Fortführung des MVA Verbundes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0069/20_VL befasst sich mit der Fortführung des MVA Hamm-Verbundes zur langfristigen Entsorgung von Siedlungsabfällen über den 31. Dezember 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2032. Die Stadt Hamm ist über die WFH GmbH mit jeweils 15,08 % an der MVA Hamm Eigentümer GmbH sowie der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt und liefert jährlich etwa 43.000 Tonnen Haus- und Sperrmüll an die Anlage.
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Teilmodernisierung der Anlage vorgesehen, die eine Kapazitätserhaltungslinie sowie die Erneuerung der Rauchgasreinigung umfasst. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahmen, einschließlich des Einbaus von fünf Katalysatoren, beläuft sich auf circa 62,8 Millionen Euro, wobei ein Anteil von 9,47 Millionen Euro auf die WFH entfällt. Durch den Bau der Kapazitätserhaltungslinie erhöht sich die Grundauslastungsmenge von 217.500 Tonnen pro Jahr auf 257.600 Tonnen pro Jahr.
Die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit soll durch einen neuen Konsortialvertrag und die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen der beteiligten Gesellschaften erreicht werden. Die Verbundpartner verpflichten sich zu anteiligen Verbrennungskapazitäten ab dem 1. Januar 2023 bzw. nach Inbetriebnahme der neuen Linie. Zudem sind die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der VBU sowie die Umverteilung von Verbrennungskapazitäten zwischen den Partnern vorgesehen. Alle vertraglichen Regelungen sind zum 31. Dezember 2032 kündbar. Der Rat soll die Verhandlungsergebnisse zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
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