Allgemeine Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die neuen Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, die bestehenden Richtlinien in ihrer Gesamtheit neu zu verfassen, weshalb die bisherige Fassung vom 25. Mai 2020 mit dem neuen Beschluss außer Kraft trat.
Die Neufassung der Richtlinien dient als Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Bezirksvertretungen innerhalb der Stadtverwaltung. Der entsprechende Beschluss wurde zuvor bereits im Hauptausschuss am 14. Dezember 2020 behandelt. Mit der Verabschiedung der neuen Regelungen treten die entsprechenden Vorgaben für die kommunale Selbstverwaltung der Bezirke unmittelbar in Kraft. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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