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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Bericht zum aktuellen Stand der Corona-Pandemie
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erleichterungen für Vergabeverfahren in Zusammenhang mit der Corona-PandemieZur Vorlage · 2212/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, Erleichterungen für Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu etablieren. Konkret wird die Abweichung von den Bestimmungen der städtischen Vergaberichtlinien gemäß Ziffer 5.8 beantragter, um für alle dringlichen Vergabeverfahren bei Lieferungen und Leistungen, die der Eindämmung und Bewältigung der Pandemie oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung dienen, flexiblere Verfahren zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Beschaffung von Gütern im Gesundheitsbereich, etwa medizinische Ausrüstung, Desinfektionsmittel oder Schutzkleidung, sowie Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit und zur Sicherstellung der Verwaltungstätigkeit, wie die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen, eine schnelle Durchführung erfordern. Durch die pauschale Ermächtigung soll vermieden werden, dass für jeden einzelnen Fall dieser Größenordnung ein separater Beschluss eingeholt werden muss.
Die Vorlage stützt sich auf Auslegungshinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wonach die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind. Diese Verfahren sind durch kürzere Fristen und weniger formalisierte Abläufe gekennzeichnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die konkreten Einzelfälle intern dokumentiert und mit dem Rechnungsprüfamt abgestimmt werden. Das Rechnungsprüfamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen sowie Bereitstellung von Mitteln für die Deckung von zusätzlich Corona-bedingten Aufwendungen im Zuge der Pandemie.Zur Vorlage · 2218/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen und Gebühren beantragt. Die Maßnahme umfasst Angebote der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtungen sowie der gebundenen und offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlicher Betreuungsangebote im Primär- und Sekundarbereich. Die Aussetzung der Beitragspflicht gilt für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Betretungsverbote bzw. Schließungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bis zur Aufhebung dieser Maßnahmen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Durch die Aussetzung wird mit einem monatlichen Minderertrag von etwa 500.000 Euro gerechnet, wobei das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt hat, den tatsächlichen Ausfall für den Monat April 2020 zu 50 Prozent zu übernehmen.
Zudem wird beantragt, dem Ausländer- und Flüchtlingsamt überplanmäßige Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind für corona-bedingte Mehraufwendungen im Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit vorgesehen, unter anderem für die Beschaffung von Atemschutzmasken, Kitteln und Desinfektionsmitteln.
Ergänzend wird über den Verzicht auf Gebühren für die Außengastronomie sowie über die Regelungen für die Stadtbücherei, die Volkshochschule und die Musikschule informiert. Die Aussetzung der Gebühren für die Stadtbücherei und die Volkshochschule ist an die Dauer der Schließungen gekoppelt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Solidaritätsfonds der Stadt Hamm wegen Corona-Krise 2020 / Schaffung eines bürgerschaftlichen Hilfsfonds unter dem Titel „Echte Hammer helfen“Zur Vorlage · 2268/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Einrichtung eines bürgerschaftlichen Hilfsfonds unter dem Titel „Echte Hammer helfen“ beschlossen. Dieser Solidaritätsfonds soll die Folgen der Corona-Krise abfedern und wird von der Stadt mit einem Startkapital von 40.000 Euro ausgestattet. Die Finanzierung der Mittel erfolgt aus Einsparungen im Fachbereich Soziales.
Die Förderung richtet sich an Einzelpersonen, Betriebe, Vereine sowie Verbände der Kultur-, Kreativwirtschaft und Brauchtumspflege. Zielgruppe sind Akteure, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage sind und durch bestehende Förderprogramme von Bund und Land nicht abgedeckt werden können. Dies umfasst unter anderem freie Künstler, Musiker, Schriftsteller, Schauspieler sowie Kleintheater.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch einen siebenköpfigen Förderbeirat des Kulturausschusses. Die Zusammensetzung des Gremiums umfasst den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Kulturausschusses sowie weitere Vertreter der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das Fördervolumen pro Antrag ist in der Regel auf maximal 500 Euro begrenzt. Anträge sind bis zum 31. Mai 2020 schriftlich beim Kulturbüro der Stadt einzureichen, wobei die wirtschaftliche Notlage begründet werden muss. Neben dem städtischen Eigenanteil sind bürgerschaftliche Spenden für den Fonds vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 17.06.2020 · Kulturausschuss
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erlebensraum Lippeaue: europaweites Vergabeverfahren zur Beauftragung von IngenieurleistungenZur Vorlage · 2219/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die Verwaltung mit der Vergabe von Ingenieurleistungen für das Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ zu beauftragen. Die Vergabe soll im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Leistungen umfassen die Planung der Teilprojekte „Auenpark“, „Wegebeziehungen außerhalb des Auenparks“ sowie eines „Archäologischen Informationspunktes“. Der Auenpark soll als naturnahe Freizeitfläche im Überschwemmungsgebiet der Lippe gestaltet werden. Die Maßnahmen im Bereich der Wegebeziehungen beinhalten die Neuanlage und Qualifizierung von Wegen sowie die Errichtung von zwei Aussichtshütten. Der archäologische Informationspunkt sieht die Nachempfindung einer historischen Motte inklusive der notwendigen Zuwegung vor.
Die Beauftragung dient der Erarbeitung von Planungen, Kostenberechnungen und der fachlichen Unterstützung bei Verhandlungen. Während für die Wegeverbindungen und den archäologischen Informationspunkt bereits Förderbescheide vorliegen, wurde für den Auenpark eine Förderung in Aussicht gestellt. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird mit dem engen Zeitrahmen der EU-Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) begründet, um eine Fertigstellung bis Mitte 202
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen werden mit einem städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro beziffert, wobei die Gesamtauszahlungen auf 400.000 Euro geschätzt werden. Das Regionalverband Pfalz (RPA) hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 6.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)Zur Vorlage · 2161/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beauftragen. Die Änderung soll gemäß einer beigefügten Synopse erfolgen. Die Stadt Hamm hält eine Beteiligung von 6,6 % an der Gesellschaft.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Kreistags des Kreises Unna vom Dezember 2019, der eine strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) vorsieht. Dieses Konzept umfasst auch die wirtschaftlich relevanten Beteiligungen der UKBS. Durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Geschäftsanteile des Kreises auf die VBU zu übertragen. Zudem soll die Gesellschaft stärker auf die Sicherstellung der sozialen Wohnraumversorgung ausgerichtet werden.
Die Anpassung des Vertrages dient ferner der Angleichung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die Umsetzung des Konzepts keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages wurde bereits vom Aufsichtsrat der UKBS einstimmig genehmigt. Die Höhe der Beteiligungsquote der Stadt Hamm bleibt durch die beschlossenen Änderungen unverändert.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 7.Gründung der Industriegebiet Westfalen GmbHZur Vorlage · 2171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Gründung der Industriegebiet Westfalen GmbH zugestimmt. Die neue Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligungsquote von 50 % etabliert werden. Die Gemeinde Lippetal tritt als weiterer Gesellschafter mit einer ebenfalls 50-prozentigen Beteiligung auf. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Ziel der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erschließung und die Entwicklung von Industrieflächen, um diese anschließend an ansiedlungsinteressierte Unternehmen zu veräußern.
Die Initiative basiert auf der Notwendigkeit, neue großflächige Industrieareale zu schaffen, da die verfügbaren Gewerbeflächen in den bestehenden Gebieten der Stadt Hamm, wie etwa in Rhynern, Radbod oder Heessen, weitgehend erschöpft sind. Durch die Kooperation mit der Gemeinde Lippetal soll das Flächenpotenzial in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Uentrop genutzt werden.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde festgelegt, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person sowie vier weitere Mitglieder den Aufsichtsrat der Gesellschaft besetzen. Zudem wurde ein Vertreter der Stadt Hamm für die Gesellschafterversammlung bestellt. Dieser ist angewiesen, die Geschäftsführung vorzuschlagen und die Gesellschaftervereinbarung zwischen der WFH und der Gemeinde Lippetal zu unterzeichnen. Eine Vorvereinbarung zur Stimmbindung bezüglich der Gewinnverteilung wurde ebenfalls genehmigt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.06.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 8.Teilnahme am European Climate Adaption Award (eca)Zur Vorlage · 2200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Einführung des European Climate Adaptation Award (eca) zu beauftragen. Das System dient als Management- und Zertifizierungsinstrument für die kommunale Klimaanpassung und soll zunächst für die Dauer von vier Jahren implementiert werden. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltslage sowie etwaiger Landesförderungen. Die Verwaltung ist zudem angewiesen, regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Das Verfahren ermöglicht eine Klimawirkungsanalyse zur Einschätzung der Betroffenheit durch klimatische Veränderungen und Extremwetterereignisse. Durch eine Ist-Analyse werden bestehende Maßnahmen fachbereichsübergreifend zusammengeführt und ein Stärken-Schwächen-Profil erstellt. Ein bereitgestellter Maßnahmenkatalog mit 45 Einzelmaßnahmen soll die Planung und Umsetzung eines klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms unterstützen. Nach einem Zeitraum von in der Regel vier Jahren ist eine externe Auditierung der Anpassungsbemühungen vorgesehen.
