretende Vorsitzende bestimmt. Die Aufgaben der Geschäftsführung des Unterausschusses werden durch die Jugendamtsverwaltung wahrgenommen. Die Entscheidung über die Bildung und die personelle Besetzung basiert auf den Beschlüssen der Ausschüsse für Familie, Kinder und Jugendhilfe sowie für Schule und Ausbildung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 13.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0024/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 15. Dezember 2020 wurde über eine Umbesetzung in den städtischen Ausschüssen entschieden. Auf Antrag eines Ratsmitglieds der Ratsgruppe Pro Hamm wurde beschlossen, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu wählen.
Gleichzeitig mit dieser Neubesetzung endet die Mitgliedschaft desselben Ratsmitglieds als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Verwaltung gab an, dass durch diese personelle Veränderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung des Rates gefasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 14.Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit HammZur Vorlage · 0090/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0090/20_VL einen Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg nach personellen Vorschlägen für diesen Ausschuss gemäß § 20 des Kündigungsschutzgesetzes.
Da der Bezirk der Agentur für Arbeit Hamm sowohl die Stadt Hamm als auch den Kreis Unna umfasst, sind die dortigen Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, Personen für die Besetzung der Ausschussmitglieder vorzuschlagen. Für die Stadt Hamm sieht der Vorschlag vor, den Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin als erste Stellvertreterin und ein weiteres Mitglied als zweiten Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2025 zu nominieren. Die entsprechenden Vorschläge für den Kreis Unna wurden im Dokument ebenfalls aufgeführt.
Die Vorlage wurde im Rat am 15. Dezember 2020 behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neuberufung werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg ist für die weitere Durchführung der Wahl in den Ausschuss verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 15.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden Mitgliedes und zweier stellvertretenden beratenden MitgliederZur Vorlage · 0092/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0092/20_VL der Stadtverwaltung Hamm regelt die Besetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage für die personellen Änderungen sind die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm sowie das Vorschlagsrecht des Integrationsrates.
Auf Vorschlag des Integrationsrates wurde die Wahl eines beratenden Mitglieds sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss durchgeführt. Die entsprechenden Vorschläge des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 19. November 2020 sahen die Benennung eines beratenden Mitglieds und eines stellvertretenden beratenden Mitglieds vor.
Zudem wurde die personelle Neubesetzung im Bereich der Vertretung des Jugendamtselternbeirates behandelt. Nach der Neuwahl des Jugendamtselternbeirates wurde eine neue stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Ausschuss festgelegt, um die bisherige Vertretung abzulösen. Ein bestehendes beratendes Mitglied verbleibt weiterhin in seiner Funktion im Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen aus diesen Besetzungsänderungen sind nicht ersichtlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 16.Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 0170/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0170/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Vertretern der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Mitgliedssparkassen und deren kommunale Träger dazu verpflichtet, Mitglieder für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die Satzung sieht vor, dass pro Mitgliedssparkasse und deren Träger zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstandes in die Verbandsversammlung entsandt werden. Für den Fall der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder sind zudem Vertreter zu bestimmen. Die Vorlage konkretisiert die Besetzung dieser Positionen für die Stadt Hamm.
Als zweites ordentliches Mitglied gemäß § 5 Absatz 2a der Satzung ist der Oberbürgermeister vorgesehen. Für die Besetzung des ersten ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates sowie der entsprechenden Stellvertretungen ist eine entsprechende Wahl erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen für die Entsendung wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 4. Dezember 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 0179/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 15. Dezember 2020 wurde über die Neubesetzung der Gremien im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR entschieden. Ergänzend zu einem vorangegangenen Beschluss wurden die bisherigen Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft und des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände im Beirat für Arbeitsmarktpolitik des Kommunalen Jobcenters mit sofortiger Wirkung abberufen.
Der Rat wurde angewiesen, neue Mitglieder sowie deren Stellvertreter für diese Positionen zu benennen. Die Neubesetzung umfasst jeweils eine Vertretung für die Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie eine Vertretung für die Kirchen und freien Wohlfahrtsverbände, jeweils ergänzt durch eine stellvertretende Person.
Der Beirat setzt sich insgesamt aus acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung sieht vor, dass ein Mitglied durch einen Vorschlag des Oberbürgermeisters bestimmt wird, während vier weitere Mitglieder durch den Rat der Stadt benannt werden. Die restlichen Positionen sind für die Vertretung der Gewerkschaften, der Wirtschaft und des Handwerks sowie der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Benennung der Mitglieder bildet der § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 18.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0183/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 3. November 2020 beschlossen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung um zwei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt auf Vorschlag der Bezirksschülervertretung sowie des Stadtsportbundes.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage 0183/20_VL liegt nun der Vorschlag des Stadtsportbundes zur personellen Ergänzung des Ausschusses vor. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Mit der Entscheidung über die vorgeschlagenen Personen wird die Erweiterung des Ausschusses gemäß dem Beschluss des Rates umgesetzt. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 14. Dezember 2020 beraten und zur Entscheidung im Rat am 15. Dezember 2020 vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Erweiterung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 19.Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0191/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die Wahl von beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 3. November 2020, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorsah. Gemäß dieser Regelung sollen die neuen Mitglieder aus Vertretungen der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirates bestehen.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände wurden zwei Personen als beratende Mitglieder sowie zwei Personen als stellvertretende beratende Mitglieder vorgeschlagen. Die Vorlage sah die Wahl einer Einwohner als beratendes Mitglied und einer weiteren Einwohner als stellvertretendes beratendes Mitglied vor, wobei die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände die Grundlage bildeten. Die entsprechenden personellen Besetzungen wurden im Rahmen des Beschlussverfahrens durch den Rat bestätigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 20.Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0192/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 3. November 2020 wurde beschlossen, den Ausschuss für Sport und Freizeit um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Gemäß dieser Entscheidung ist der Stadtsportbund dazu berechtigt, eine Person für diese Funktion sowie eine stellvertretende Vertretung vorzuschlagen.
Auf Grundlage des eingereichten Vorschlags des Stadtsportbundes liegt nun die Vorlage 0192/20_VL vor, die die Berufung zweier Personen als Mitglieder mit beratender Stimme vorsieht. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit zu berufen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss für Sport und Freizeit am 14. Dezember 2020 beraten. Mit der Beschlussvorlage wird die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur personellen Erweiterung des Ausschusses vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Berufungen sind in dem Dokument nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 21.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbHZur Vorlage · 0188/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0188/20 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Regelung zur Leitung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angepasst.
Nach der bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde der Vorsitz der Gesellschafterversammlung automatisch durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person ausgeübt. Durch die vorliegende Änderung wird diese Regelung dahingehend modifiziert, dass der Vorsitz künftig aus der Mitte der Vertreter in der Gesellschafterversammlung gewählt werden soll.
Der Rat hat die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt, die in der Sachdarstellung und Begründung dargelegten Anpassungen des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu beschließen. Die Verwaltung gab an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF)Zur Vorlage · 0185/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm planen eine Beteiligung an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF) sowie an der zugehörigen Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH als Kommanditistin zugestimmt. Die Kommanditeinlage beläuft sich auf bis zu 1,325 Millionen Euro, was einem Kommanditanteil von bis zu 52 Prozent entspricht. Zudem wurde die Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft mit einer Einlage von bis zu 13.000 Euro beschlossen.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke zu erhöhen, die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern und das Beteiligungsportfolio zu diversifizieren. Die wirtschaftliche Absicherung der Investition soll durch die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch geplante Wartungsverträge erfolgen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Entwicklung von Anlagenstandorten Risiken in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht bestehen können. Im Falle eines Scheiterns der Projektentwicklung würden die Aufwendungen für Gutachten verloren gehen. Die Beteiligung an der BWF ermöglicht den Stadtwerken zudem eine direkte Partizipation an Windenergieprojekten in der Entwicklungsphase. Die zuständigen Verbände wurden im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahme gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbHZur Vorlage · 0072/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH (SEG) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung an die neue Ausschussstruktur der Stadt Hamm anzupassen.
Nach einer Neuausrichtung der Ausschüsse soll sich die Besetzung der Gesellschafterversammlung künftig am Hauptausschuss orientieren. Die Mitgliederzahl der Versammlung reduziert sich dadurch von bisher 15 auf 13 Mitglieder. Die Regelung sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person sowie zwölf vom Rat der Stadt Hamm benannte Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. In diesem Zusammenhang wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung ebenfalls angepasst: Eine Sitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Für den Fall einer nicht beschlussfähigen Sitzung wird die erforderliche Mindestteilnahme bei einer Folgesitzung auf sechs Mitglieder gesenkt.
Zusätzlich sieht die Vorlage technische Neuerungen vor. Im Rahmen einer digitalen Gremienbetreuung wird die Möglichkeit ergänzt, Einladungen sowie Abstimmungen elektronisch durchzuführen. Auch die Einberufung der Versammlung kann künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Die Änderung der entsprechenden Paragrafen des Gesellschaftsvertrages wird nach der Beschlussfassung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sport und Freizeit Hamm gGmbH
- 25.Kommunales Jobcenter – Planung 2021Zur Vorlage · 0184/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0184/20_VL befasst sich mit dem Bericht zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm für das Jahr 2020 sowie der Planung für 2021. Der Bericht dokumentiert die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den lokalen Arbeitsmarkt und die operativen Abläufe. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 31.03.2020 um 1,8 % stieg, verzeichnete der Bereich der geringfügig Beschäftigten einen Rückgang von 2,6 %. Im Zeitraum von Januar bis August 202<0xE2><0x80><0xAF>0 wurden 1.491 Kurzarbeit-Anzeigen für 18.634 Personen registriert, wobei das verarbeitende Gewerbe, der Handel sowie das Gesundheitswesen besonders betroffen waren.
Die Integrationsquoten verzeichneten im Jahr 2020 Rückgänge, etwa bei der Integration in Erwerbstätigkeit von 80,6 % auf 60,0 % oder bei Alleinerziehenden von 76,6 % auf 48,0 %. Im Gegensatz dazu stieg die Quote bei Geflüchteten von 164,0 % auf 117,7 %. Für das Jahr 2021 sieht die Planung eine Steigerung der Integration um 10 bis 15 % gegenüber 2020 vor. Strategische Schwerpunkte liegen auf der Jugendberufsagentur, der Förderung von Frauen, Migrantinnen und Erziehenden sowie der Digitalisierung durch die Einführung eines Kundenportals und der E-Akte. Zudem sollen Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II um 300 Stellen ausgebaut werden. Weitere Ziele umfassen die Stärkung der Bildungsbegleitung und die Verbesserung der Kinderbetreuung durch die Aufstockung von Kita-Betreuungszeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0078/20_ER-1 befasst sich mit der Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis zum Jahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm die Förderung der Stadtteilarbeit in diesem Zeitraum unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 übernimmt.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt dabei über Zuwendungen des Landes aus dem Programmbereich „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten zu tragen. Für weitere Aufgabenbereiche der Stadtteilarbeit, welche die Elternberatung, Elternbegleitung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern umfassen, sollen zusätzliche kommunale Mittel bereitgestellt werden.
Die vorliegende Ergänzung zur ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung dient dazu, den Ausschuss für Soziales und Gesundheit in die Beratungsfolge aufzunehmen. Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien, darunter der Rat sowie die Bezirksvertretungen Hamm-Pelkum, Hamm-Mitte und Hamm-Herringen, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 27.„Kommunales Steuerungsnetzwerk für Gesundheitsförderung und Prävention – Gesundheit als Querschnittsaufgabe“ Antrag auf Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Zur Vorlage · 0087/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat einen Antrag zur Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Ziel ist der Aufbau eines kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention, um Gesundheit als Querschnittsaufgabe in der Stadt zu etablieren. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 sowie der Bewilligung der Förderung durch die GKV.
Das Vorhaben sieht vor, im Gesundheitsamt eine Stelle mit gesundheitswissenschaftlichem Hintergrund zu schaffen. Die Aufgabe dieser Funktion umfasst den Aufbau, die Koordination und die Verstetigung von Präventionsstrukturen. Dabei sollen die gesundheitlichen Bedarfe in den Sozialräumen der Stadt durch einen fachlichen Austausch mit verschiedenen Akteuren, wie medizinischen Versorgungsanbietern, Hochschulen und Trägern der Wohlfahrtspflege, ermittelt werden. Zudem soll eine regelmäßige kommunale Gesundheitsberichterstattung etabliert werden.
Die finanzielle Planung sieht für den Zeitraum von 2021 bis Mitte 2026 Gesamtausgaben in Höhe von 489.560 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf 246.399 Euro belaufen. Die GKV-Förderung erfolgt als degressive Anschubfinanzierung über maximal fünf Jahre. Das Projekt zielt darauf ab, insbesondere sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch niedrigschwellige Programme zu erreichen und die gesundheitliche Chancengleichheit in Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit und Teilhabe zu fördern. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2023Zur Vorlage · 0102/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0102/20 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für stationäre Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum von 2020 bis 2023 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält das Gremium an einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest. Demnach ist die Förderung von stationären Plätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Die Verwaltung legt dar, dass die jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung in den vergangenen Jahren mit der allgemeinen Pflegeplanung verknüpft wurde. Da zum Zeitpunkt der Vorlage keine aktuellen Zahlen aus der Pflegestatistik vorlagen und die Kapazitäten durch die Corona-Pandemie gebunden waren, beschränkt sich die aktuelle Planung auf die verpflichtende Bedarfsprüfung für stationäre Pflegeplätze.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2020 bis 2023 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger wird davon ausgegangen, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Pflegebedarfsplans wurde der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorgelegt, wobei keine Einwände oder Anmerkungen seitens dieses Gremiums erhoben wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.Umsetzung des zweiten Moduls des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW mittels Weiterleitung von Fördermitteln durch Zuwendungsbescheide an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2022.Zur Vorlage · 0156/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege beschlossen, um das zweite Modul des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Ziel der Maßnahme ist die Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case-Managements im Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Finanzierung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg. Die Mittel sind für die Besetzung von zwei Personalstellen vorgesehen, die organisatorisch im Sozialen Fallmanagement des Amtes für Soziale Integration angesiedelt werden sollen. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2020 auf maximal 9.168 Euro, während für die Jahre 2021 und 2022 jeweils ein Betrag von bis zu 110.000 Euro veranschlagt ist. Ein städtischer Eigenanteil ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich, da die Kosten vollständig durch die Zuwendungsbescheide des Fördergebers gedeckt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Erteilung von Zuwendungsbescheiden an geeignete Träger, sofern diese entsprechende Anträge stellen. Die Verwaltung prüft die Anträge nach Eingang. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 30.Kommunales Integrationskonzept Fortschreibung 2021
- 31.Umsetzung des Förderbausteins Coaching der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mittels 1. Weiterleitung von Zuwendungen durch einen Weiterleitungsvertrag und Erlass eines Zuwendungsbescheides i.H.d. städtischen Eigenanteils an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege und 2. Einbindung und Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm (VHS) im Zeitraum 01.12.2020 bis 30.06.2022.Zur Vorlage · 0163/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung des Förderbausteins Coaching im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ beschlossen. Das Programm richtet sich an junge Geflüchtete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, um deren berufliche Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Die Maßnahmen sind für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2022 geplant.
Die Umsetzung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie durch eine interne Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm. Für den Coaching-Baustein ist die Besetzung einer Vollzeitstelle bei einem freien Träger vorgesehen. Die Finanzierung umfasst die Weiterleitung von Landesmitteln in Höhe von 142.560 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 15.840 Euro über einen Weiterleitungsvertrag und einen Zuwendungsbescheid. Zusätzlich sollen über eine interne Abrechnung zwischen dem Amt für Soziale Integration und der Volkshochschule Hamm Mittel in Höhe von 80.784 Euro zuzüglich eines städtischen Eigenanteils von 8.976 Euro für eine 0,5-Stelle zur Förderung sozialer Kompetenzen bereitgestellt werden.
Die Gesamtaufwendungen für den Baustein Coaching belaufen sich auf 248.160 Euro, wobei die Zuwendungen aus der Landesförderung 223.344 Euro betragen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2021.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 32.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0103/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 134.791,50 Euro. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Jahresende 2021 beschlossen.
Die Regionalagentur, deren Träger die Wirtschaftsförderung Dortmund ist, wurde ursprünglich zur Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Die operative Arbeit wird durch die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Kommunen und des Kreises Unna geleistet, wobei in Hamm zwei Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung für diese Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Fortführung der Finanzierung dient der Überbrückung bis zum Abschluss der Ausfinanzierung des Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020. Die entsprechende Projektförderung durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.
Die Aufgaben der Regionalagentur umfassen die Koordination und Moderation zwischen regionalen Akteuren und dem Land sowie die Unterstützung von Unternehmen, Bildungsträgern und Netzwerken am Arbeitsmarkt. Ziel der Aktivitäten ist die Begleitung der europäischen Beschäftigungsstrategie, insbesondere die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, die Verbesserung der beruflichen Integration junger Menschen sowie die Sicherung des Fachkräftepotentials in der Region.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 33.Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm im BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 0121/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine Stellungnahme vorgelegt. Ziel des Teilplans ist die Sicherung von Flächen für flächenintensive Industrie- und Gewerbebetriebe in der Metropole Ruhr durch die Festlegung von 24 Standorten.
Die Stadt begrüßt die Reduzierung der Mindestgröße für Ansiedlungen von 8 auf 5 Hektar sowie die Streichung des Standortes K`Park Süd II aus dem Entwurf. Die Festlegung des Standortes Rangierbahnhof wird ebenfalls befürwortet, da hier eine Revitalisierung für die „grüne Logistik“ sowie die Verknüpfung von Schiene, Wasser und Straße angestrebt wird. Im Gegensatz dazu wird die Beibehaltung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Bönen (INLOGPARC) als Kooperationsstandort abgelehnt, da die Stadt keine weitere Entwicklung über die bestehenden Flächen hinaus verfolgt.
Hinsichtlich des Umweltberichts werden Bedenken gegen die Bewertung des Standortes Gersteinwerk geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine industrielle Nutzung zu einer Steigerung des Straßenverkehrs führen könnte, wofür die umliegenden Straßen nicht geeignet seien. Zudem wird auf mögliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch notwendige Erschließungsmaßnahmen hingewiesen. Bezüglich des Standortes Rangierbahnhof wird eine Überarbeitung der Schutzgutbeurteilung angeregt, da vorliegende Analysen auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld hindeuten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 34.Feststellung des Wirtschaftsplans 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0165/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Entscheidung basiert auf der Zuständigkeit des Rates gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2021, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024 sowie einen Vermögens-, Finanz- und Stellenplan. Zu den Aufgaben des Betriebes gehören unter anderem die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, der Betrieb der städtischen Deponie und der Kompostierungsanlage sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen.
Die geplanten Aufwendungen im Erfolgsplan setzen sich primär aus dem Personalaufwand in Höhe von etwa 10.630 T€ und den Kosten für die Entsorgung in Höhe von rund 7.101 T€ zusammen. Die Erlöse resultieren aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Deponie sowie aus den gewerblichen Betriebszweigen.
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 8.554 T€ für Sachanlagen vorgesehen, was Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Software umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 bis 2024 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 35.Änderung der Abfallgebührensatzung 2021Zur Vorlage · 0071/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0071/20 eine Änderung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Rat hat der Neufassung der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Nach Angaben der Verwaltung bleiben die Gebühren für die Restabfallentsorgung unverändert. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für die Biotonne gesenkt. Die Senkung der Bioabfallgebühren soll als Anreiz dienen, die Nutzung der Biotonne zu erhöhen und somit die Mengen an Restabfall und Sperrmüll zu reduzieren. Da die Stadt Hamm derzeit über begrenzte Entsorgungskontingente in bestehenden Verbrennungsanlagen verfügt und die Entsorgung in alternativen Anlagen mit höheren Kosten verbunden ist, verfolgt das Abfallwirtschaftsamt (ASH) das Ziel, die Menge des zu verbrennenden Abfalls zu verringern. Durch die freiwillige Nutzung der Biotonne in Hamm wird eine hohe Qualität des Bioabfalls erreicht, was die Aufbereitungskosten für Kompost im Vergleich zur thermischen Verwertung senkt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Streichung der Schwerkraftschlösser aus der Gebührensatzung. Die Abrechnung dieser Leistungen soll künftig über privatrechtliche Entgelte erfolgen, um flexibler auf unterschiedliche technische Ausführungen und schwankende Einkaufspreise reagieren zu können. Die Gebührensenkungen für die Biotonnen-Behälter (120 l und 240 l) treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 36.5. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0082/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0082/20_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) in seiner 6. Fortschreibung aus dem Jahr 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung von Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, die bislang nicht enthalten waren.
Die geplanten Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Distlerweg ist der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich, um die bauliche Erweiterung der Von-Thünen-Straße sowie den Ausbau eines privaten Stichweges zu ermöglichen. Im Bereich der Dessauer Straße ist der Neubau eines Mischwasserkanals notwendig, um die Realisierung von Gewerbeansiedlungen zu unterstützen; die Durchführung der Straßenverlängerung und Kanalbaumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger. Zudem ist im geplanten Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Erschließungsstraße sowie in der Lippestraße vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm wird angehalten, den Lippeverband damit zu beauftragen, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung sowie der Lippeverband mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 37.Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018Zur Vorlage · 0083/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2018 vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Satzung an aktuelle bauliche und rechtliche Gegebenheiten sowie die Einführung neuer Gebührentatbestände.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme der oberirdischen Niederschlagswasserbeseitigung über Entwässerungsrinnen in die Satzung. Dies reagiert auf die Entwicklung in verschiedenen Baugebieten, in denen das Niederschlagswasser zunehmend über Rinnen von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird. Zudem soll zur Verwaltungsvereinfachung ein Gebührentatbestand für das gezielte Abpumpen von Grundwasser bei Bauvorhaben eingeführt werden, sofern die öffentliche Kanalisation als temporäre Vorflut genutzt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Abnahme von Zwischenwasserzählern. Um Wassermengen, die nachweislich auf dem Grundstück verbraucht wurden, vom Frischwassermaßstab abziehen zu können, ist die Installation geeichter Messeinrichtungen erforderlich. Aufgrund stark gestiegener Fallzahlen bei entsprechenden Anträgen sieht die Vorlage die Einführung einer Verwaltungsgebühr für die jährliche Durchführung der Verbrauchsabrechnung vor. Ergänzend umfasst die Vorlage redaktionelle Anpassungen sowie Präzisierungen von Begriffsdefinitionen. Die geplante Satzung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018Zur Vorlage · 0083/20_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage 0083/20_ER-1 wird eine Korrektur der ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 vorgenommen. Grund für die Ergänzung ist ein Fehler in der Anlage 1 der ursprünglichen Beschlussvorlage, bei dem der neue Paragraph 22 unvollständig wiedergegeben wurde.
Die Neufassung des Paragraphen 22 regelt den Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser. Als Flächen für die Gebührenberechnung gelten alle bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage fließen kann. Der Beschluss sieht vor, dass bestimmte Flächen mit einem reduzierten Ansatz berechnet werden können. Dazu gehören Dachflächen mit einer mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Begrünung sowie Flächen, bei denen ein Versickerungsnachweis für bestimmte Regenereignisse erbracht wird. Ebenso werden befestigte Flächen mit einem Abflussbeiwert von bis zu 0,5, wie etwa durch Rasengittersteine oder Ökopflaster, mit einem reduzierten Satz angesetzt.
Für Fälle, in denen Niederschlagswasser über Brauchwasseranlagen zugeführt wird, gelten spezifische Regelungen zur Gebührenerhebung, die je nach Flächengröße unterschiedliche Prozentsätze vorsehen. Die entsprechenden Nachweise für Gebührenminderungen sind bei einem Antrag auf Änderung der Abwassergebühr bei der Stadt vorzulegen. Die geänderte Satzung ist zum 01.01.2021 in Kraft zu setzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 38.Abwassergebührensatzung 2021 der Stadt Hamm
- 39.7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · 0173/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührentarife, die ab dem 1. Januar 2021 in neuer Fassung gelten sollen.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sowie die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Erhebung von Gebühren und Entgelten. Durch den Wegfall einer bisherigen Bagatellgrenze bei der Abwassersatzung sowie veränderte klimatische Bedingungen ist die Zahl der Anträge auf Abzug von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, deutlich gestiegen. Die Verwaltung verzeichnete einen Anstieg der Fallzahlen von 111 Anträgen im Jahr 2017 auf voraussichtlich bis zu 800 Anträge im Jahr 2020.
Im Rahmen der Satzungsänderung wird eine neue Gebühr für die Durchführung der jährlichen Verbrauchsabrechnungen eingeführt, da für diese Verwaltungsleistung bisher keine Gebühr festgesetzt war. Gleichzeitig soll die Abnahmegebühr für die Prüfung von Wasserzählern aufgrund der Möglichkeit, Abnahmen teilweise durch Fotoübermittlung durchzuführen, reduziert werden. Für Gebührenpflichtige mit bereits vorhandenen Zwischenzählern gilt eine Übergangsregelung zum Schutz des Vertrauensschutzes bis zum Ablauf der aktuellen Eichung, maximal für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag von etwa 15.000 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 40.Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer TeileinrichtungenZur Vorlage · 0143/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine bestehende Regelungslücke im Bereich des sogenannten Mehrfacherschließungsvorteils zu schließen sowie die Merkmale zur Feststellung der endgültigen Herstellung technischer Teileinrichtungen zu aktualisieren.
Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung soll sichergestellt werden, dass bei nachträglichen Klassifizierungen von Straßen eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen erreicht wird. Die Verwaltung erläutert, dass Grundstücke, die ursprünglich nur über nicht-klassifizierte Straßen erschlossen waren, bei einer späteren Klassifizierung dieser Straßen und einer gleichzeitigen neuen Erschließung durch eine weitere Straße eine doppelte Belastung der Fahrbahnkosten erfahren können. Die Neuregelung soll verhindern, dass für die Kosten der Fahrbahn kein Vorteil gewährt werden kann, wenn bereits eine klassifizierte Straße als Erschließungsanlage existiert, obwohl die Kostenbelastung faktisch durch die neue Anlage erneut entsteht.
Zudem sieht die Vorlage eine Überarbeitung des § 8 Abs. 2 vor. Die darin enthaltenen Merkmale für die endgültige Herstellung technischer Teileinrichtungen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und sprachlich überarbeitet. Die Änderung der Satzung vom 18. Dezember 2003 wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer Teileinrichtungen
- 41.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 1. BauabschnittZur Vorlage · 0109/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0109/20_VL sieht den Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen (Bauteil D) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung dieses ersten Bauabschnitts sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für den dritten Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 beschließen. Voraussetzung hierfür sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Die Bruttobaukosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 16.450.000 € geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 14.100.000 €, wobei Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe „Gute Schule 2020“ in Höhe von 12.093.000 € sowie ein städtischer Eigenanteil von 2.016.000 € vorgesehen sind. Für das gesamte Projekt aller drei Bauabschnitte werden Gesamtkosten von circa 30,2 Mio. € veranschlagt.
Die Kostenentwicklung resultiert aus der Projektkonkretisierung durch einen Wettbewerb sowie Anpassungen im Raumprogramm. Zu den Faktoren gehören die Erweiterung von einer Einfach- zu einer Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen, Änderungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie die Integration klimaschutzbedingter Bauteile wie Gründächer, Photovoltaikanlagen und ein BHKW. Der zeitliche Rahmen für den ersten Bauabschnitt ist von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt, während die weiteren Abschnitte bis nach den Sommerferien 2024 geplant sind. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt wird für August 2021 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 42.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse bisheriger Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0070/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0070/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße –, der eine Nachverdichtung auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Projekt umfasst ein rund 54.800 m² großes Gebiet und zielt auf die Schaffung von Wohnbauland ab. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Reduzierung der Bodenversiegelung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Gestaltung versickerungsoffener Stellplätze. Die Bebauung ist durch Begrenzungen bei Grundstücksbreiten, Gebäudehöhen und der Anzahl der Wohneinheiten sowie durch die Vorgabe flacher Dächer für Solarenergie oder Begrünung gekennzeichnet. Die Erschließung erfolgt über Stichwege, die primär für den Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen sind.
Im Rahmen der Planung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, darunter die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie die Polizei Hamm. Die Verwaltung hat den Entwurf nach einer Bürgerversammlung und einer Einwendergemeinschaft hinsichtlich der Bebauungsdichte, der Verkehrsführung und der Stellplatzsituation überarbeitet.
Hinsichtlich einer Altablagerung im Planungsgebiet wird ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 43.30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0079/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dahlhof“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Betriebserweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort Bockum-Hövel. Das Vorhaben sieht den Ersatz eines bestehenden 800 Quadratmeter großen Marktes durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.150 Quadratmetern vor. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf einer Fläche von etwa 6.531 Quadratmetern erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 durchgeführt.
Im Rahmen der Planung ist ein Stellplatzangebot von 72 Plätzen vorgesehen, während der Bedarf bei 63 Plätzen liegt. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen die Nutzung von Photovoltaik, Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen. Aufgrund eines ökologischen Eingriffs, der nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315,00 Euro festgesetzt, welches über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgesichert wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung der FNP-Änderung sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts vom 19. August 2020. Dabei sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. nicht berücksichtigt werden soll. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vor der Wirksamkeit erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 44.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0080/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0080/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Vorhabens der Firma Aldi, welches den Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau vorsieht. Die Verkaufsfläche soll von 800 m² auf maximal 1.150 m² vergrößert werden, wobei das Gebiet als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird. Das Plangebiet umfasst etwa 6.531 m².
