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Beschlussvorlage

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer Teileinrichtungen

0143/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine bestehende Regelungslücke im Bereich des sogenannten Mehrfacherschließungsvorteils zu schließen sowie die Merkmale zur Feststellung der endgültigen Herstellung technischer Teileinrichtungen zu aktualisieren.

Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung soll sichergestellt werden, dass bei nachträglichen Klassifizierungen von Straßen eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen erreicht wird. Die Verwaltung erläutert, dass Grundstücke, die ursprünglich nur über nicht-klassifizierte Straßen erschlossen waren, bei einer späteren Klassifizierung dieser Straßen und einer gleichzeitigen neuen Erschließung durch eine weitere Straße eine doppelte Belastung der Fahrbahnkosten erfahren können. Die Neuregelung soll verhindern, dass für die Kosten der Fahrbahn kein Vorteil gewährt werden kann, wenn bereits eine klassifizierte Straße als Erschließungsanlage existiert, obwohl die Kostenbelastung faktisch durch die neue Anlage erneut entsteht.

Zudem sieht die Vorlage eine Überarbeitung des § 8 Abs. 2 vor. Die darin enthaltenen Merkmale für die endgültige Herstellung technischer Teileinrichtungen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und sprachlich überarbeitet. Die Änderung der Satzung vom 18. Dezember 2003 wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.

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