Finanziell werden für den Zeitraum von vier Jahren Aufwendungen von etwa 58.000 Euro veranschlagt, was jährlichen Kosten von circa 14.500 Euro entspricht. Bei einer Förderquote von 80 % beläuft sich der städtische Eigenanteil auf etwa 11.600 Euro über die gesamte Laufzeit, was einem jährlichen Betrag von rund 2.900 Euro entspricht. Die Mittel sind im Haushaltsplan vorhanden. Das System soll als Controllinginstrument dienen, um die Umsetzung des derzeit in Erarbeitung befindlichen Klimafolgenanpassungskonzepts zu begleiten und die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 9.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Keis Warendorf zur Vergabezuständigkeit für die Buslinie R37 (Hamm – Dolberg – Beckum)Zur Vorlage · 2232/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen, um die Zuständigkeit für die Vergabe der Buslinie R37 zu regeln. Die Linie R37 verbindet Hamm, Dolberg und Beckum und führt auf einem Teilstück durch das Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Kreises Warendorf, mehrere Linienbündel Anfang 2022 neu zu vergeben. Da der Kreis Warendorf die alleinige finanzielle Verantwortung für die Vergabe dieser Linien trägt, soll durch die Vereinbarung eine rechtssichere Mitvergabe des im Stadtgebiet Hamm verlaufenden Abschnitts ermöglicht werden. Formal ist die Stadt Hamm gemäß dem Gesetz über die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für den Abschnitt innerhalb ihres Stadtgebiets als Aufgabenträgerin für die Vergabe zuständig.
Die vorgeschlagene Vereinbarung basiert auf § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind laut Verwaltung keine Änderungen am bestehenden Leistungsangebot der Linie R37 verbunden. Zudem entstehen für die Stadt Hamm durch diese Regelung keine finanziellen Verpflichtungen. Der Rat der Stadt Hamm hat der Vorlage in der Sitzung am 23. Juni 2020 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS)Zur Vorlage · 2267/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll der unmittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Hamm an der Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) als Kommanditist zustimmen. Die Kommanditeinlage soll bis zu 3 Millionen Euro betragen, wobei alternativ Gesellschafterdarlehen oder Haftungsübernahmen möglich sind. Damit verbunden ist eine mittelbare Beteiligung an der Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH. Zudem soll die TWS befugt werden, bis Ende 2020 weitere Gesellschaften oder Beteiligungen nach einem festgelegten Kriterienkatalog zu erwerben. Über die Trianel GmbH erfolgt zudem eine mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Hamm an der TWS, wobei die TWS eine Kommanditeinlage von bis zu 3 Millionen Euro leisten soll.
Die operative Ausrichtung der TWS umfasst die Bereiche Windenergie und Photovoltaik. Bis Ende 2024 wird eine Akquisition von 130 MW Windenergie sowie ein Volumen von 70 MWp im Bereich Photovoltaik angestrebt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 500 Millionen Euro bei einem Eigenkapitalbedarf von bis zu 100 Millionen Euro. Als Ziel wird eine Eigenkapitalrendite von über 5 % vor Körperschaftsteuer für das Gesamtportfolio genannt.
Als Risiken werden Ertragsschwankungen sowie Klagen gegen Genehmigungen aufgeführt, die im Extremfall zu Rückbauverpflichtungen führen können. Die rechtliche Struktur der TWS ist als GmbH & Co. KG mit Trianel und den Stadtwerken als Kommanditisten vorgesehen. Ein Vorratsbeschluss soll die Entscheidungswege bei Akquisitionen beschleunigen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln läuft parallel zum Prozess.
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- 23.06.2020 · Rat
- 11.Übergangsvorschriften zur Wahl des Integrationsrates 2020Zur Vorlage · 2217/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Übergangsvorschriften zur Wahl des Integrationsrates 2020 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den gesetzlichen Anpassungen durch den Landtag NRW, die infolge der Coronakrise für die Kommunalwahl 2020 getroffen wurden. Da die Gemeindeordnung NRW lediglich grundlegende Vorgaben für die Wahl eines Integrationsrates in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern enthält, erfolgt die konkrete Umsetzung über die lokale Wahlordnung.
Die Verwaltung hat im Zuge der Anpassung der kommunalen Wahlbestimmungen eine entsprechende Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Neuregelung wird die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge um elf Tage von bisher zum 13. Juli auf den 24. Juli 2020 verlängert. Zudem wird die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge von 15 auf 9 reduziert.
In diesem Zusammenhang wird auch der Termin für die abschließende Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss angepasst. Dieser Termin verschiebt sich vom 47. Tag auf den 39. Tag nach der Wahl, was dem 5. August 2020 entspricht. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst die als Anlage beigefügten Übergangsvorschriften, welche die Verwaltung zur Umsetzung der landesrechtlichen Änderungen empfohlen hat.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 12.Caritasverband für die Stadt Hamm e.V., "Jugendwerkstatt": Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2021/2022Zur Vorlage · 2235/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2235/20_VL sieht die Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ vor. Das Projekt wird von der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Hamm e.V. durchgeführt. Der Beschlussvorschlag umfasst eine jährliche Förderung von bis zu maximal 107.500,00 € für die Jahre 2021 und 2022. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid abzuschließen.
Die jährlichen Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich auf 416.461,00 €. Die Finanzierung erfolgt aus verschiedenen Quellen, darunter Mittel des LWL, des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR sowie aus Eigenmitteln. Das Angebot der Einrichtung umfasst die Unterstützung von Jugendlichen, die der Schule fernbleiben, sowie ein Präventionsprojekt für Schüler bestimmter weiterführender Schulen.
Der geplante Vertrag mit der Caritas-Jugendwerkstatt für die Jahre 2021 und 2022 beinhaltet eine Zielvereinbarung, die auch Vorgaben zum Berichtswesen enthält. Für alle Teilnehmenden ist die Durchführung eines verbindlichen Instrumentenportfolios vorgeschrieben. Dieses umfasst ein Kompetenzfeststellungsverfahren, Case Management und Beratung sowie eine individuelle, regelmäßig fortgeschriebene Förderplanung.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 13.Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH; Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2021/2022Zur Vorlage · 2236/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Finanzierung der Beratungsstelle „Übergang Schule-Beruf“ der Jugendgemeinschaftwerk Hamm gGmbH für die Jahre 2021 und 2022 sicherzustellen. Laut der Beschlussvorlage 2236/20_VL soll die Stadt einen Zuschuss im Rahmen einer Höchstbetragsfinanzierung in Höhe von jeweils 65.349 Euro pro Jahr gewähren. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021. Das Kommunale Jobcenter Hamm AöR wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbescheide mit der Jugendgemeinschaftwerk Hamm gGmbH abzuschließen.
Die Beratungsstelle richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Ziel der Arbeit ist die berufliche Orientierung, die Erlangung von Bildungsabschlüssen sowie die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Angebots für Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen, sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen.
Die Förderung soll unter anderem die Arbeit von drei Übergangslotsen ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Gesamtschulen betreuen. Die Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich neben den städtischen Mitteln aus Eigenmitteln des Trägers sowie Zuschüssen des Landesjugendplans zusammen. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt bereits vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 14.Umsetzung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz)Zur Vorlage · 2238/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung eines Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschlossen. Mit Wirkung zum 1. August 2020 werden 39 Einrichtungen als sogenannte „plusKITAs“ im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anerkannt. Die Förderung erfolgt auf Basis der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes 2020, welche die bisherige Förderung von SprachförderKitas in den Bereich der „plusKITAs“ integriert.
Die finanzielle Grundlage bildet ein Landeszuschuss in Höhe von 1,17 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2020/2021, wobei die Stadt Hamm keinen Eigenanteil leistet. Die Mittel werden an die Träger der anerkannten Einrichtungen weitergewährt. Jede der 39 Kindertageseinrichtungen erhält einen jährlichen Förderbetrag von 30.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Mittel sind zweckgebunden und sollen unter anderem dazu eingesetzt werden, die Arbeit der Teams durch die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle zu unterstützen.
Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf einer Auswertung der besonderen Unterstützungsbedarfe, insbesondere im Hinblick auf sprachliche Förderung. Als Kriterien dienten der Anteil von Kindern aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II sowie der Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auszahlung der Fördermittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 15.Umsetzung des Landeszuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz)Zur Vorlage · 2248/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2248/20_VL befasst sich mit der Umsetzung eines Landeszuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung gemäß dem Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Rat soll beschließen, Maßnahmen zur Flexibilisierung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege umzusetzen, sofern die Finanzierung gewährleistet ist. Hierbei wird eine Erhöhung der Mittel um 25 Prozent durch kommunale Eigenmittel vorgesehen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, ein transparentes Antragsverfahren für die beteiligten Träger und Tagespflegepersonen bekannt zu machen.
Für das Kita-Jahr 2020/2021 ist ein Gesamtbudget von 540.000 Euro vorgesehen, welches sich aus einem Landeszuschuss von 432.000 Euro und einem kommunalen Anteil von 108.000 Euro zusammensetzt. Die vorliegende Planung sieht einen Anstieg der Aufwendungen von 225.000 Euro im Jahr 2020 auf 1.080.000 Euro ab dem Jahr 2023 vor. Parallel dazu steigen die Erträge sowie der städtische Eigenanteil in den Folgejahren an. Die entsprechenden Mittel für den kommunalen Eigenanteil müssen in den Haushaltsplananmeldungen ab dem Jahr 2021 berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Die detaillierte Budgetplanung zeigt eine kontinuierliche Entwicklung der Fördermittel. Während das Gesamtbudget im Jahr 2020 noch 225.000 Euro betrug, steigt es für das Jahr 2021 auf 652.500 Euro und für das Jahr 2022 auf 922.500 Euro an. Ab dem Jahr 2023 wird ein Gesamtbudget von 1.080.000 Euro ausgewiesen, welches aus 864.000 Euro Landesförderung und einem kommunalen Anteil von 216.000 Euro besteht.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 16.Übergangsgruppen in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/21Zur Vorlage · 2254/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2254/20_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze in der frühkindlichen Bildung für das Kindergartenjahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, provisorische Übergangsgruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Einschulung bedarfsgerecht fortzuführen oder neu einzurichten. Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Geplant ist der Betrieb von bis zu 23 Übergangsgruppen an 17 Standorten. Parallel dazu sollen verschiedene Kita-Neubauten zur Erweiterung des Angebots realisiert werden.
Die finanziellen Planungen für den Zeitraum gliedern sich in Betriebskosten, Erträge und den städtischen Eigenanteil. Für die fünfmonatige Betriebszeit im Jahr 2020 werden Betriebskosten in Höhe von 2.157.900 € veranschlagt, wobei Erträge von 992.500 € und ein städtischer Anteil von 1.165.400 € gegenüberstehen. Für die siebenmonatige Betriebszeit im Jahr 2021 belaufen sich die Betriebskosten auf 3.021.100 €, bei Erträgen von 1.389.500 € und einem städtischen Anteil von 1.631.600 €. Für das gesamte Kita-Jahr 2020/21 summieren sich die Betriebskosten auf 5.179.000 €, während die Erträden aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen 2.382.000 € betragen und der städtische Anteil bei 2.797.000 € liegt. Die Aufwendungen umfassen die gesetzlichen und vertraglichen Zuschüsse an die Träger. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 23.06.2020 · Rat
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- 17.Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · 2260/20_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack-KiTa“ für das KiTa-Jahr 2020/2021 beschlossen. Die Durchführung der Programme wird den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., übertragen. Voraussetzung für die Umsetzung sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans ab dem Jahr 2021. Die Verwaltung ist angewiesen, den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide zu erteilen.
Die Programme sind Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes und richten sich an Familien mit mehrsprachigen Kindern. Während „Griffbereit“ Kommunikations- und Sprachspiele für Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern vermittelt, unterstützt „Rucksack-KiTa“ Eltern von vier- bis sechsjährigen Kindern durch Arbeitsbögen und Anregungen zur Förderung der deutschen Sprache in der häuslichen Umgebung. Für das kommende Jahr haben 25 Einrichtungen Interesse an „Rucksack-KiTa“ und 13 Einrichtungen an „Griffbereit“ bekundet.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen in Höhe von 119.000 Euro im Kalenderjahr 2020 und 141.000 Euro im Jahr 2021. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 226.700 Euro. Für den Zeitraum von August bis Dezember 2020 stehen zudem Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro zur Verfügung, die von der Stadt an die Träger weitergeleitet werden. Das Kommunale Integrationszentrum Hamm übernimmt die fachliche Begleitung der Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 15.06.2020 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- 18.Umsetzung der Landesförderung zur Fachberatung mit dem Blickwinkel der Qualitätsentwicklung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz)Zur Vorlage · 2259/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat beschlossen, die Förderung der qualifizierten Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2020 umzusetzen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Bewilligung von Fördermitteln durch das Land.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die keine eigene Fachberatung in angemessenem Umfang anbieten können, die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch das Jugendamt gegen eine Gebühr anzubieten. Die Kosten für die Träger belaufen sich dabei auf die Höhe des jährlichen Landeszuschusses, aktuell 1.000 Euro pro Einrichtung.
Im Bereich der Kindertagespflege sieht die Regelung vor, dass das Jugendamt jährliche Landeszuschüsse in Höhe von 500 Euro pro Kindertagespflegeperson erhält. Basierend auf der aktuellen Anzahl von 110 aktiven Tagespflegepersonen sollen die daraus resultierenden Einnahnahmen von etwa 55.000 Euro pro Jahr zur personellen Aufstockung des Arbeitsbereiches um eine rentierliche Stelle eingesetzt werden. Ziel ist die qualitative Verbesserung der pädagogischen Fachberatung sowie die Sicherung der Qualitätsentwicklung. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt durch die Landeszuschüsse und die Beiträge der Träger, sodass kein städtischer Eigenanteil entsteht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 19.Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistung für die digitale Medienentwicklung (MEP) an Hammer SchulenZur Vorlage · 2253/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für die digitale Medienentwicklung (MEP) an den Hammer Schulen vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros, um die notwendigen Leistungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mit Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung ausgewählter Bewerber auszuschreiben und zu vergeben.
Der Inhalt der geplanten Leistungen umfasst insbesondere den flächendeckenden Ausbau von WLAN sowie einen standardisierten LAN-Ausbau. Zudem soll die Anbindung von Präsentationstechnik in den Schulen realisiert werden. Aufgrund der steigenden Anzahl an neuen Medienversorgungspunkten, wie etwa LAN-, WLAN- und Medienanzeigegeräten, ist eine neue Konzeptplanung erforderlich. Diese beinhaltet die Planung neuer Verteilerstandorte und entsprechender Kabeltrassen unter Berücksichtigung der bestehenden EDV-Struktur.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein bereits am 17. März 2020 beschlossener Maßnahmenplan zum Medienentwicklungsplan. Die Kosten für die zu erbringenden Planungsleistungen wurden bereits mit einer früheren Vorlage beschlossen, wobei die Mittel hierfür aus Mitteln des Digitalpaktes förderfähig sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 20.Projekt „Berufswahl-SIEGEL“Zur Vorlage · 2240/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Projekt „Berufswahl-SIEGEL“ für das Jahr 2020 sowie optional für das Jahr 2021 fortzuführen. Das Projekt, das zuvor unter dem Namen „Qualitätssiegel Schule Beruf“ bekannt war, dient als freiwilliger Zertifizierungsprozess für allgemeinbildende, weiterführende Schulen, um die Vorbereitung auf die Arbeitswelt und den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt zu gleichen Teilen durch das Regionale Bildungsbüro der Stadt Hamm sowie das Kommunale Jobcenter Hamm AöR.
Die Stadt Hamm stellt hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, sofern die Finanzierung gesichert ist und für das Jahr 2021 die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne vorliegt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 5.000 Euro pro Jahr, wobei die Kosten jeweils hälftig auf die Transferaufwendungen des Stadtamtes 40 und des Stadtamtes 50 entfallen.
Das Zertifizierungsverfahren wird unter der Federführung der Stiftung Weiterbildung Unna e.V. durchgeführt und umfasst ein Netzwerk aus verschiedenen Institutionen, darunter die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die Agentur für Arbeit Dortmund/Hamm sowie verschiedene Wirtschaftsverbände. Seit dem Projektbeginn im Jahr 2006 wurden in der Region insgesamt 191 Siegel vergeben, wobei 37 Schulen in Hamm die Zertifizierung bereits erhalten haben. Die Verleihung der Siegel erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 16.06.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 21.Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hamm Erhöhung des Budgets für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2023Zur Vorlage · 2241/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erhöhung des Budgets für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Maßnahme betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Das jährliche Budget soll um 25.000 Euro auf insgesamt 135.000 Euro angehoben werden. Die Erhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ab dem Jahr 2021.
Der Fahrdienst, der seit 1978 besteht, ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hamm. Berechtigt sind Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die das Merkzeichen „aG“ besitzen und ihren ständigen Hauptwohnsitz in Hamm haben. Die Nutzung umfasst bis zu zehn Freizeitfahrten pro Monat innerhalb des Stadtgebiets. Die Durchführung des Dienstes erfolgt über einen Zuschuss an den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V.
Die Begründung für die Budgetanpassung basiert auf einem Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen, dem der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration sowie die Verwaltung zustimmten. Als Ursachen für den erhöhten Finanzbedarf werden eine Zunahme des berechtigten Personenkreises sowie steigende Kosten pro Fahrt, etwa durch die Entwicklung des Mindestlohns oder eine Zunahme von Tragefahrten, angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Entlastung des Budgets vorrangige Leistungen, beispielsweise aus Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes, in Anspruch genommen werden.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 2277/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 23. Juni 2020 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Basierend auf dem Prüfbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist der Jahresabschluss eine Bilanzsumme von 25.872.739,36 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Gewinn von 731.323,65 Euro. Der Rat beschloss, diesen Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die spezifische Verwendung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH ergibt sich aus der der Vorlage beigefügten Übersicht.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte nach vorheriger Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der vollständige Prüfbericht sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 23.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 2271/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 23. Juni 2020 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Die Bilanzsumme belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf 1.498.837.064,91 Euro. Das Jahresergebnis wies einen Überschuss in Höhe von 2.484.564,64 Euro aus. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Grundlage für die Feststellung bildeten die Prüfberichte der Kanzlei Dr. Steffen und Partner sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen erteilten uneingeschränkte Bestätigungsvermerke zum Abschluss. Die Prüfung umfasste die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Richtigkeit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Entwurf des Jahresabschlusses enthielt aufgrund der damaligen Situation einen Nachtragsbericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltsentwicklung im Jahr 2020.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Prüfberichte bereits in einer vorangegangenen Sitzung beraten und dem Rat die Übernahme der Bestätigungsvermerke sowie den Feststellungsbeschluss empfohlen. Die Stadt Hamm erstellt den Abschluss als Gesamtabschluss gemäß der Gemeindeordnung. In diesem Zusammenhang wurde auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts für das Jahr 2019 verzichtet.
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- 23.06.2020 · Rat
- 24.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2272/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2272/20_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2019 vor. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird den Ratsmitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der vorgelegte Jahresabschluss 2019 sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 über den Bericht der beauftragten Kanzlei zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beraten. Der Ausschuss hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung empfohlen.
Die Entlastung dient der Feststellung, dass gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters keine Einwendungen erhoben werden. Im Rahmen des Verfahrens wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bei der Beschlussfassung über die Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Zudem ist die Entscheidung über die Entlastung formal von der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 25.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2278/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2019 beraten und beschlossen. Gegenstand der Vorlage 2278/20_VL war die Verwendung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 1.422.124,24 Euro.
Gemäß dem Beschluss wird der gesamte Jahresüberschuss in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Hamm eingestellt. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage sowie ein Gewinnvortrag sind mit jeweils null Euro angesetzt. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Die Entscheidung basiert auf dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm, der den Jahresabschluss sowie den Lagebericht 2019 in seiner Sitzung am 12. Mai 2020 festgestellt hatte. Die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Zusätzlich zur Verwendung des Überschusses hat der Rat die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entlastet.
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- 23.06.2020 · Rat
- 26.Erweiterung Rettungswache Hafenstraße, GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 2287/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Rettungswache Hafenstraße gefasst. Die Erweiterung der Rettungswache Mitte, die derzeit im Gebäude der Feuer- und Rettungswache I untergebracht ist, wird unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung befürwortet. Hintergrund der Maßnahme ist die Erschöpfung der räumlichen Kapazitäten am Standort nach 25 Jahren Betrieb. Die Verwaltung führt hierfür eine gestiegene Mitarbeiterzahl sowie einen erhöhten Raumbedarf durch die technische Weiterentwicklung von Fahrzeugen und Ausrüstung an.
Zur Umsetzung der Erweiterung wird die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft (DFH) mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese soll prüfen, ob die städtischen Flurstücke 745 und 627 für die benötigten Flächen ausreichen und ob eine Umorganisation oder Verlegung des Bauhofs erforderlich ist. Zudem sollen die Studie skizzenhafte Umsetzungspläne, eine vorläufige Kostenprognose sowie ein Terminplan für die Baumaßnahme enthalten.
Für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie wird der DFH eine Kapitalzuführung in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Studie werden für Anfang 2021 erwartet. Die investiven Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.06.2020 · Personal- und Feuerwehrausschuss
- 27.Innenstadt 2030 / Beauftragung QuartiersberatungZur Vorlage · 2210/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Fortführung der Quartiersberatung im Büro Innenstadt zu beauftragen. Die Stelle dient als zentrale Anlaufstelle für Akteure und Bürger im Stadtumbaugebiet Innenstadt. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt einer anteiligen Förderung sowie einer gesicherten städtischen Finanzierung.
Das Aufgabenfeld der Beratung umfasst die fachliche Unterstützung von Eigentümern und Investoren bei Bauvorhaben, Modernisierungen und Fragen des Denkmalschutzes durch einen Quartiersarchitekten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms sowie der Beratung zu steuerlichen Abschreibungen im Sanierungsgebiet. Zudem erarbeitet das Büro städtebauliche und gestalterische Konzepte, etwa zur Qualitätsoffensive Fußgängerzone, und organisiert Formate zur Bürgerbeteiligung. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die Unterstützung lokaler Gewerbetreibender, unter anderem durch die Projektierung von Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds City.
Für den Zeitraum bis Ende 2024 sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 560.000 Euro veranschlagt, was jährlichen Kosten von 140.000 Euro entspricht. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Zuwendungen in Höhe von 448.000 Euro und einem städtischen Eigenanteil von 112.000 Euro zusammen. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalten ab dem Jahr 2021 einzubeplanen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 28.Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – Östingstraße von Kleine Alleestraße bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hamm, Flur 247, Flurstück 618 (beidseitig anbaubare Erschließungsanlage)Zur Vorlage · 2211/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (2211/20_VL) vorgelegt, mit der eine Abweichung von der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) für einen Abschnitt der Östingstraße beantragt wird. Betroffen ist der Bereich von der Kleinen Alleestraße bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Hamm, Flur 247, Flurstück 618.
Der Endausbau der Erschließungsanlage, welcher Fahrbahn, Entwässerung, Beleuchtung, Gehwege, Radwege und Parkstreifen umfasst, ist abgeschlossen. Laut der geltenden Erschließungsbeitragssatzung gilt eine Anlage als endgültig hergestellt, wenn sich die Erschließungsflächen im Eigentum der Stadt befinden. Da der Erwerb zweier kleiner Flächen im Bereich der östlichen Gehwege derzeit nicht absehbar möglich ist, wird eine Abweichung von diesem Herstellungsmerkmal vorgeschlagen.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass der Großteil des Grunderwerbs bereits erfolgt ist und die Abweichung keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat. Die Umsetzung der Satzung soll die Refinanzierung der von der Stadt eingesetzten Mittel ermöglichen, da eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen bisher aufgrund der nicht erfüllten Kriterien nicht möglich war. Der Rat der Stadt Hamm wurde im Rahmen der Sitzung am 23.06.2020 dazu aufgerufen, die entsprechende Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der EBS zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 29.Bebauungsplan Nr. 06.088 - Am Hallohpark - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2179/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2179/20_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.088 „Am Hallohpark“. Das etwa 2,72 Hektar große Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule sowie in Teilen des Hallohparks im Stadtteil Hövel. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Revitalisierung durch die Schaffung von etwa 69 Wohneinheiten in fünf Gebäuden inklusive Tiefgarage, wovon circa 30 Einheiten als geförderter Wohnraum vorgesehen sind, sowie etwa neun Eigenheime. Der Plan sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets und öffentlicher Grünflächen vor.
Der Entwurf umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 5. Mai 2020. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Planung sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung enthalten, wie die Begrenzung der Flächenversiegelung durch ein Verbot von Kies- oder Schottergärten sowie Vorgaben zur Begrünung von Vorgärten und Dächern. Eine Anpassung beschränkt die baurechtliche Dachbegrünungspflicht auf die Gebiete WA1 und WA2, um die Förderfähigkeit im Gebiet WA3 und WA4 zu gewährleisten, wobei die Umsetzung dort über eine städtebauliche Selbstbindung des Investors erfolgt.
Die räumliche Begrenzung des Gebiets wird durch verschiedene Flurstücke definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.017 – Römerstraße im betroffenen Bereich ihre Gültigkeit. Zudem ist eine 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich, um die Flächen als Wohnbau- und Grünflächen darzustellen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 30.Bebauungsplan Nr. 01.154 - An der Alleestraße - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2215/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2215/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 01.154 – An der Alleestraße – beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnanlage in der südlichen Innenstadt auf einer Fläche von etwa 2.600 m². Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude, das etwa 30 bis 40 Wohneinheiten sowie Stellplätze, Nebenanlagen und einen Spielplatz umfasst. Das Verfahren wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 BauGB sowie als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf legt die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet fest und schreibt eine Geschossigkeit von mindestens drei und maximal vier Vollgeschossen vor. Der Plan enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, unter anderem durch das Verbot hitzespeichernder Elemente wie Kies- oder Steingärten sowie Anforderungen an die Begrünung von Grundstücksteilen und Müllbehälterstandorten. Eine Dachbegrünung ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor gesichert. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zudem die Prüfung regenerativer Energien vorgesehen.
Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB soll die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgen. Im Zuge der 44. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm ist eine Anpassung von einem Mischgebiet zu einer Wohnbaufläche vorgesehen. Anregungen der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der Bezirksregierung Arnsberg wurden im Verfahren berücksichtigt. Der Entwurf inklusive Begründung ist ab dem 14.05.2020 öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 31.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2216/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2216/20_VL befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot – in Hamm-Uentrop. Gegenstand der Planung ist die Umwandlung eines etwa 1.008 m² großen Sondergebiets für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet auf einem Teil des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Änderung sieht die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen vor, wobei eine Traufhöhe von höchstens 6,50 m und eine Firsthöhe von maximal 11,00 m festgelegt sind.