Die Planung sieht die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche vor. Im Rahmen der Klimaanpassung sind Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen festgesetzt. Dabei ist eine Begrünung von mindestens 40 % der Dachfläche vorgeschrieben, während Photovoltaik- und Solaranlagen maximal 60 % der Fläche beanspruchen dürfen. Für ökologische Eingriffe, die nicht im Plan ausgeglichen werden können, ist ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315 € vorgesehen, welches über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert wird.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit der Straßen und weist einen Stellplatzbedarf von 63 Einheiten aus, wobei 72 Plätze geplant sind. Ein Immissionsgutachten bescheinigt die Einhaltung der Orientierungswerte. Die Verwaltung folgt dem Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich einer Blendschutzeinrichtung und ergänzt die Planurkunde um einen Hinweis auf die Pflanzliste. Anregungen zur verpflichtenden Festsetzung von Fledermauskästen oder zur Regelung einer ökologischen Baubegleitung im städtebaulichen Vertrag wurden von der Verwaltung nicht übernommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 45.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0081/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0081/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ in Hamm. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung sowie die Schließung eines Baublocks am Gesundheitsamt durch die Errichtung eines Studentenwohnheims, das einen hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum vorsieht. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte.
Durch die Neuregelung wird das bisherige Kerngebiet in ein Urbanes Gebiet (MU) umgewandelt. Dabei wird die Grundflächenzahl von 1,0 auf 0,8 gesenkt, während die Geschossflächenzahl auf 3,0 steigt. Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Flachdächer mit einer Dachneigung von bis zu 15 Grad zulässig. Die Planung sieht zudem die Umwidmung von Gehwegflächen im Kreuzungsbereich Neue Bahnhofstraße/Friedrichstraße sowie Festsetzungen zu Begrünungs- und Versickerungsauflagen vor. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor soll die Begrünung der Dachflächen sicherstellen.
Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Bodendenkmalschutz, des Lippeverbandes zur Entwässerung sowie Mitteilungen der Stadtwerke zur Netzumlegung berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.008 „Neue Bahnhofstraße“ im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit. Der Rat soll den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 46.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 47.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0089/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0089/20_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ für ein etwa 7.762 m² großes Areal in Hamm-Uentrop. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs durch ein neues Gebäude, das 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinsheit für die Betriebsinhaberschaft umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zu verabschieden.
Zur Sicherung der Klimaanpassung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, wobei Nebenanlagen eine Erhöhung auf maximal 0,4 ermöglichen. Die Entwässerung des Gebiets erfolgt über ein Trennsystem. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenparameter nicht möglich ist, muss Regenwasser gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Erdgas soll über bestehende Leitungen der Alten Soester Straße erfolgen. Die Löschwasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hamm mit einem Grundschutz von 96 m³/h über zwei Stunden sichergestellt.
Im Rahmen der Planung wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverlandes und des Amtes für Zivilschutz/Feuerwehr wurden zur Kenntnis genommen. Die landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung. Ein verbleibendes Defizit im ökologischen Ausgleich wird durch die Anpflanzung einer Obstwiese in räumlicher Nähe kompensiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 48.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 - An der Steinernen Brücke - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0091/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0091/20_VL behandelt die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 „An der Steinernen Brücke“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem etwa 1.200 m² großen Grundstück in der Lippestraße zu schaffen. Das Areal, auf dem sich ehemals eine Tankstelle und eine Werkstatt befanden, soll durch eine Neustrukturierung des Baufensters eine höhere bauliche Nutzbarkeit und Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.
Die Flächennutzung im Plangebiet ist vollständig als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Der Entwurf sieht eine kompakte Bauweise vor, die zur Energieeffizienz und Klimaanpassung beitragen soll. Hierzu gehört die Vorgabe einer Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm, wobei Ausnahmen für Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen sind. Zudem müssen Gartenflächen und Stellplätze versickerungsoffen gestaltet werden. Die Stadtwerke Hamm haben die Bereitstellung von 96 m³/Std. Löschwasser bestätigt.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Während der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 30.10.2020 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02.022 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit verlieren. Die Beratung im Rat ist für den 15.12.2020 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 49.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0094/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße sieht die wohnbauliche Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop vor. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung weist das Areal als reines Wohngebiet aus, wobei 90,5 % der Fläche für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vorgesehen sind. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestätigte Bodenverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, weshalb Bodenverbesserungsmaßnahmen vor der Bebauung erforderlich sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern hin. Zur Berücksichtigung von Einwendungen sieht die Planung eine Verschiebung der Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden vor, um den Abstand zur angrenzenden Reihenhauszeile zu vergrößern. Eine Drehung der Baukörper wurde aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Klimaschutzmaßnahmen umfassen die Förderung von Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Durchgrünung. Der Vorhabenträger plant 55 private Stellplätze, während der zusätzliche Bedarf an öffentlichen Parkplätzen als gering eingestuft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Abwägung der Anregungen sowie den Satzungsbeschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 50.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 51.Bebauungsplan Nr. 02.125 - Braamer Straße / Alter Grenzweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0124/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0124/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.125 – Braamer Straße / Alter Grenzweg – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 4.700 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Das Plangebiet liegt zwischen der Braamer Straße und dem Alter Grenzweg.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen in Form einer Straßenrandbebauung, um die bestehende Gebäudestruktur an der Braamer Straße zu vervollständigen. Geplant sind erste Entwürfe für zwei zweigeschossige Geschosswohngebäude mit Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung privater Stellflächen. Zudem soll das Verfahren die Erschließung einer möglichen Erweiterungsfläche des Maximilianparks durch eine Zufahrt zur Braamer Straße sicherstellen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünfläche ausweist, ist im Zuge der 45. Berichtigung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung zu Wohngebiet erforderlich. Die Planung orientiert sich an bestehenden Rahmenplänen und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Werries. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 52.36. Änderung des Flächennutzungsplanes - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0133/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Das betroffene Areal umfasst etwa 56.000 Quadratmeter in der Gemarkung Berge, nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke und Martinstraße. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die derzeit als Brachfläche genutzt wird.
Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf diesem Grundstück eine PV-Anlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Vorteil des Standorts ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, was die Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht und den Bedarf an zusätzlichen Leitungsverlegungen sowie damit verbundene Eingriffe in die Natur reduziert. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, die geplante Nutzung als Sondergebiet für erneuerbare Energien jedoch einen Widerspruch darstellt, ist die Änderung notwendig.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Beteiligung der Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 53.Bebauungsplan Nr. 03.100 - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0132/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 5,6 Hektar großes Areal in der Gemarkung Berge, Flur 1, im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Die Fläche, die sich nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke / Martinstraße befindet, umfasst ein brachliegendes Gelände einer ehemaligen Deponie.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf dieser Fläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Standortvorteil ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, wodurch die Einspeisung in das Netz ohne umfangreiche zusätzliche Leitungsverlegungen möglich sein soll.
Der geplante Bebauungsplan soll im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß BauGB aufgestellt werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, wird eine entsprechende Änderung im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Die Vorlage sieht zudem vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 54.Bebauungsplan Nr. 07.107 - Östlich Seeburger Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0160/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0160/20_VL wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.107 „Östlich Seeburger Straße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,88 Hektar in der Gemarkung Hamm, begrenzt durch die Seeburger Straße, den Lohweg und die Bramwiese sowie die Westgrenzen der Flurstücke 423 und 533. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung brachfallender Betriebsgrundstücke sowie der baulichen Anlagen des Luftsportclubs Hamm.
Die Vorlage sieht vor, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung aufzustellen. Da die Grundflächen im Bebauungsplan voraussichtlich um mehr als 20.000 m² überschritten werden, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Die Planung dient der Sicherung nachhaltiger Nachnutzungen der ehemaligen Betriebsgrundstücke. Dabei sollen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen gesteuert sowie die Anforderungen des Luftsportclubs einbezogen werden. Die Entwicklung reicht von Gewerbeflächen bis hin zu Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Begrünung und Klimagerechtigkeit. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich nördlich der Heessener Straße als Mischgebiet und südlich davon als gewerbliche Baufläche aus. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie in die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, den Hauptausschuss und den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 55.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 56.Grunderwerb von Waldflächen (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0149/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt den Erwerb von Waldflächen in Hamm-Uentrop im Umfang von insgesamt 346.076 m². Die Grundstücke der RWE Generation SE umfassen verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Schmehausen und Uentrop, darunter Flächen im Bereich „Schmehausen 4“ sowie „Uentrop 7“. Ziel des Erwerbs ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Waldbestände sowie die spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Der Beschlussvorschlag ersetzt frühere Vorhaben zum Erwerb von Flächen der DuPont Deutschland Real Estate GmbH, da sich die Umsetzung dieses Projekts aufgrund grundbuchlicher Hindernisse als nicht realisierbar erwiesen hat. Im Zuge dessen wurden auch die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, um die Fördermittel für den neuen Grunderwerb zielgerichtet einsetzen zu können. Während für Teile des Gebiets Fördermittel sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll eine Fläche in Höhe von 5.699 m² aus Eigenmitteln finanziert werden.
Die betroffenen Waldflächen, zu denen auch die Gebiete „Sundern“ und „Heimeldühlsches Holz“ gehören, weisen einen hohen Anteil an alten Eichen- und Buchenbeständen auf. Die Verwaltung plant, nach dem Erwerb ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren einzuleiten, um die Flächen naturschutzrechtlich zu sichern. Geplante Maßnahmen umfassen den Umbau von Pappel- und Fichtenforsten in standortgerechte Waldgesellschaften sowie den Verschluss von Entwässerungsgräben zur Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse. Die finanziellen Details zum Erwerb werden in einer gesonderten, nichtöffentlichen Vorlage dargelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 57.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0148/20_ER-1 befasst sich mit der geplanten Fahrbahnerneuerung der Fangstraße im Bereich von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausbauplan für diesen Abschnitt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 zu beschließen.
