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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamm

0168/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, mit der die Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamm geändert werden sollen. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung an die neuen Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Die Änderungen zielen darauf ab, Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. So soll der Wert für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen von bisher 5.000 Euro netto auf 15.000 Euro netto angehoben werden. Bei Bauleistungen wird zudem zwischen Wertgrenzen für einzelne Gewerke und Gesamtaufträge unterschieden. So ist eine freihändige Vergabe im Wettbewerb für einzelne Gewerke bis 75.000 Euro netto oder für den Gesamtauftrag bis 125.000 Euro netto zulässig. Für Bauleistungen zu Wohnzwecken, was auch Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen oder Kindergärten einschließt, werden ebenfalls angepasste Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt.

Die Dringlichkeit der Entscheidung wurde damit begründet, dass eine ordentliche Ratssitzung vor der Kommunalwahl nicht mehr stattfinde und eine verzögerte Umsetzung die Wirksamkeit der neuen Vergabegrundsätze einschränken würde. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 14.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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