Der Plan enthält Vorgaben zur Klimaanpassung, die unter anderem ein Verbot von Schottergärten, die Begrünung von Flachdächern ab einer Fläche von 10 m² sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Flächen vorsehen. Bezüglich der Bepflanzung sieht ein städtebaulicher Vertrag vor, dass statt der Verpflanzung von vier Eichen acht neue Bäume auf städtischem Grund gepflanzt werden, wobei die Kosten hierfür vom Vorhabenträger getragen werden. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan zur 36. Berichtigung angepasst, um das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel mit Lebensmitteln auszuweisen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB sollen zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird vorgeschlagen, den Entwurf der Änderung mit der Begründung vom 29.04.2020 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der IHK Dortmund eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 32.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2220/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2220/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Projekt „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Planungsgrundlage für ein Hotelgebäude auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Außenbereich. Das Vorhaben sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebs durch 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung vor. Die Änderung wird parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 durchgeführt.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive der Begründung vom 30.04.2020 für die Dauer von einem Monat vor. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 26.03.2019 gefasst. Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren fanden ein informeller runder Tisch mit Anwohnern, dem Vorhabenträger und Planern sowie eine Bürgerversammlung statt.
Im Zuge der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die untere Naturschutzbehörde und die Bezirksregierung Arnsberg forderten artenschutzrechtliche Prüfungen. Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde verlangte eine Bodenkartierung und Gefährdungsabschätzung. Zudem wies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen auf mögliche Bodendenkmäler hin, weshalb Baggersondagen durch den Vorhabenträger vorgesehen sind. Die IHK Dortmund und der Regionalverband Ruhr äußerten keine Bedenken. Zur öffentlichen Auslegung gehören neben dem Entwurf auch die artenschutzrechtliche Prüfung, Stellungnahmen zu Lärm, Baugrund, Bodenkartierung und Entwässerung sowie ein Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 33.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2225/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2225/20_VL wird die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs auf einer Fläche von etwa 7.762 m². Geplant ist die Errichtung eines neuen Gebäudes, das 18 zusätzliche Doppelzimmer, drei variable Seminarräume sowie eine Wohneinheit für die Betriebsleitung umfasst. Der Planbereich soll im Außenbereich als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung festgesetzt werden, wobei die Grundflächenzahl (GRZ) auf maximal 0,25 begrenzt wird.
Da die geplante Entwicklung nicht mit der aktuellen Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan (FNP) vereinbar ist, wird gleichzeitig die 32. Änderung des FNP angestrebt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören unter anderem ein Umweltbericht, Lärmgutachten, Baugrunduntersuchungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die landesplanerische Vereinbarkeit des Vorhabens als Allgemeiner Siedlungsbereich. Die IHK Dortmund befürwortete das Projekt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange führte zu Anforderungen bezüglich artenschutzrechtlicher Prüfungen, der Untersuchung von Bodenbelastungen sowie der Entwässerung. Zudem sind Hinweise zur Löschwasservorhaltung und zum Verzicht auf Blindgängerhinweise in die Begründung aufzunehmen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 34.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 2247/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Beschluss einer Satzung zur Verhängung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 (Hülskamp) in der Gemarkung Heessen entscheiden. Die Maßnahme dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs der Ahlener Straße sowie der Steuerung von Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel und Vergnügungsstätten, um sogenannte Trading-down-Effekte zu vermeiden.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre erstreckt sich über die Gemarkung Heessen (Flur 20) und wird durch die Palzstraße im Norden, die Ahlener Straße im Osten sowie die Flächen entlang des Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover im Westen begrenzt. Die Rechtswirkung der Veränderungssperre untersagt Vorhaben nach § 29 BauGB, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Unterhaltungsarbeiten, die Fortführung bestehender Nutzungen sowie Vorhaben, für die bereits eine Genehmigung vor Inkrafttreten vorliegt oder die bereits bekannt sind.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Zeitraum der Zurückstellung von Bauanträgen kann um maximal zwei Jahre verlängert werden, wobei die seit der ersten Zurückstellung abgelaufene Zeit anzurechnen ist. Das Ende der Sperre ist auf den 08.11.2021 datiert, sofern keine Verlängerung um ein Jahr erfolgt. Die Sperre tritt gemäß § 17 BauGB mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 35.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2250/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2250/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.118 „An der Brandheide“, der eine Fläche von etwa 30.846 m² im Stadtbezirk Hamm-Uentrop umfasst. Ziel des Plans ist die Anpassung eines Kleinsiedlungsgebiets an die Dichte eines Allgemeinen Wohngebietes sowie die ökologische Aufwertung durch die Anlage einer etwa zwei Hektar großen Feucht- und Nasswiese zur Regenwasserbewirtschaftung und als Habitat. Geplant sind etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten auf einer Grundstücksfläche von circa 9.889 m².
Der Plan sieht bauliche Vorgaben für die Gebiete WA6 und WA4 vor, darunter Festlegungen zu First- und Traufhöhen sowie Baufenstergrößen. Während im Bereich Brandheide eine einheitliche Firstrichtung vorgesehen ist, bleibt die Ausrichtung im Bereich Planstraße zur Solarnutzung flexibel. Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen sind zulässig, während die Errichtung von Flachdach-Bungalows untersagt bleibt. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die Regelung für Nebenanlagen wie Stellplätze, Carports und Garagen im Gebiet WA4 so angepasst, dass diese nun auch zwischen Baugrenzen und seitlichen Grundstücksgrenzen zulässig sind. Zudem wird ein sechs Meter breiter Schutzstreifen zur Sicherung von Wasser- und Gasleitungen der Stadtwerke Hamm GmbH festgesetzt.
Die Vorlage schlägt vor, die Satzung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht zum 14.05.2020 zu beschließen. Dabei sollen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und eines weiteren Einwenders berücksichtigt, die Stellungnahme eines weiteren Einwenders jedoch nicht berücksichtigt werden. Parallel dazu soll der Ratsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans tritt der Bebauungsplan Nr. 02.061 „Am Schwimmbad“ im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Umweltausschuss
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 36.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 - Santa-Monica-Platz - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2255/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2255/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 – Santa-Monica-Platz, die im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird. Ziel der Planung ist die Anpassung des Planungsrechts für ein Investorenvorhaben auf einer Fläche von etwa 1.387 m². Das Projekt sieht die Nutzung von Büro- und Praxisräumen, gastronomischen Einrichtungen sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen an den Straßen vor. Das Plangebiet umfasst Teile der Südstraße und der Nassauerstraße, wobei auch ein Bereich, der derzeit als Taxistand und Stellplatz dient, betroffen ist.
Der Planungsbereich ist als Kerngebiet konzipiert, das die Ansiedlung von Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur ermöglicht. Zulässig sind unter anderem Einzelhandels-, Schank-, Speise- und Beherbergungsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten mit sexuellem Charakter, Geldglücksspiel, Tankstellen und Parkhäuser. Die bauliche Gestaltung umfasst zwei Baufenster, wobei ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude enthalten ist. Klimaschutzvorgaben regeln eine Grundflächenzahl von 1,0, die Pflicht zur Begrünung ungenutzter Flächen, wasserdurchlässige Beläge sowie eine Dachbegrünung in einem Teilbereich. Zudem ist ein Baum an der Nassauerstraße zu erhalten.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der dritten Änderung der Begründung vom 14.05.2020 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Eine schalltechnische Untersuchung hat die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bestätigt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 37.Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2256/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2256/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.122 – Schützenstraße – im Stadtbezirk Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 8.745 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände „Newcastle Barracks“. Geplant ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 53 Wohneinheiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die Flächennutzung sieht etwa 90,5 % Grundstücksflächen für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Klimaschutz- und Anpassungsziele durch intensive Begrünung, eine kompakte Bauweise mit Südausrichtung sowie die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Für die Dachbegrünung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger HgB vorgesehen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet als Wohnbaufläche mit Bodenbelastungen ausweist, sind Maßnahmen zur Bodenverbesserung erforderlich.
Die Verkehrsplanung geht von einem zusätzlichen Aufkommen von 20 Fahrten pro Stunde in Spitzenzeiten aus. Die Parkplatzsituation soll durch private und Besucherstellplätze auf den Grundstücken stabilisiert werden. Zur Sicherstellung der Müllabfuhr ist eine Wendeanlage vorgesehen. Die Entwässerung erfolgt über den Mischwasserkanal unter Berücksichtigung von Regenwasserrückhaltemaßnahmen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 13.05.2020 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sind zur Kenntnis zu nehmen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 38.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2265/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2265/20_VL wird die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ beantragt. Das Vorhaben zielt auf die städtebauliche Ordnung und die Schließung des Baublocks am Gesundheitsamt ab, um die Errichtung eines Studentenwohnheims mit einem hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte und grenzt an die Neue Bahnhofstraße, die Friedrichstraße sowie die Heinrich-Reinköster-Straße.
Durch die Änderung der Gebietskategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet soll eine verstärkte Durchmischung von Wohnen und zentrentypischen Anlagen erreicht werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschossflächenzahl von 3,0 sowie eine geschlossene Bauweise vor. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Vorgaben zur Klimaschutzleistung, wie die Versickerung und Begrünung von Stellplatzflächen sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien, enthalten. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherrn sichert die Dachbegrünung der Gebäude.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Dabei soll der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 10.02.2015 aufgrund aktualisierter Katastergrundlagen und Anpassungen der Geh- und Radwegflächen formal aufgehoben und durch einen neuen Beschluss mit korrigiertem Geltungsbereich ersetzt werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung ist vorgesehen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2265/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 2265/20_ER-1 eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 01.143 – An der Friedrichstraße – beschlossen. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zur Art der baulichen Nutzung im ausgewiesenen Urbanen Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Die Anpassung ergibt sich aus einer neuen rechtlichen Einordnung bestimmter Nutzungen. Da Bordelle bauplanungsrechtlich als Gewerbebetriebe und nicht als Vergnügungsstätten einzustufen sind und in Urbanen Gebieten als wesentlich störend gelten, werden sie aus dem Festsetzungsgefüge entfernt. Zudem wurde die Regelung zu Erotikfachmärkten präzisiert: Da diese ohne integrierte Videokabinen als Einzelhandelsnutzung und nicht als Vergnügungsstätten gelten, wurde eine eigenständige Festsetzung zur Unzulässigkeit dieser Erotikfachmärkte als Einzelhandelbetrieb ergänzt.