Da der betreffende Ausbauabschnitt nördlich der Brücke der ehemaligen Zechenbahn etwa 250 Meter weit in den Stadtbezirk Hamm-Herringen hineinreicht, ist die Beratung der Vorlage auch in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen vorgesehen. Die Vorlage durchläuft im Dezember 2020 verschiedene Beratungsinstanzen, darunter die Bezirksvertretungen Hamm-Pelkum und Hamm-Herringen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Die abschließende Entscheidung über den Ausbauplan obliegt dem Rat der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 58.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 59.Fortführung des MVA VerbundesZur Vorlage · 0069/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0069/20_VL befasst sich mit der Fortführung des MVA Hamm-Verbundes zur langfristigen Entsorgung von Siedlungsabfällen über den 31. Dezember 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2032. Die Stadt Hamm ist über die WFH GmbH mit jeweils 15,08 % an der MVA Hamm Eigentümer GmbH sowie der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt und liefert jährlich etwa 43.000 Tonnen Haus- und Sperrmüll an die Anlage.
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Teilmodernisierung der Anlage vorgesehen, die eine Kapazitätserhaltungslinie sowie die Erneuerung der Rauchgasreinigung umfasst. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahmen, einschließlich des Einbaus von fünf Katalysatoren, beläuft sich auf circa 62,8 Millionen Euro, wobei ein Anteil von 9,47 Millionen Euro auf die WFH entfällt. Durch den Bau der Kapazitätserhaltungslinie erhöht sich die Grundauslastungsmenge von 217.500 Tonnen pro Jahr auf 257.600 Tonnen pro Jahr.
Die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit soll durch einen neuen Konsortialvertrag und die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen der beteiligten Gesellschaften erreicht werden. Die Verbundpartner verpflichten sich zu anteiligen Verbrennungskapazitäten ab dem 1. Januar 2023 bzw. nach Inbetriebnahme der neuen Linie. Zudem sind die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der VBU sowie die Umverteilung von Verbrennungskapazitäten zwischen den Partnern vorgesehen. Alle vertraglichen Regelungen sind zum 31. Dezember 2032 kündbar. Der Rat soll die Verhandlungsergebnisse zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 60.Verlängerung der Optionsfrist zum neuen Umsatzsteuerrecht § 2b USTGZur Vorlage · 0125/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor, die die Verlängerung der Optionsfrist im Rahmen des neuen Umsatzsteuerrechts betrifft. Hintergrund ist die Neuregelung der Steuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG.
Bisher war die Stadt Hamm über eine Übergangsregelung dazu berechtigt, die bisherige Rechtslage bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Dies diente dazu, die notwendigen Prozesse zur Umsetzung der Reform sowie Umstellungen im Rechnungswesen einzurichten. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Übergangsfrist nun durch den neu eingefügten § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Gesetzgeber begründet diesen Aufschub mit dem Schutz der interkommunalen Zusammenarbeit und der Leistungsfähigkeit der Kommunen, wobei die Situation durch die Pandemie zusätzlich beeinflusst wurde.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Inanspruchnahme dieser Verlängerung kein neuer Antrag beim Finanzamt erforderlich ist. Da seitens des Bundesministeriums der Finanzen noch Anwendungsfragen zum neuen Recht offenstehen, hat die Konzernsteuerung entschieden, die Option für Leistungen, die vor dem 01.01.2023 erbracht werden, weiterhin nach der alten Rechtslage auszuüben. Es werden keine finanziellen Nachteile durch diese Verlängerung erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 61.Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Deckung von zusätzlich Corona-bedingten Aufwendungen/Auszahlungen im Zuge der Pandemie.Zur Vorlage · 0153/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.200.000 Euro zur Deckung von zusätzlichen Aufwendungen bereitzustellen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Diese Mittel sind für den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit vorgesehen.
Die Bereitstellung der Mittel dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehören unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstung wie Masken, Kitteln und Desinfektionsmitteln sowie die Kosten für Testangebote, etwa im Zusammenhang mit dem Testzentrum in der Alfred-Fischer-Halle und dem Coronamobil.
Bereits durch eine vorangegangene Beschlussvorlage wurden 2 Millionen Euro zur Bewältigung der pandemiebedingten Mehraufwendungen und -auszahlungen zur Verfügung gestellt. Die nun beantragte Aufstockung um 1,2 Millionen Euro erfolgt zur Deckung der weiteren entstandenen Kosten. Die finanzielle Deckung dieser überplanmäßigen Mittel ist durch Mehrerträge bzw. Mehr einzahlungen aus den Stärkungspaktmitteln sichergestellt. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.09.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 62.Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 0177/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, zum 1. März 2021 ein neues Dezernat für Klima, Umwelt und Migration einzurichten. Im Zuge dieser organisatorischen Neugestaltung soll eine der sechs in der Hauptsatzung vorgesehenen Beigeordnetenstellen neu besetzt werden. Das neue Dezernat wird das Umweltamt, das Ausländer- und Flüchtlingsamt, den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb sowie die Klimaagentur umfassen. Parallel dazu ist eine Umstrukturierung des Dezernats IV zum Familien-Dezernat vorgesehen, wobei bestimmte Ämter in das Dezernat I verlagert werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin oder eines Stadtrates vor. Die Besetzung soll in den Medien, unter anderem im Westfälischen Anzeiger und auf Internetportalen, bekannt gemacht werden. Die Aufgaben der neuen Beigeordnetenfunktion umfassen die strategische Steuerung der klimapolitischen Belange sowie die Weiterentwicklung der Klimaagentur als Bindeglied verschiedener Akteure.
Für die Besetzung werden Bewerberinnen und Bewerber mit spezifischen Qualifikationen gesucht, etwa der Laufbahnbefähigung für den zweiten Einstiegsdienst der Laufgruppe 2 in der Umweltverwaltung oder der Befähigung zum Richteramt, ergänzt durch juristische Erfahrung und Führungskompetenz. Die Anstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 4 für eine Dauer von acht Jahren. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes zur Anrechnung förderlicher Zeiten anzuwenden. Die Kosten für die Ausschreibung werden mit 3.000 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 63.Anerkennung von ruhegehaltsfähigen DienstzeitenZur Vorlage · 0190/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0190/20 dazu ermächtigt, von den Regelungen des § 81 Abs. 8 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW Gebrauch zu machen. Gegenstand der Vorlage ist die Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten für den Oberbürgermeister.
Das Beamtenverhältnis des Oberbürgermeisters begann mit dem Amtsantritt am 1. November 2020. Da es sich bei der Position um ein Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit handelt, greifen ergänzende Regelungen zur Anerkennung von Vordienstzeiten. Da für kommunale Wahlbeamte häufig nicht die spezifischen Voraussetzungen der §§ 9–11 LBeamtVG erfüllt sind, ermöglicht die genannte Regelung die Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit oder einer Ausbildung außerhalb der allgemeinen Schulbildung. Voraussetzung hierfür ist, dass in diesen Zeiten Fachkenntnisse erworben wurden, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind.
Die Anerkennung solcher Zeiten ist auf eine maximale Gesamtzeit von vier Jahren begrenzt. Die Verwaltung erhält durch den Beschluss die Befugnis, die Kommunale Versorgungskasse mit der Festsetzung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten des Oberbürgermeisters zu beauftragen, sofern die Förderlichkeit der Zeiten für die Amtsführung gegeben ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 64.KatzenkastrationsverordnungZur Vorlage · 0167/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Hamm“ beschlossen. Die Regelung basiert auf der Rechtsgrundlage des § 13 b TierSchG, der es ermöglicht, den unkontrollierten Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken, um Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern.
Nach Angaben der Verwaltung finden in Hamm jährlich etwa 400 ehrenamtlich durchgeführte Kastrationen an verwilderten Katzen statt. Die zuständigen Tierärzte berichten von einem hohen Infektionsdruck sowie chronischen Erkrankungen wie Katzenschnupfen, Katzenaids und Parasitosen innerhalb der Population. Da die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise reguliert wird, führt eine hohe Vermehrungsrate zu einem Anstieg erkrankter und unterernährter Tiere.
Die Verordnung dient dazu, die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Tierschutzorganisationen zu schaffen und die bisherige Rechtsunsicherheit bei den Kastrationsmaßnahmen zu beenden. Ziel ist es, die Fortpflanzungskette durch die Unfruchtbarmachung von Freigängern langfristig zu unterbrechen und so die Stabilisierung der Population zu erreichen. Das gesamte Stadtgebiet wird dabei als Schutzgebiet ausgewiesen. Zur Durchführung der Maßnahmen sollen Mitglieder von Tierschutzorganisationen beauftragt werden. Die Verwaltung wird nach einem Jahr über die Auswirkungen der Verordnung Bericht erstatten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Integrationsrat
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Anträge
- 1.Freiwillige Weinachtsbeihilfe für Bezieher von ALG IIZur Vorlage · 0004/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0004/20 gestellt, der die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Die Vorlage richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Personengruppen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen sowie von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, die Taschengeld nach dem SGB erhalten.
Der Antrag sieht vor, dass für Alleinstehende eine Beihilfe in Höhe von 100 Euro und für jede weitere Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ein Betrag von 50 Euro ausgezahlt werden soll. Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Regelleistungen der Grundsicherung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt knapp bemessen seien. Da in den gesetzlich vorgesehenen Leistungen keine Mittel für besondere Weihnachtsbräuche, wie etwa Geschenke oder einen Weihnachtsbaum, enthalten sind und diese auch nicht durch Ersparnisse aus den laufenden Leistungen finanziert werden können, soll die Beihilfe als Signal der Stadt Hamm dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 2.Stopp der Planungen durch die Stadt für die B63nZur Vorlage · 0006/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag vor, der einen Stopp der Planungen für die B63n im Hammer Rathaus fordert. Die Antragstellerin, ein Mitglied der Fraktion Die Linke, bezieht sich dabei auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Stadtebene. Dieser hält fest, dass verfahrensleitende Beschlüsse zum Planfeststellungsverfahren der B63n, welches bei der Bezirksregierung Arnsberg läuft, in den nächsten fünf Jahren weder vom Rat noch von den Bezirksvertretungen getroffen werden können.
