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Beschlussvorlage

Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF)

0185/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtwerke Hamm planen eine Beteiligung an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF) sowie an der zugehörigen Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH als Kommanditistin zugestimmt. Die Kommanditeinlage beläuft sich auf bis zu 1,325 Millionen Euro, was einem Kommanditanteil von bis zu 52 Prozent entspricht. Zudem wurde die Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft mit einer Einlage von bis zu 13.000 Euro beschlossen.

Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke zu erhöhen, die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern und das Beteiligungsportfolio zu diversifizieren. Die wirtschaftliche Absicherung der Investition soll durch die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch geplante Wartungsverträge erfolgen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Entwicklung von Anlagenstandorten Risiken in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht bestehen können. Im Falle eines Scheiterns der Projektentwicklung würden die Aufwendungen für Gutachten verloren gehen. Die Beteiligung an der BWF ermöglicht den Stadtwerken zudem eine direkte Partizipation an Windenergieprojekten in der Entwicklungsphase. Die zuständigen Verbände wurden im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahme gebeten.

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