Änderung der Abfallgebührensatzung 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0071/20 eine Änderung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Rat hat der Neufassung der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Nach Angaben der Verwaltung bleiben die Gebühren für die Restabfallentsorgung unverändert. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für die Biotonne gesenkt. Die Senkung der Bioabfallgebühren soll als Anreiz dienen, die Nutzung der Biotonne zu erhöhen und somit die Mengen an Restabfall und Sperrmüll zu reduzieren. Da die Stadt Hamm derzeit über begrenzte Entsorgungskontingente in bestehenden Verbrennungsanlagen verfügt und die Entsorgung in alternativen Anlagen mit höheren Kosten verbunden ist, verfolgt das Abfallwirtschaftsamt (ASH) das Ziel, die Menge des zu verbrennenden Abfalls zu verringern. Durch die freiwillige Nutzung der Biotonne in Hamm wird eine hohe Qualität des Bioabfalls erreicht, was die Aufbereitungskosten für Kompost im Vergleich zur thermischen Verwertung senkt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Streichung der Schwerkraftschlösser aus der Gebührensatzung. Die Abrechnung dieser Leistungen soll künftig über privatrechtliche Entgelte erfolgen, um flexibler auf unterschiedliche technische Ausführungen und schwankende Einkaufspreise reagieren zu können. Die Gebührensenkungen für die Biotonnen-Behälter (120 l und 240 l) treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
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Beratungsfolge
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