7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührentarife, die ab dem 1. Januar 2021 in neuer Fassung gelten sollen.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sowie die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Erhebung von Gebühren und Entgelten. Durch den Wegfall einer bisherigen Bagatellgrenze bei der Abwassersatzung sowie veränderte klimatische Bedingungen ist die Zahl der Anträge auf Abzug von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, deutlich gestiegen. Die Verwaltung verzeichnete einen Anstieg der Fallzahlen von 111 Anträgen im Jahr 2017 auf voraussichtlich bis zu 800 Anträge im Jahr 2020.
Im Rahmen der Satzungsänderung wird eine neue Gebühr für die Durchführung der jährlichen Verbrauchsabrechnungen eingeführt, da für diese Verwaltungsleistung bisher keine Gebühr festgesetzt war. Gleichzeitig soll die Abnahmegebühr für die Prüfung von Wasserzählern aufgrund der Möglichkeit, Abnahmen teilweise durch Fotoübermittlung durchzuführen, reduziert werden. Für Gebührenpflichtige mit bereits vorhandenen Zwischenzählern gilt eine Übergangsregelung zum Schutz des Vertrauensschutzes bis zum Ablauf der aktuellen Eichung, maximal für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag von etwa 15.000 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
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- 09.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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