Die bestehenden Ausschlüsse für Vergnügungsstätten, Wettvermittlungsstellen und Tankstellen bleiben in der Neufassung bestehen. Die Änderung dient dazu, die Klassifizierung der Nutzungen an die geltenden bauplanungsrechtlichen Grundlagen anzupassen und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu vervollständigen.
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- 23.06.2020 · Rat
- B.Anträge
- 1.Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · 1146/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule gestellt. Mit der Vorlage 1146/20_AT wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Standortfestlegung für eine zusätzliche Schule des längeren, gemeinsamen Lernens zu prüfen und einen organisatorischen Fahrplan hierfür zeitnah vorzulegen.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Schulentwicklungsplan 2.0, der einen hohen Bedarf an integrativen Schulformen in der Stadt ausweist. Laut dem Antrag zeigt die Analyse der Übergangsquoten von der Grundschule zu weiterführenden Schulen, dass in den Sozialräumen Norden und Heessen ein Defizit besteht. In diesen Stadtbezirken sei die Schülerschaft an Schulen, die das Abitur ermöglichen, im städtischen Vergleich unterrepräsentiert.
Ziel des Antrags ist es, durch die Schaffung einer öffentlichen Schule mit Oberstufe im Stadtbezirk Heessen und Norden den Bildungsstandort nachhaltig aufzuwerten. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf die bereits beschlossene Gründung einer dritten Gesamtschule in Herringen und fordert eine Fortführung dieser Entwicklung zur Stärkung des integrativen Schulsystems.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 2.Hammer Schulen: Vielfalt stärken, Qualität sichernZur Vorlage · 1153/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1153/20_AT einen Antrag gestellt, der den Erhalt der bestehenden Schulformen in der Stadt zum Ziel hat. Die Fraktion fordert, dass sich der Rat zur Vielfalt der Hammer Schulen bekennt und anerkennt, dass jede Schulform einen Beitrag zur Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie zur Vorbereitung auf das Arbeitsleben leistet.
Der Antrag beinhaltet die Zielsetzung, die Vielfalt der Schulen und Schulformen in Hamm zu bewahren. Dabei wird darauf verwiesen, dass es im Bereich der weiterführenden Schulen nicht in jedem Bezirk möglich oder sinnvoll sei, jede Schulform vorzuhalten. Stattdessen solle der Fokus darauf liegen, an den vorhandenen Schulen eine bestmögliche Qualität zu gewährleisten. Dies umfasse die Sicherstellung angemessener Lernbedingungen, wie eine zeitgemäße Lernmittelausstattung, sanierte Toilettenanlagen sowie moderne Sporthallen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Ablehnung der Umwandlung bestehender Schulen in Gesamtschulen oder andere Gemeinschaftsschulformen. Die FDP-Gruppe strebt an, die Schulen in ihrer aktuellen Form möglichst unverändert zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 3.KfW-Standard 40Zur Vorlage · 1161/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1161/20 gestellt. Das Ziel der Vorlage ist es, die Tochtergesellschaften des Konzerns Stadt Hamm, wie beispielsweise die SEG, HGB, die Stadtwerke oder die WFH, anzuweisen, bei Grundstücksgeschäften bestimmte energetische Standards festzulegen.
Konkret wird beantragt, in städtebaulichen Verträgen mit Erwerbern festzusetzen, dass Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens dem energetischen Standard KfW-Effizienzhaus 40 bzw. KfW-Effizienzgebäude 40 entsprechen müssen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Klimaschutzklausel im Bundesbaugesetz, die Kommunen dazu auffordert, städtebauliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen. Da die rechtliche Wirksamkeit dieser Klausel eher appellativen Charakter habe und die Energieeinsparverordnung den rechtlichen Rahmen bilde, sieht die Fraktion die Notwendigkeit, über einen Ratsbeschluss eine verbindliche Verpflichtung für die städtischen Tochtergesellschaften zu schaffen.
Der Antrag führt an, dass die technischen Voraussetzungen für ein klimaneutrales Bauen vorhanden seien und die Einhaltung des Standards über den im Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Wärmeschutznachweis dokumentiert werden könne. Zudem wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von KfW-Förderungen hingewiesen. Die Fraktion geht davon aus, dass bei einer Annahme des Antrags der KfW-Standard 40 bei aktuellen und künftigen städtebaulichen Planungen der Stadt Hamm ergänzend in den entsprechenden Verträgen festgesetzt wird.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 4.Notfallpläne brauchen Klinikstandorte – Schließung in Bockum-Hövel verhindernZur Vorlage · 1167/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen des Antrags 1167/20_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, den Erhalt des Krankenhausstandortes in Bockum-Hövel sicherzustellen und die Stadt Hamm dazu zu bewegen, alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Standort zu bewahren. Als ein zentrales Ziel wird dabei die Prüfung und Verfolgung der Möglichkeit einer Kommunalisierung des Krankenhauses angeführt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die aktuelle gesundheitspolitische Lage und die Notwendigkeit, regionale Krankenhausstrukturen für Notfallpläne und pandemische Szenarien aufrechtzuerhalten. Die Fraktion verweist auf vorangegangene Vorschläge zur Konzentration auf wenige Großkliniken sowie auf die Bedeutung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Im Antrag wird argumentiert, dass die Vorhaltung von räumlicher, personeller und apparativer Infrastruktur für unvorhergesehene Katastrophen nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen dürfe. Die Sicherung der regionalen Versorgung sei als Teil der öffentlichen Aufgabe zu betrachten, um die medizinische Infrastruktur auch in Krisenzeiten stabil zu halten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 5.Verkauf RWE-AktienZur Vorlage · 1181/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Veräußerung von RWE-Aktien gestellt. Mit der Vorlage 1181/20_AT wird die Umsetzung eines sofortigen Verkaufs sämtlicher RWE-Anteien beantragt, welche über die Stadtwerke Hamm gehalten werden.
In der Begründung des Antrags wird auf die globale Klimakrise und die Notwendigkeit eines schnellen Ausstiegs aus der Braunkohle verwiesen. Die Fraktion führt an, dass das Unternehmen RWE durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe maßgeblich zu CO2-Emissionen beitrage. Da der Rat der Stadt Hamm bereits den Klimanotstand ausgerufen hat, wird argumentiert, dass der Besitz von über 13.000 Aktien des Unternehmens nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar sei. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Stadt durch die Beteiligung an dem Geschäftsmodell des Unternehmens die Verschärfung der Klimakrise mittelbar unterstütze. Ziel des Antrags ist es, die Stadtwerke Hamm von diesen Beteiligungen zu lösen, um die finanziellen Mittel stattdessen für die Gestaltung der Zukunft einzusetzen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 6.Resolution: Hamm muss handlungsfähig bleibenZur Vorlage · 1196/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen des Antrags 1196/20_AT ein Anliegen an den Oberbürgermeister der Stadt Hamm vorgelegt. Die Fraktion fordert die Bundes- und Landesregierung dazu auf, ein finanzielles Unterstützungsprogramm für Kommunen einzurichten, um die kommunale Handlungsfähigkeit und die Daseinsvorsorge zu sichern.
Der Antrag begründet die Forderung mit erwarteten Einnahmeausfällen infolge der Corona-Krise. Insbesondere bei der Gewerbesteuer, für die im Haushalt 2020 ein Betrag von 76,789 Millionen Euro eingeplant ist, wird mit Rückgängen gerechnet. Zudem wird ein Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie an der Umsatzsteuer prognostiert. Die Finanzplanung für die Folgejahre müsse aufgrund der veränderten Ausgangslage neu bewertet werden.
Gleichzeitig weist die Fraktion auf steigende Ausgaben hin, die durch eine Zunahme der Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Kosten für die Übernahme von Unterkunftsleistungen sowie Elternbeiträge entstehen könnten. Zudem wird das Auslaufen der Landeszuweisungen aus dem Stärkungspakt sowie das Fehlen eines Altschuldenfonds zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen angeführt. Ziel des Antrags ist die Etablierung eines finanziellen Schutzschirmes auf Bundes- und Landesebene, um die Sicherung der städtischen Infrastruktur und der Unterstützungsleistungen zu gewährleisten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 7.Transparenter HaushaltZur Vorlage · 1197/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 1197/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine transparentere Darstellung der städtischen Haushaltsausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fordert.
Der Antrag sieht vor, dass die städtischen Mittel, die für die Bewältigung der Krise benötigt werden, im Haushalt separat zu erfassen sind. Darüber hinaus sollen alle städtischen Maßnahmen aufgeführt werden, die aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können oder deren Durchführung zeitlich vorgezogen wurde.
