Umsetzung des zweiten Moduls des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW mittels Weiterleitung von Fördermitteln durch Zuwendungsbescheide an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2022.
0156/20_VL · Beschlussvorlage · 15.12.2020
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert