Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0090/20_VL einen Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg nach personellen Vorschlägen für diesen Ausschuss gemäß § 20 des Kündigungsschutzgesetzes.
Da der Bezirk der Agentur für Arbeit Hamm sowohl die Stadt Hamm als auch den Kreis Unna umfasst, sind die dortigen Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, Personen für die Besetzung der Ausschussmitglieder vorzuschlagen. Für die Stadt Hamm sieht der Vorschlag vor, den Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin als erste Stellvertreterin und ein weiteres Mitglied als zweiten Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2025 zu nominieren. Die entsprechenden Vorschläge für den Kreis Unna wurden im Dokument ebenfalls aufgeführt.
Die Vorlage wurde im Rat am 15. Dezember 2020 behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neuberufung werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg ist für die weitere Durchführung der Wahl in den Ausschuss verantwortlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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