Die Begründung der Fraktion hebt die Bedeutung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Handlungen in der aktuellen Situation hervor. Durch eine getrennte Auflistung der Sonderausgaben sollen die spezifischen Auswirkungen der Krise auf den Haushalt genau abgegrenzt werden können. Zudem wird angeführt, dass eine ehrliche Information der Verwaltung eine notwendige Grundlage für die politische Diskussion über künftige Aufgaben darstellt, da das finanzielle Ausmaß der Pandemie und deren gesamtgesellschaftliche Finanzierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abschließend absehbar waren.
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- 23.06.2020 · Rat
- Transparenter HaushaltZur Vorlage · 1948/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nummer 1197/20 die separate Erfassung der städtischen Mittel beantragt, die zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig sind. Ziel der Anfrage ist es, die finanziellen Auswirkungen der Pandemie im städtischen Haushalt transparent und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Zusammenhang sollen zudem alle städtischen Maßnahmen aufgelistet werden, die aufgrund der Krise nicht umgesetzt werden können oder deren Umsetzung vorgezogen wurde. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung von corona-bedingten Auswirkungen im Haushalt, um eine fundierte Informationsgrundlage für die politische Diskussion über zukünftige Aufgaben zu schaffen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 1948/20_ST dazu Stellung und gibt an, dass die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht bereits seit Mitte März ermittelt werden. Diese Daten werden durch die zuständige Fachabteilung laufend aktualisiert. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 23. Juni 2020 vorgesehen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 8.Mehr Sicherheit für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen – Abbiege-Assistenten für LKWsZur Vorlage · 1202/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Nachrüstung des Lastwagen-Fuhrparks des Konzerns Stadt Hamm mit Abbiege-Assistenten zum Gegenstand hat. Die Fraktion beauftragt die Verwaltung, die technische und organisatorische Umsetzbarkeit einer solchen Nachrüstung zu untersuchen und dem Rat zeitnah einen entsprechenden Prüfbericht vorzulegen.
Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion vor, dass es im Straßenverkehr wiederholt zu Unfällen zwischen abbiegenden Lastkraftwagen sowie Radfahrerinnen und Radfahrern bzw. Fußgängerinnen und Fußgängern gekommen ist. Unter Verweis auf Untersuchungen, die eine Reduzierung der Häufigkeit solcher Vorfälle durch den Einsatz von Abbiege-Assistenten belegen, wird die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel angeführt. Die Antragsteller fordern, bei künftigen Neuanschaffungen von Fahrzeugen den Einsatz dieser Systeme vorzusehen und zudem Maßnahmen für eine mögliche Nachrüstung des bereits vorhandenen Fuhrparks zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 9.Bericht RatsanträgeZur Vorlage · 1203/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 1203/20_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu verpflichten, in einem halbjährlichen Turnus über den aktuellen Bearbeitungsstand von Ratsanträgen zu berichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass nach der Entscheidung über Ratsanträge in den entsprechenden Sitzungen – sei es durch Annahme, Ablehnung oder Verweisung – die Nachverfolgbarkeit des weiteren Verlaufs der Vorlagen oft nicht mehr gegeben ist. Die Fraktion fordert eine kontinuierliche Information über den Status der Umsetzung, insbesondere bei den Anträgen, die nicht abgelehnt wurden. Eine solche regelmäßige Berichterstattung soll den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern die Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes der verwiesenen und angenommenen Anträge erleichtern.
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- 23.06.2020 · Rat
- 10.Corona-Krise gemeinsam bewältigen: Wirtschaft stärken, Bürokratie abbauenZur Vorlage · 1204/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1204/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung während der Corona-Krise vorsieht. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Beauftragung der Verwaltung, ein Konzept zur Reduzierung der wirtschaftlichen Belastungen zu erarbeiten. Dies soll den Verzicht auf den veranstaltungsbezogenen Teil der Vergnügungssteuersatzung sowie auf Gebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen für die Außengastronomie umfassen. Zudem wird ein Verzicht auf Gebühren für Handwerkerparkausweise in den Jahren 2020 und 2021 angestrebt.
Zur Förderung des lokalen Handels schlägt die Fraktion vor, in Abstimmung mit dem Handel zu prüfen, wie die maximal gesetzlich zulässige Anzahl an Sonntagsöffnungen in den Jahren 2020 und 2021 realisiert werden kann. Um die lokale Wirtschaft weiter zu stärken, wird die Vergabe städtischer Aufträge nach Möglichkeit lokal vorzusehen, sofern dies im Einklang mit den Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums steht.
Zur Verbesserung des Informationsaustausches wird die Einrichtung einer Kontaktgruppe beantragt, der Vertreter der Kammern, der Kreishandwerkerschaft, des Handelsverbandes, der Wirtschaftsförderung, der Arbeitnehmervertreter sowie der Banken angehören sollen. Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, dauerhafte, nicht-investive Ausgaben, die nicht zur Krisenbekämpfung beitragen, auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und Einsparungsvorschläge zur Finanzierung der Krise einzureichen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 11.Lokaler Aktionsplan Kultur zum Erhalt der Hammer KulturszeneZur Vorlage · 1205/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um Maßnahmen zum Erhalt der lokalen Kulturszene angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu initiieren. Mit der Vorlage 1205/20_AT wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden sowie weiteren Partnern, wie etwa dem Land und dem Bund, einen lokalen Aktionsplan Kultur zu erarbeiten.
Ziel dieses Plans ist es, Maßnahmen zu definieren, die den Fortbestand kultureller Einrichtungen und die wirtschaftliche Situation von Kulturschaffenden sichern sollen. Darüber hinaus soll ein Leitfaden für die Zeit nach der Pandemie entworfen werden. Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage der Ratsgruppe zur wirtschaftlichen Lage der Kulturschaffenden. Nach der Erstellung des Aktionsplans durch die Verwaltung soll das Dokument dem Stadtrat oder dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Abstimmung vorgelegt werden.
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- 23.06.2020 · Rat
- 12.Reaktivierung Osterfelder Bahn für PersonenverkehrZur Vorlage · 1206/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag zur Reaktivierung der Osterfelder Bahn für den Personenverkehr gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Strecke von Hamm nach Bergkamen über die Osterfelder Bahn wieder für den Schienenverkehr zu nutzen. Als Grundlage dient dabei die bestehende Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Hamm, die die Stadtbahn als Teil der städtischen Mobilitätsstrategie vorsieht.
Der Antrag verweist auf die Möglichkeit, im Rahmen der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 eine Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen sowie dem Netzwerk Westfalen-Lippe (NWL) zu realisieren. Die Reaktivierung der Strecke wird als ein Schritt zur Umsetzung des Hammer Stadtbahnkonzepts und zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität beschrieben.
Die Ratsfraktion beantragt, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, die Planungen der Stadt Bergkamen und des Kreises Unna zur Reaktivierung der Personenstrecke gemeinsam mit dem NWL nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Zudem soll die Verwaltung angewiesen werden, mit den Planungen für den Bereich Hamm zu beginnen. Hierfür sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Verwaltung regelmäßig und unaufgefordert über den aktuellen Sachstand der Planungen berichtet.
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- 23.06.2020 · Rat
- Reaktivierung Osterfelder Bahn für PersonenverkehrZur Vorlage · 1956/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nr. 1206/20 die Reaktivierung der Osterfelder Bahn für den Personenverkehr beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs auf der Strecke von Hamm nach Bergkamen gemeinsam mit dem Kreis Unna, der Stadt Bergkahn und dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) nachhaltig zu unterstützen und zu fördern. Zudem sollen Planungen für den Bereich Hamm begonnen und finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Eine regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung über den Planungsstand wurde gefordert.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Reaktivierung der Osterfelder Bahn den verkehrspolitischen Zielvorstellungen der Stadt Hamm entspreche und die Stadt die aktuelle regionale Initiative bereits unterstützt habe. Der NWL hat das Projekt im Oktober 2019 in die Liste möglicher Reaktivierungsprojekte aufgenommen. Zur Konkretisierung soll der NWL eine Machbarkeitsstudie inklusive einer Nutzen-Kosten-Betrachtung beauftragen sowie das Projekt in den Nahverkehrsplan aufnehmen. Die Mitwirkung der zuständigen Fachverwaltung an den Planungen des NWL sei gewährleistet.
Hinsichtlich der finanziellen Mittel gab die Verwaltung an, beim NWL angefragt zu haben, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Bereitstellung von Mitteln durch die Stadt Hamm erforderlich sei. Dies wurde verneint, weshalb laut Verwaltung die Beschlussfassung zur Bereitstellung von Mitteln nicht notwendig sei. Eine gesonderte Verpflichtung zur Berichterstattung wird als entbehrlich betrachtet, da die Verwaltung bei Vorliegen wichtiger Sachverhalte ohnehin über den Stand informieren werde.
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- 23.06.2020 · Rat
- 13.Umsetzung Beschluss KlimanotstandZur Vorlage · 1208/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen des Antrags 1208/20_AT die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand gefordert. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Klimarelevanz von Beschlussvorlagen nachvollziehbar und transparent darzustellen, zu erläutern sowie zu begründen. Dabei soll die Orientierungshilfe zur Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften, die vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Institut für Urbanistik bereitgestellt wird, berücksichtigt werden.
