Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH (SEG) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung an die neue Ausschussstruktur der Stadt Hamm anzupassen.
Nach einer Neuausrichtung der Ausschüsse soll sich die Besetzung der Gesellschafterversammlung künftig am Hauptausschuss orientieren. Die Mitgliederzahl der Versammlung reduziert sich dadurch von bisher 15 auf 13 Mitglieder. Die Regelung sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person sowie zwölf vom Rat der Stadt Hamm benannte Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. In diesem Zusammenhang wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung ebenfalls angepasst: Eine Sitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Für den Fall einer nicht beschlussfähigen Sitzung wird die erforderliche Mindestteilnahme bei einer Folgesitzung auf sechs Mitglieder gesenkt.
Zusätzlich sieht die Vorlage technische Neuerungen vor. Im Rahmen einer digitalen Gremienbetreuung wird die Möglichkeit ergänzt, Einladungen sowie Abstimmungen elektronisch durchzuführen. Auch die Einberufung der Versammlung kann künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Die Änderung der entsprechenden Paragrafen des Gesellschaftsvertrages wird nach der Beschlussfassung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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