Kommunales Jobcenter Hamm AöR, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 15. Dezember 2020 wurde über die Neubesetzung der Gremien im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR entschieden. Ergänzend zu einem vorangegangenen Beschluss wurden die bisherigen Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft und des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände im Beirat für Arbeitsmarktpolitik des Kommunalen Jobcenters mit sofortiger Wirkung abberufen.
Der Rat wurde angewiesen, neue Mitglieder sowie deren Stellvertreter für diese Positionen zu benennen. Die Neubesetzung umfasst jeweils eine Vertretung für die Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie eine Vertretung für die Kirchen und freien Wohlfahrtsverbände, jeweils ergänzt durch eine stellvertretende Person.
Der Beirat setzt sich insgesamt aus acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung sieht vor, dass ein Mitglied durch einen Vorschlag des Oberbürgermeisters bestimmt wird, während vier weitere Mitglieder durch den Rat der Stadt benannt werden. Die restlichen Positionen sind für die Vertretung der Gewerkschaften, der Wirtschaft und des Handwerks sowie der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Benennung der Mitglieder bildet der § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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