Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Halbierung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Angebote der frühkindlichen Bildung in Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der frühkindlichen Bildung zu halbieren. Diese Regelung gilt rückwirkend ab August 2020 und umfasst sowohl Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen als auch die Kindertagespflege. Die Maßnahme bleibt so lange in Kraft, bis neue Beitragsregelungen mit einer angepassten sozialen Staffelung verabschiedet werden.
Die Verwaltung begründet die Entscheidung mit der Zielsetzung, Familien durch eine schnelle finanzielle Entlastung zu unterstützen. Die Dringlichkeit der Vorlage wurde damit begründet, dass die Reduzierung der Beiträge bereits im Zahlungslauf für den Monat November berücksichtigt werden soll, um eine vollständige Verrechnung der bereits gezahlten Beiträge bis Ende Dezember zu ermöglichen.
Für den städtischen Haushalt ergibt sich durch die Halbierung der Beiträge ein Gesamtausfall von etwa 1,35 Millionen Euro für das Kita-Jahr 2020/2021. Davon entfallen 510.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2020 und rund 840.000 Euro auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2021. Die Finanzierung der Träger von Kindertageseinrichtungen bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage ohne Bedenken zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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