Gleichzeitig erfolgt die Entwurfsplanung für die B63n gemäß einer Planungsvereinbarung zwischen Stadt und Land im Rathaus Hamm. Hierfür wurden durch die Stadtverwaltung zwei Ingenieurstellen eingerichtet, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, diese Planungen im Rathaus einzustellen. Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten der Mitarbeiter sollen an anderer Stelle zur Entlastung der Verwaltung eingesetzt werden. Als eine mögliche Verwendung wird zudem die Unterstützung der Planungen für den Radschnellweg 1 angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Stopp der Planungen durch die Stadt für die B63nZur Vorlage · 0041/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich auf einen Antrag der Fraktion Die Linke vom 11. November 2020. In diesem Antrag wird gefordert, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung anweist, die Planungen für die B63n im Hammer Rathaus einzustellen. Die Antragstellerin verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der im Stadtrat vertretenen Fraktionen SPD, Grüne und FDP, wonach verfahrensleitende Beschlüsse für das Planfeststellungsverfahren der B63n in den nächsten fünf Jahren weder durch die Bezirksvertretungen noch durch den Rat zu treffen seien. Zudem wird vorgeschlagen, das für die B63n-Planung eingesetzte Personal anderweitig einzusetzen, etwa zur Unterstützung der Planungen für den Radschnellweg 1.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung: Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2018 wurde im Jahr 2019 eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb geschlossen. Durch diese Vereinbarung hat sich die Stadt Hamm dazu verpflichtet, die Planung für die B63n im Auftrag des Landes durchzuführen. Da für die Planung des Radschnellwegs 1 auf dem Stadtgebiet Hamm ebenfalls eine Vereinbarung mit dem Land besteht, nach der die Stadt die Planungen im Auftrag des Landes übernimmt, kann das für die Erfüllung der Planungsvereinbarung eingestellte Personal nicht für andere Aufgaben innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 3.Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für KatzenZur Vorlage · 0013/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen gestellt. Ziel der Vorlage ist es, das Wachstum der Katzenpopulationen einzudämmen. Als Grundlage für diesen Vorschlag wird auf die Initiative des Deutschen Tierschutzbundes sowie der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine verwiesen, die eine möglichst flächendeckende Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen befürworten.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, umgehend eine Verordnung über eine solche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für das Stadtgebiet von Hamm zu erarbeiten. Die Maßnahme soll dazu dienen, Gefahren für freilebende Katzen sowie für Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes abzuwehren. Der Antrag wurde am 18. November 2020 formuliert und war für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 4.Aktionsprogramm BaumersatzZur Vorlage · 0014/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit dem Titel „Aktionsprogramm Baumersatz“ gestellt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Bäume aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden mussten. In den verdichteten Siedlungsgebieten der Stadt fehle es nach deren Darstellung bislang an entsprechenden Ersatzpflanzungen, was Auswirkungen auf das Stadtbild sowie das Mikroklima habe.
Mit dem vorliegenden Antrag wird der Rat der Stadt Hamm beauftragt, die Verwaltung anzuweisen, die Anzahl der nachzupflanzenden Bäume in den kommenden Pflanzperioden zu erhöhen. Zudem wird gefordert, dass hierfür in den Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2021 ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 5.Kein AtomstromZur Vorlage · 0015/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit dem Titel „Kein Atomstrom“ gestellt. Mit der Vorlage 0015/20_AT wird die Stadtverwaltung sowie der Oberbürgermeister aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung des Bezugs von Atomstrom einzuleiten.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm eine Rolle als Akteur für eine strategische regenerative Energieversorgung übernehmen sollen, um die Energiewende in der Stadt zu unterstützen. Konkret wird beantragt, den Bezug von Atomstrom bis zum Ende des Jahres 2022 schrittweise auf null zurückzufahren. Zudem soll ein neuer Bezug von Atomstrom nach Möglichkeit vermieden werden.
Um diese Zielsetzung umzusetzen, werden die Vertreter der Fraktionen in den Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH dazu aufgefordert, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Als Begründung für das Vorhaben führen die Antragstellenden die Risiken der Erzeugung von Atomstrom sowie die ungeklärte Frage der sicheren Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll an. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 6.BaumschutzsatzungZur Vorlage · 0016/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Überarbeitung der Baumschutzsatzung gestellt. Mit der Vorlage 0016/20_AT wird die Erarbeitung einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen Holzgewächsen beantragt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die bestehende Satzung vom 5. Juli 1989 nicht mehr dem aktuellen Stand entspreche. Es wird darauf verwiesen, dass Bäume das Stadt- und Ortsbild prägen sowie das Mikroklima in Siedlungsbereichen beeinflussen. Im Kontext der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zunehmender Wetterlagen wird die Notwendigkeit einer Durchgrünung städtischer Flächen angeführt. Neben dem Baumerhalt und der Baumpflege sollen auch die Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Öffentlichkeitsarbeit in die künftigen Regelungen einfließen.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, eine neue Baumschutzsatzung für die Stadt Hamm zu erarbeiten, um den Erhalt von Bäumen gezielt zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 7.Unterschutzstellung Sandbochumer HeideZur Vorlage · 0017/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0017/20_AT zur Unterschutzstellung der Sandbochumer Heide gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadtverwaltung umgehend das Verfahren einleitet, um das Waldgebiet als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG auszuweisen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Waldentwicklung in Hamm ein zentrales Klimaschutzziel der Stadt darstellt. Um den hochwertigen Waldbestand der Sandbochumer Heide zu sichern, wird die Ausweisung als Naturschutzgebiet sowie die entsprechende Aufnahme in den neuen Regionalplan angestrebt. Der Antrag wurde am 18. November 2020 formuliert und ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 8.Aktionsprogramm RadZur Vorlage · 0018/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 0018/20_AT einen Antrag mit dem Titel „Aktionsprogramm Rad“ an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel der Initiative ist es, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen sowie den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen zu steigern.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit verschiedenen Maßnahmen beauftragt. Dazu gehört der Abbau von Sperrbügeln sowie die Anweisung zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Gegenrichtung. Zudem soll die Aufstellung zusätzlicher sicherer Radabstellanlagen, beispielsweise im Bereich des Marktplatzes und des Santa-Monica-Platzes, ermöglicht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ermittlung von Standorten für das Anbringen von sogenannten Grünpfeilen für den Radverkehr. Diese Ermittlung soll durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- Aktionsprogramm RadZur Vorlage · 0024/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Aktionsprogramm Rad“ Stellung bezogen. Der Antrag zielt darauf ab, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs in der Stadt zu erhöhen und den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen zu steigern.
Die beantragten Maßnahmen umfassen den Abbau von Sperrbügeln, die Anweisung zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung sowie die Ermöglichung zusätzlicher sicherer Radabstellanlagen, beispielsweise im Bereich Marktplatz und Santa-Monica-Platz. Zudem sollte die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei Standorte für die Anbringung von sogenannten Grünpfeilen für Radfahrer ermitteln.
Die Verwaltung erklärt, dem Antrag bis auf den Punkt bezüglich der Grünpfeile zu folgen. In Bezug auf die Installation der Grünpfeile wird die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung abwarten. Da die entsprechenden Vorgaben durch das Bundesministerium für Digitales, Verkehr und Mobilität bisher noch nicht festgelegt wurden, müsse zunächst die Klärung der Rechtskonformität erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 9.Stadtentwicklungsgesellschaft neu ausrichten, Schulen modernisierenZur Vorlage · 0028/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0028/20_AT einen Antrag gestellt, der eine Neuausrichtung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) vorsieht. Ziel der beantragten Strategieänderung ist es, die SEG künftig auch mit der baulichen Sanierung und Modernisierung von Schulen zu beauftragen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft im Rahmen dieser neuen strategischen Ausrichtung jährlich die Hälfte aller verfügbaren Mittel für die Modernisierung von Schulgebäuden einsetzt. Darüber hinaus wird beantragt, dass für die Durchführung dieser Maßnahmen zusätzlich Fördergelder eingeworben werden sollen. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Bedeutung von modernen und gut ausgestatteten Räumlichkeiten für die Bildungsqualität in der Stadt. Der Antrag wurde an den Oberbürgermeister gerichtet und war für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 10.Einberufung einer Projektgruppe zur Gründung des Fördervereins LippeparkZur Vorlage · 0048/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0048/20_AT den Antrag gestellt, eine Projektgruppe zur Gründung eines Fördervereins Lippepark einzuberufen. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung des Lippeparks, der als verbindendes Element zwischen den Stadtbezirken Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum fungiert, durch eine organisierte Vereinsstruktur zu unterstützen.
Nach Angaben der Fraktion besteht bereits seit längerer Zeit ein Wunsch verschiedener Einrichtungen und Institutionen nach der Gründung eines solchen Fördervereins. Die Fraktion führt an, dass eine solche Struktur zur Aufwertung der Freizeitangebote in den Pelkumer Halden, des Creativ Revier sowie des Radwegenetzes und des Selbachparks beitragen würde.
Die Zusammensetzung der beantragten Projektgruppe soll Vertreter der Stadtverwaltung, Mitglieder der Bezirksvertretungen Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum sowie Vertreter aus den beteiligten Interessengemeinschaften und Einrichtungen der drei Stadtbezirke umfassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Leitung der Projektgruppe einer politisch neutralen Person zu übertragen, um die Bedeutung des Vorhabens für die betroffenen Bezirke zu unterstreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Resolution zur Abschaffung der AnliegerbeiträgeZur Vorlage · 0053/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0053/20_AT gestellt. Ziel der Vorlage ist eine Resolution, die die Landesregierung dazu auffordert, das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zu ändern.
Der Antrag regelt die Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Umbau und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sofern keine Regelungen des Baugesetzbuchs greifen. Die Antragsteller fordern zudem, dass das Land Nordrhein-Westfalen die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen vollständig kompensiert.
