Stopp der Planungen durch die Stadt für die B63n
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich auf einen Antrag der Fraktion Die Linke vom 11. November 2020. In diesem Antrag wird gefordert, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung anweist, die Planungen für die B63n im Hammer Rathaus einzustellen. Die Antragstellerin verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der im Stadtrat vertretenen Fraktionen SPD, Grüne und FDP, wonach verfahrensleitende Beschlüsse für das Planfeststellungsverfahren der B63n in den nächsten fünf Jahren weder durch die Bezirksvertretungen noch durch den Rat zu treffen seien. Zudem wird vorgeschlagen, das für die B63n-Planung eingesetzte Personal anderweitig einzusetzen, etwa zur Unterstützung der Planungen für den Radschnellweg 1.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung: Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2018 wurde im Jahr 2019 eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb geschlossen. Durch diese Vereinbarung hat sich die Stadt Hamm dazu verpflichtet, die Planung für die B63n im Auftrag des Landes durchzuführen. Da für die Planung des Radschnellwegs 1 auf dem Stadtgebiet Hamm ebenfalls eine Vereinbarung mit dem Land besteht, nach der die Stadt die Planungen im Auftrag des Landes übernimmt, kann das für die Erfüllung der Planungsvereinbarung eingestellte Personal nicht für andere Aufgaben innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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