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ErgBeschluss

Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018

0083/20_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage 0083/20_ER-1 wird eine Korrektur der ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 vorgenommen. Grund für die Ergänzung ist ein Fehler in der Anlage 1 der ursprünglichen Beschlussvorlage, bei dem der neue Paragraph 22 unvollständig wiedergegeben wurde.

Die Neufassung des Paragraphen 22 regelt den Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser. Als Flächen für die Gebührenberechnung gelten alle bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage fließen kann. Der Beschluss sieht vor, dass bestimmte Flächen mit einem reduzierten Ansatz berechnet werden können. Dazu gehören Dachflächen mit einer mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Begrünung sowie Flächen, bei denen ein Versickerungsnachweis für bestimmte Regenereignisse erbracht wird. Ebenso werden befestigte Flächen mit einem Abflussbeiwert von bis zu 0,5, wie etwa durch Rasengittersteine oder Ökopflaster, mit einem reduzierten Satz angesetzt.

Für Fälle, in denen Niederschlagswasser über Brauchwasseranlagen zugeführt wird, gelten spezifische Regelungen zur Gebührenerhebung, die je nach Flächengröße unterschiedliche Prozentsätze vorsehen. Die entsprechenden Nachweise für Gebührenminderungen sind bei einem Antrag auf Änderung der Abwassergebühr bei der Stadt vorzulegen. Die geänderte Satzung ist zum 01.01.2021 in Kraft zu setzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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