Auflösung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0056/20_AT gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Zustimmung zur Auflösung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG).
Die Wählergruppe Pro Hamm begründet das Vorhaben damit, dass die seit dem 1. Januar 2015 bestehende Gesellschaft die ursprüngliche Absicht, durch eine aktive Stadtentwicklungspolitik Impulse zu setzen, nicht erfüllt habe. In der Begründung werden eine fehlende strategische Ausrichtung sowie eine mangelnde Transparenz der Arbeit der Gesellschaft angeführt. Ein vorliegender Antrag einer anderen Fraktion zur Neuausrichtung der Gesellschaft wird von der Antragstellenden Seite abgelehnt, da dieser den Fortbestand der Gesellschaft nicht rechtfertige.
Die Antragstellerin führt weiter aus, dass die Stadt Hamm über alternative Strukturen und Ressourcen verfüge, um eine Stadtentwicklungspolitik zu gewährleisten. Die Beibehaltung der Stadtentwicklungsgesellschaft wird daher als nicht notwendig eingestuft. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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