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Beschlussvorlage

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbH

0188/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0188/20 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Regelung zur Leitung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angepasst.

Nach der bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde der Vorsitz der Gesellschafterversammlung automatisch durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person ausgeübt. Durch die vorliegende Änderung wird diese Regelung dahingehend modifiziert, dass der Vorsitz künftig aus der Mitte der Vertreter in der Gesellschafterversammlung gewählt werden soll.

Der Rat hat die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt, die in der Sachdarstellung und Begründung dargelegten Anpassungen des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu beschließen. Die Verwaltung gab an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.

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