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ErgBeschluss

Bildung eines Unterausschusses „Jugendhilfe und Schule“

0164/20_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0164/20_ER-1 regelt die Bildung eines neuen Unterausschusses mit der Bezeichnung „Jugendhilfe und Schule“. Ziel dieses Gremiums ist die politische Beratung gemeinsamer Themen, die die Bereiche Jugendhilfe und Schule betreffen.

Die Zusammensetzung des Unterausschusses ist auf insgesamt 12 Mitglieder festgelegt. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus verschiedenen Vertretungen zusammen: Vier Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendhilfe sowie zwei Mitglieder des Ausschusses Familie, Kinder und Jugendhilfe, die die Jugend- und Wohlfahrtsverbände repräsentieren, sind Teil des Gremiums. Zudem sind vier Mitglieder des Ausschusses für Schule und Ausbildung sowie ein beratendes Mitglied der Schulaufsicht vorgesehen. Ein weiteres Mitglied aus dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe nimmt in beratender Funktion für den Bereich Schule teil.

Für die Leitung des Unterausschusses wurde eine Person aus dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe als Vorsitzende sowie eine weitere Person aus demselben Ausschuss als stellvertretende Vorsitzende bestimmt. Die Aufgaben der Geschäftsführung des Unterausschusses werden durch die Jugendamtsverwaltung wahrgenommen. Die Entscheidung über die Bildung und die personelle Besetzung basiert auf den Beschlüssen der Ausschüsse für Familie, Kinder und Jugendhilfe sowie für Schule und Ausbildung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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