Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Zuständigkeitsordnung vorgelegt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die bestehende Regelung, die zuletzt am 6. November 2004 in Kraft war, vollständig zu ersetzen.
Der Inhalt der neuen Zuständigkeitsordnung ist in der Anlage 1 der Vorlage enthalten. Um die Änderungen nachvollziehbar zu gestalten, wurde der Beschlussvorlage zudem eine Synopse beigefügt, die die neue Fassung der bisherigen Ordnung gegenüberstellt. Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung regelt die Verteilung der Entscheidungskompetenzen innerhalb des Rates der Stadt Hamm.
Nach der vorliegenden Dokumentation sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Neufassung der Ordnung zu erwarten. Der Rat hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 über den Vorschlag entschieden. Mit dem Beschluss tritt die alte Zuständigkeitsordnung vom 6. November 2004 außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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