Nach der Begründung der Vorlage sieht das geltende Kommunalabgabegesetz vor, dass Grundstückseigentümer an den Kosten für die Erneuerung oder Verbesserung kommunaler Straßen beteiligt werden. Die Berechnung dieser Beiträge erfolgt auf Basis der Grundstücksgröße, der Nutzung des Grundstücks sowie der Art der Straße. Die Fraktionen führen an, dass die resultierenden Forderungen im Einzelfall hohe vier- oder fünfstellige Beträge erreichen können, was für die betroffenen Eigentümer eine finanzielle Belastung darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Rechtsanwendung des KAG die wirtschaftliche Situation der Bürger nicht berücksichtigt. Als Referenz für die Kosten eines Wegfalls der Beiträge auf Landesebene wird ein Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2018 angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 12.Erstellung eines Armuts- und SozialberichtsZur Vorlage · 0055/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag auf die Erstellung eines Armuts- und Sozialberichts gestellt. Mit der Vorlage 0055/20_AT wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine detaillierte Analyse zur aktuellen sozialen Lage im Stadtgebiet anzufertigen.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Beobachtung, dass die Einkommen in Hamm im Vergleich zum Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen im letzten Jahrzehnt weniger stark gestiegen sind. Zudem wird auf eine zunehmende Einkommens- und Vermögensungleichheit sowie eine sich verstetigende soziale Schere zwischen verschiedenen Bevölkerungsschichten in den vergangenen zwei Jahrzehnten verwiesen. Die Antragsteller führen an, dass eine fundierte Beschreibung der Lebenssituation der Bürger notwendig sei, um der sozialen Ungleichheit mit geeigneten Instrumenten entgegenwirken zu können.
Zusätzlich zur Erstellung des ersten Berichts sieht der Antrag vor, dass eine Fortschreibung des Armuts- und Sozialberichts in einem Rhythmus von spätestens vier Jahren erfolgen soll. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine präzise Datengrundlage die Basis für eine effektive Sozialpolitik in der Stadt zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- Erstellung eines Armuts- und SozialberichtsZur Vorlage · 0040/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Dezember 2020 einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Armuts- und Sozialberichts zu beauftragen. Dieser Bericht soll die aktuelle soziale Lage in der Stadt abbilden und in einem Turnus von spätestens vier Jahren fortgeschrieben werden. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung einer ungleichen Einkommensverteilung sowie einer sich verstetigenden sozialen Schere innerhalb der Stadtentwicklung.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0040/20_ST die Einführung einer regelmäßigen Sozialberichterstattung befürwortet. Ziel soll es sein, eine Bestandsaufnahme und Analyse der Lebenslagen sowie eine Darstellung sozialer Hilfsangebote zu erstellen, um die Weiterentwicklung sozialpolitischer Strategien und die transparente Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Die Verwaltung plant, die bisher vorhandene Datenbasis so zu erweitern, dass soziale Probleme kleinräumig dargestellt und kommunale Maßnahmen gezielt abgeleitet werden können.
Bisherige Sozialstrukturdaten werden bereits für Planungszwecke der Verwaltung und Kooperationspartner, wie etwa der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, bereitgestellt. Eine erste Sozialberichterstattung, die auch das Thema Armut beinhalten kann, ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Fortschreibung soll anschließend alle vier Jahre erfolgen. Die Verwaltung betont dabei die Bedeutung der Berichterstattung als Entscheidungshilfe für die Politik, um die soziale Infrastruktur und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 13.Auflösung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG)Zur Vorlage · 0056/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0056/20_AT gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Zustimmung zur Auflösung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG).
Die Wählergruppe Pro Hamm begründet das Vorhaben damit, dass die seit dem 1. Januar 2015 bestehende Gesellschaft die ursprüngliche Absicht, durch eine aktive Stadtentwicklungspolitik Impulse zu setzen, nicht erfüllt habe. In der Begründung werden eine fehlende strategische Ausrichtung sowie eine mangelnde Transparenz der Arbeit der Gesellschaft angeführt. Ein vorliegender Antrag einer anderen Fraktion zur Neuausrichtung der Gesellschaft wird von der Antragstellenden Seite abgelehnt, da dieser den Fortbestand der Gesellschaft nicht rechtfertige.
Die Antragstellerin führt weiter aus, dass die Stadt Hamm über alternative Strukturen und Ressourcen verfüge, um eine Stadtentwicklungspolitik zu gewährleisten. Die Beibehaltung der Stadtentwicklungsgesellschaft wird daher als nicht notwendig eingestuft. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.Konzeptionelle Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft für 2021Zur Vorlage · 0057/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, der eine konzeptionelle Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft für das Haushaltsjahr 2021 fordert. Mit der Vorlage 0057/20_AT wird die Aufforderung an die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft adressiert, eine planerische Übersicht zu erstellen, aus der die geplanten Tätigkeiten und die Form der städtischen Beteiligung im kommenden Jahr hervorgehen.
Die Antragstellerin begründet das Ersuchen damit, dass eine zeitnahe Information der Mandatsträger vor der Einbringung des Haushaltsplans im März notwendig sei. Dies sei erforderlich, um eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Haushaltsplanung und möglichen Investitionen in die städtische Infrastruktur zu ermöglichen. In dem Antrag wird zudem die Frage aufgeworfen, wie die Mehreinnahen aus der Erhöhung der Grundsteuer B im Haushalt verwendet werden sollen. Die Ratsgruppe betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Entscheidungshoheit des Rates über die Verwendung städtischer Mittel. Die geforderte Übersicht soll sicherstellen, dass die geplanten Aktivitäten der Stadtentwicklungsgesellschaft im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle transparent und vor der Haushaltsentscheidung einsehbar sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 15.Straßenbaubeiträge auf symbolischen Satz reduzierenZur Vorlage · 0058/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Straßenbaubeiträge auf einen symbolischen Satz von einem Euro zu reduzieren. Mit der Vorlage 0058/20_AT wird die Senkung der bisher auf die maximal zulässigen Sätze erhöhten Beiträge beantragt.
In der Begründung des Antrags wird auf die Kritik in der Bevölkerung sowie auf die Unplanbarkeit der aktuellen Beitragssätze verwiesen. Die Ratsgruppe führt an, dass die Reform des Kommunalabgabengesetzes durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht ausreiche, um die bestehenden Probleme des Systems der Straßenausbaubeiträge zu beheben. Es wird angeführt, dass die Beibehaltung der Beiträge wirtschaftliche Härtefälle nicht verhindere und zu bürokratischem Mehraufwand für die Kommunen sowie für die Betroffenen führe.
Da die vollständige Abschaffung der Straßenbaubeiträge in der Zuständigkeit des Landes liegt, sieht die Ratsgruppe in der Reduzierung auf einen Euro ein Mittel, um den Forderungen nach Entlastung Ausdruck zu verleihen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und zielt auf eine Entscheidung des Rates ab, die Beitragssätze auf die genannte symbolische Höhe festzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 16.Projektgruppe Förderverein LippeparkZur Vorlage · 0060/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag zur Einberufung einer Projektgruppe zur Vorbereitung der Gründung eines Fördervereins Lippepark gestellt. Ziel des Antrags ist es, das bürgerschaftliche Engagement für die Parkanlage zu reaktivieren und eine Struktur zu schaffen, die als öffentlich-private Partnerschaft fungiert. Als Grundlage für die Vereinsgründung wird auf ein bestehendes Konzept der Herringen Interessengemeinschaft e.V. verwiesen, wobei der Wirkungskreis des künftigen Vereins das gesamte Gebiet des Lippeparks von Bockum-Hövel über Herringen bis Pelkum umfassen soll.
Die Ratsfraktion weist darauf hin, dass die Aufgaben für einen rein privaten Verein nicht allein bewältigbar seien. Um die bisherigen Differenzen bei der Besetzung des Vorstandes sowie unterschiedliche Auffassungen zur Vereinsgründung zu überwinden, soll die Projektgruppe die notwendigen Vorbereitungen leisten. Die Zusammensetzung der vorgeschlagenen Projektgruppe soll Vertreter der Stadtverwaltung, Vertreter der Bezirksfraktionen der Bezirksvertretungen Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum sowie Vertreter der Standortgemeinschaften dieser Bezirke umfassen. Zudem wird vorgeschlagen, eine politisch neutrale Person mit der Leitung oder Moderation des Gremiums zu betrauen, um die gesamtstädtische Bedeutung des Projekts zu unterstreichen. Die Ratsfraktion betont zudem, dass aktive Kommunalpolitiker keine tragenden Ämter im künftigen Verein bekleiden sollten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 17.Gründung Förderverein LippeparkZur Vorlage · 0062/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Gründung eines Fördervereins Lippepark gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die Erhaltung, Förderung und Attraktivierung des rund 42 Hektar großen Parkgeländes, welches die Stadtbezirke Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum miteinander verbindet, zu unterstützen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Gründung des Vereins in enger Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen vorzubereiten. Der geplante Verein soll als Plattform für Bürgerinnen, Bürger, Vereine, Interessengruppen sowie Unternehmen dienen.
Hinsichtlich der organisatorischen Struktur wird vorgeschlagen, dass der Vorstand die Vielfalt der Mitglieder und der beteiligten Stadtbezirke widerspiegeln soll. Der Vorsitz des Fördervereins soll durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister von Herringen ausgeübt werden. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sollen aus den Bezirksvertretungen von Bockum-Hövel und Pelkum kommen. Mit der Vorlage wird darauf verwiesen, dass durch eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen die Zuständigkeit für die Lippeparks geklärt wurde, was eine Entscheidung des Rates über die Gründung ermöglicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 18.Verdoppelung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0063/20_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag gestellt, die personelle Stärke des Kommunalen Ordnungsdienstes zu verdoppeln. Die vorliegende Vorlage 0063/20_AT sieht vor, die Anzahl der Stellen im Innen- und Außendienst von derzeit 22 auf 44 Stellen zu erhöhen.
Begründet wird das Vorhaben mit der aktuellen Situation im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Laut Antrag ist eine Verstärkung notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger über kurzfristig beschlossene Regeln zu informieren sowie die Kontrolle und die Ahndung von Fehlverhalten sicherzustellen. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die bereits angekündigten zehn Stellenausschreibungen nicht ausreichen, um den Anforderungen des Kommunalen Ordnungsdienstes dauerhaft gerecht zu werden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die beantragte Verdoppelung umgehend umzusetzen.
