Katzenkastrationsverordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Hamm“ beschlossen. Die Regelung basiert auf der Rechtsgrundlage des § 13 b TierSchG, der es ermöglicht, den unkontrollierten Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken, um Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern.
Nach Angaben der Verwaltung finden in Hamm jährlich etwa 400 ehrenamtlich durchgeführte Kastrationen an verwilderten Katzen statt. Die zuständigen Tierärzte berichten von einem hohen Infektionsdruck sowie chronischen Erkrankungen wie Katzenschnupfen, Katzenaids und Parasitosen innerhalb der Population. Da die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise reguliert wird, führt eine hohe Vermehrungsrate zu einem Anstieg erkrankter und unterernährter Tiere.
Die Verordnung dient dazu, die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Tierschutzorganisationen zu schaffen und die bisherige Rechtsunsicherheit bei den Kastrationsmaßnahmen zu beenden. Ziel ist es, die Fortpflanzungskette durch die Unfruchtbarmachung von Freigängern langfristig zu unterbrechen und so die Stabilisierung der Population zu erreichen. Das gesamte Stadtgebiet wird dabei als Schutzgebiet ausgewiesen. Zur Durchführung der Maßnahmen sollen Mitglieder von Tierschutzorganisationen beauftragt werden. Die Verwaltung wird nach einem Jahr über die Auswirkungen der Verordnung Bericht erstatten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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