Zudem führt die Fraktion in dem Dokument an, dass eine zuvor beantragte Berichterstattung und Beratung des Themas in den zuständigen Ausschüssen für Personal- und Verwaltungsmodernisierung sowie für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen in der aktuellen Sitzungsfolge nicht als eigenständiger Tagesordnungspunkt stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 15.12.2020 · Rat
- C.Anfragen
- 1.StaupevirusZur Vorlage · 0010/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat eine Anfrage zum Thema Staupevirus eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist eine Berichterstattung über das Auftreten des für Hunde tödlichen Virus im Kreis Unna, wobei dort bereits ein infizierter Fuchs sowie ein verdächtiger Waschbär festgestellt wurden.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, ob vergleichbare Fälle in der Stadt Hamm vorliegen und wie der aktuelle Impfstatus der Hunde in der Stadt einzuschätzen ist. Zudem wird gefragt, ob die Stadt plant, die Hundehalter direkt über die Empfehlung zur Überprüfung und Auffrischung des Impfschutzes zu informieren.
Die Anfrage enthält zudem den Antrag, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Klima, Umwelt und Naturschutz zu setzen, um das Gremium über die Lage zu informieren. Darüber hinaus regt die Fraktion an, dass die Verwaltung ein separates Anschreiben an alle Hundehalter aufsetzt, um zeitnah über die notwendigen Impfmaßnahmen zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- StaupevirusZur Vorlage · 0043/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Auftreten des Staupevirus in der Region angefordert. Hintergrund der Anfrage war eine Berichterstattung über infizierte Wildtiere im benachbarten Kreis Unna. Die Fraktion erkundigte sich nach vergleichbaren Fällen in der Stadt Hamm, dem aktuellen Impfstatus der hiesigen Hundepopulation sowie nach geplanten Maßnahmen zur direkten Information der Hundehalter. Zudem wurde die Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Naturschutz beantragt.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und teilte mit, dass in Zusammenarbeit mit den Amtsveterinären des Kreises Unna in Hamm bislang keine Fälle bei Hunden oder Wildtieren bekannt sind. Ein allgemeiner Impfstand lässt sich laut Verwaltung nicht aus Verzeichnissen entnehmen, da nach dem Tiergesundheitsgesetz keine Melde- oder Anzeigepflicht für das Staupevirus besteht. Die Verwaltung gab an, dass die Hundehalter über eine Pressemitteilung über die Impfempfehlung informiert werden sollen. Eine darüber hinausgehende direkte Anschreibung der Halter ist nicht vorgesehen, da die Thematik durch die aktuelle Berichterstattung in den Medien sowie durch Informationen der Tierverbände und Tierärzte bereits bekannt sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 2.Wer profitiert von der Halbierung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Angebote der frühkindlichen Bildung in Hamm?Zur Vorlage · 0024/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Neuregelung der Elternbeiträge für die Angebote der frühkindlichen Bildung in Hamm eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Verteilung der finanziellen Entlastung durch die Halbierung der Beiträge. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um eine detaillierte Aufstellung, welche Einkommensschichten von der Änderung am stärksten bzw. am wenigsten profitieren. Hierzu wird eine tabellarische Zuordnung der Entlastung zu den einzelnen Einkommensstufen unter Angabe der Kinderzahl und der jeweiligen Gesamtersparnis gefordert.
Des Weiteren werden Informationen zur Offenhausgruppe (OGS) angefragt. Es wird nach den Gründen gefragt, weshalb für die OGS keine Halbierung der Beiträge vorgesehen ist. Zudem verlangt die Anfrage Auskunft über die konkrete Refinanzierung der Beitragsreduzierungen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob die Beitragsanpassung zu Einsparungen oder Kürzungen in anderen städtischen Bereichen führen wird und falls ja, welche Bereiche und in welcher Form von solchen Maßnahmen betroffen wären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- Wer profitiert von der Halbierung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Angebote der frühkindlichen Bildung in Hamm?Zur Vorlage · 0039/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zur Halbierung der Elternbeiträge für frühkindliche Bildungsangebote reagiert. Die Maßnahme wurde vom Rat in einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, um Familien während der Corona-Pandemie kurzfristig zu unterstützen.
Die finanzielle Entlastung betrifft alle beitragspflichtigen Familien in Hamm. Familien, die bereits aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wegen ihres Einkommens (bis 17.000 Euro) beitragsbefreit sind, ziehen keinen zusätzlichen Nutzen aus der Änderung. Aktuell zahlen etwa 26 % der Kinder in der frühkindlichen Bildung einen Elternbeitrag, der nun halbiert wurde. Eine tabellarische Übersicht der Gesamtersparnis ist laut Verwaltung nicht möglich, da die Entlastung individuell von der Einkommensstufe und dem genutzten Stundenkontingent abhängt.
Die Entscheidung zur Beitragsreduzierung bezieht sich explizit nicht auf die Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS), da diese als freiwillige Zusatzleistung zur kostenfreien Schulbildung betrachtet werden. Für die OGS wird jedoch an einer angepassten sozialen Staffelung gearbeitet.
Der durch die Halbierung entstehende Beitragsausfall beläuft sich im Zeitraum 2020/2021 auf insgesamt 1,35 Millionen Euro. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Ausfall durch den Gesamthaushalt über Priorisierungen im kommenden Haushaltsjahr kompensiert wird. Leistungskürzungen in anderen Bereichen sind für die Refinanzierung nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 3.Lagebild zu geduldeten Ausländern in HammZur Vorlage · 0026/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2020 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen über die Situation von Personen mit einer Duldung in der Stadt zu erhalten. Die Vorlage mit der Nummer 0026/20_AF thematisiert die Auswirkungen der Zuwanderung auf das gesellschaftliche Leben sowie die damit verbundenen Kosten, die nach Ansicht der Fraktion durch die Anwendung geltenden Rechts beeinflusst werden könnten.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete statistische und finanzielle Daten abgefragt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Personen mit einer Duldung in Hamm leben und aus welchen Nationen diese Personen stammen. Zudem wird nach der Höhe der monatlichen Kosten pro Person gefragt, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch eine Duldung erhalten hat.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage die Klärung der Gründe, die zur Erteilung dieser Duldungen geführt haben. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Frage nach der Kostenverantwortung, wobei die Fraktion wissen möchte, welche Stellen für die Kosten der geduldeten Personen aufkommen und in welcher Gesamthöhe sich diese Ausgaben in Hamm belaufen. Die Beantwortung der Fragen war für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- Lagebild zu geduldeten Ausländern in HammZur Vorlage · 0046/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion Informationen zur Situation von Personen mit einer Duldung in der Stadt vorgelegt. Laut den Angaben der Verwaltung leben derzeit 56 Personen in Hamm, bei denen die Voraussetzungen für eine Rückführung gegeben sind. Die Nationalitäten dieser Personen umfassen unter anderem Staatsangehörige aus Guinea, Nigeria, Aserbaidschan, Mongolei und Somalia sowie weitere Staaten wie Albanien, China, Libanon und Pakistan.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte führt die Verwaltung aus, dass die Kosten pro Asylbewerber im Jahr 2019 gemäß einer Vollkostenrechnung etwa 17.240 Euro pro Jahr betrugen, was monatlichen Kosten von rund 1.436,67 Euro entspricht. Diese Beträge fallen in gleicher Höhe auch für Personen mit einer Duldung an. Für die 56 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen belaufen sich die jährlichen Kosten somit auf insgesamt 965.440 Euro.
Die Gründe für die Erteilung von Duldungen liegen laut Verwaltung überwiegend in familiären Bindungen, ungeklärter Identität, fehlenden Reisedokumenten oder medizinischen Gründen sowie der aktuellen Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten. So erfolgen derzeit keine Rückführungen nach dem Iran, Irak oder Afghanistan. Die Kosten werden bis zum Ende des dritten Monats nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylverfahrens durch eine pauschale Kostenerstattung des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt. Ab dem vierten Monat trägt die Stadt Hamm die Kosten allein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 4.Ermöglichung bargeldloser Zahlung am RecyclinghofZur Vorlage · 0028/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat eine Anfrage zur Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten am Recyclinghof gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein vorangegangener Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 20. September 2020, der die Einführung bargeldloser Zahlungen für anfallende Anlieferungsgebühren sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer vorsah.
Nach Angaben der Fraktion liegt die Information vor, dass die bargeldlose Bezahlung für private Anlieferer am Recyclinghof bereits umgesetzt wurde. Gleichzeitig wird auf Beschwerden hingewiesen, wonach die bargeldlose Zahlung für gewerbliche Anlieferer bislang nicht zur Verfügung stehe.
Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung und der Oberbürgermeister aufgefordert, zu klären, seit wann die bargeldlose Zahlung für private Anlieferer eingerichtet wurde. Zudem wird gefragt, ob der Sachverhalt zutrifft, dass Gewerbetreibende weiterhin nicht bargeldlos bezahlen können. Sollte dies der Fall sein, bittet die Fraktion um eine Begründung sowie um eine Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die Einführung der bargeldlosen Zahlung für gewerbliche Anlieferer geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- Ermöglichung bargeldloser Zahlung am RecyclinghofZur Vorlage · 0045/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten am Recyclinghof der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Frage, warum die bargeldlose Bezahlung von Gebühren für private Anlieferer bereits umgesetzt wurde, für gewerbliche Anlieferer jedoch noch nicht zur Verfügung steht.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und gibt an, dass private Anlieferer bereits seit Mai 2019 die Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung nutzen können. Bei gewerblichen Anlieferern erfolgt die Abwicklung über die Waage, die von der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH betrieben wird. Die Erhebung der Gebühren und Entgelte obliegt laut Vertrag dieser Gesellschaft. Ein Großteil der gewerblichen Anlieferer nutzt bereits Anlieferungskonten bei der MHB, wodurch die Abrechnung fast ausnahmslos auf Rechnung erfolgt.
Hinsichtlich der Einführung von EC-Kartenzahlungen für Gewerbetreibende führt die Verwaltung aus, dass eine parallele Einführung mit dem Abfallwirtschaft Hamm (ASH) aus technischen Gründen bisher nicht realisierbar war, da an der Waage eine ausreichend leistungsfähige Datenleitung fehlte. Da die entsprechende Datenleitung nun verlegt wurde, prüft die MHB aktuell die technische Umsetzung einer bargeldlosen Zahlung für diesen Bereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- D.Anregungen