Hintergrund des Antrags ist die Resolution des Rates der Stadt Hamm vom 9. Juli 2020, nach der die Kommune die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und prioritär Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels behandeln soll. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass die Entscheidungsfindung in den städtischen Beschlussvorlagen dargelegt werden muss.
Zudem wird auf die Notwendigkeit verwiesen, Vorschläge zur Zuständigkeit und zum Stellenwert des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung zu erarbeiten. Die geplante Klimaagentur soll diesen Prozess beratend unterstützen. Die Fraktion stellt fest, dass seit dem Beschluss zum Klimanotstand in Beschlussvorlagen, etwa bei Beschaffungen oder Bauleitverfahren, die entsprechenden Auskünfte zur Klimarelevanz weitgehend fehlen. Ziel des Antrags ist die Integration der genannten Orientierungshilfe in das Berichts- und Beschlusswesen der Stadt.
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- 23.06.2020 · Rat
- Umsetzung Beschluss KlimanotstandZur Vorlage · 2014/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag 1208/20 die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand gefordert. Die Fraktion beantragt, die Klimarelevanz von Beschlussvorlagen transparent und nachvollziehbar darzustellen, erläutert und begründet. Dabei soll sich die Verwaltung an der Orientierungshilfe des Deutschen Städtetages sowie des Deutschen Instituts für Urbanistik orientieren. Ziel ist es, die Auswirkungen von Entscheidungen auf die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit in den Vorlagen deutlich zu machen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in Planungen und Baubereichsvorlagen bereits berücksichtigt und hervorgehoben werden. Bezüglich der Ausgestaltung der Prüfung der Klimarelevanz empfiehlt die Verwaltung, eine Entscheidung über die konkrete Umsetzung der beantragten Maßnahmen nicht in der laufenden Wahlperiode zu treffen, sondern erst nach der Neukonstituierung des Rates. Bis dahin sollen entsprechende Parameter ermittelt werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Ratsarbeit zu schaffen.
Ergänzend berichtet die Verwaltung über den Fortschritt weiterer Klimaschutzmaßnahmen. Die Gründung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH ist im Prozess, und die bodenkundliche Untersuchung von Standorten zur Wiedervernässung von Niedermooren wurde beauftragt. Zudem befinden sich das Klimafolgenanpassungskonzept sowie der Masterplan Freiraum in der Erarbeitung. Die Teilnahme am European Climate Adaptation Award wird von der Verwaltung empfohlen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 14.Stadtratssitzungen als audiovisueller Internet-Live-StreamZur Vorlage · 1212/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Vorlage 1212/20_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentlichen Stadtratssitzungen audiovisuell als Live-Stream im Internet zu übertragen. Zudem soll die Bereitstellung der Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage ermöglicht werden.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit der Förderung der politischen Partizipation und der demokratischen Teilhabe. Durch das digitale Angebot sollen insbesondere Personen, die aus gesundheitlichen, zeitlichen oder mobilitätsbedingten Gründen nicht persönlich an den Sitzungen im Kurhaus teilnehmen können, wie etwa Berufstätige oder ältere Bürger, der Möglichkeit gegeben werden, sich über die kommunalpolitischen Vorgänge zu informieren. Der Antrag verweist zudem auf die technische Machbarkeit und die Möglichkeit, die Reichweite der politischen Kommunikation über die Kapazitäten des Ratssaals hinaus zu erweitern. Die Einführung eines solchen Angebots wird als Instrument zur Stärkung der politischen Kultur und zur Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Bürgerkommunikation angeführt.
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- 23.06.2020 · Rat
- Stadtratssitzungen als audiovisueller Internet-Live-StreamZur Vorlage · 1962/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Maßnahmen für die audiovisuelle Live-Übertragung der öffentlichen Stadtratssitzungen ins Internet sowie die Bereitstellung der Aufzeichnungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage einzuleiten. Ziel des Antrags ist es, die politische Partizipation zu stärken und den Zugang zu den Sitzungsinhalten für verschiedene Bevölkerungsgruppen, etwa Berufstätige oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, zu erleichtern.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur rechtlichen Lage ausgeführt, dass eine solche Übertragung kommunalverfassungsrechtlich möglich ist, sofern die datenschutzrechtlichen Belange gewahrt bleiben. Da die Übertragung eine weltweite Übermittlung personenbezogener Daten darstellt, wäre die ausdrückliche Einwilligung jedes einzelnen Ratsmitglieds erforderlich. Zudem müsste bei Verweigerung oder Widerruf der Einwilligung die Übertragung bei entsprechenden Redebeiträgen unterbrochen werden.
Die Verwaltung weist darüber hinaus auf potenzielle Risiken für die Sitzungskultur und den Schutz der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder hin, da Videoausschnitte aus dem Kontext heraus manipuliert werden könnten. Zudem wird auf den personellen und finanziellen Aufwand für die technische Umsetzung und die notwendige inhaltliche Vorbereitung hingewiesen. Da laut Verwaltung kein signifikanter öffentlicher Bedarf nachgewiesen werden konnte und die rechtliche Situation unverändert ist, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 15.Resolution: Kommunaler Rettungsschirm und Altschuldenhilfe angesichts der Corona-PandemieZur Vorlage · 1213/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1213/20 vorgelegt. Der Antrag fordert die Verabschiedung einer Resolution, die sich an die Bundesregierung sowie die Landesregierungen richtet. Ziel ist die Einrichtung eines kommunalen Rettungsschirms und die Bereitstellung von Altschuldenhilfe als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragstellerin verweist auf die Forderungen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, dem auch die Stadt Hamm angehört. In der Vorlage wird dargelegt, dass Kommunen, die bereits vor der Pandemie mit hoher Verschuldung konfrontiert waren, durch den wirtschaftlichen Abschwung zusätzliche finanzielle Belastungen erfahren. Es wird die Notwendigkeit betont, die kommunale Daseinsvorsorge zu sichern und einen weiteren Anstieg der Schuldenlast zu verhindern.
Die Resolution fordert die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene auf, konkrete Vereinbarungen über die Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder zu treffen. Zudem sollen kommunale Unternehmen in finanzwirtschaftliche Hilfsmaßnahmen einbezogen werden. Der Antrag umfasst darüber hinaus die Forderung nach Entlastungen der Kommunen im Sozialbereich sowie nach zusätzlichen Maßnahmen, die über die wirtschaftlichen Hilfsprogramme hinausgehen, um die finanzielle Stabilität der Städte und Gemeinden zu gewährleisten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 16.Förderung der GastronomieZur Vorlage · 1219/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 1219/20_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, um die lokale Gastronomie zu unterstützen. Das Ziel des Antrags ist es, bis zum Ende des Jahres 2020 eine unkomplizierte Ausweitung von Außengastronomiebereichen zu ermöglichen. Dies soll unter anderem durch die Nutzung von Parkflächen und Straßenräumen geschehen.
Der Antrag sieht vor, dass für diesen Zeitraum keine Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren für die erweiterten Flächen erhoben werden. Die Fraktion schlägt vor, dass die Verwaltung im ersten Quartal 2021 auf Basis der gesammelten Erfahrungen prüfen soll, ob eine zeitlich befristete oder dauerhafte Verlängerung dieser Ausweitung möglich ist, um darüber dann durch den Rat zu entscheiden.
Als Begründung führt die Fraktion die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für die Gastronomiebetriebe an. Die Ausweitung der Außenflächen soll als Hilfestellung dienen, insbesondere dort, wo die Anpassung der Innenräume an die geltenden Auflagen schwierig ist oder kaum Außenangebot vorhanden ist. Zudem wird angeführt, dass die Nutzung öffentlicher Flächen zur Schaffung urbaner Straßenzüge und zur Steigerung der Lebensqualität beitragen könne. Der Antrag bezieht sich dabei auch auf ähnliche Maßnahmen, die in anderen Kommunen diskutiert oder bereits beschlossen wurden.
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- 23.06.2020 · Rat
- Förderung der GastronomieZur Vorlage · 1965/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nr. 1219/20 die Möglichkeit beantragt, die Außengastronomie in Hamm bis zum Ende des Jahres 2020 unkompliziert auszuweiten. Dies soll die Nutzung von Parkflächen oder Straßen für den Gastronomiebetrieb umfassen, wobei für diesen Zeitraum keine Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren erhoben werden sollen. Zudem wird eine Prüfung sowie eine Entscheidung durch den neu gewählten Rat im ersten Quartal 2021 angestrebt, um eine zeitlich befristete oder dauerhafte Verlängerung dieser Ausweitung auf Basis der gesammelten Erfahrungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass der Oberbürgermeister bereits im April 2020 Gastronomen mit Außengastronomie darüber informiert hat, dass die Stadt auf die Sondernutzungsgebühren für diese Flächen im laufenden Jahr verzichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegenzuwirken.
Für zukünftige Erweiterungen oder neue Flächen sollen die zuständigen Stadtämter Anträge der Eigentümer im Einzelfall prüfen. Dabei werden Sicherheitsaspekte wie Feuerwehrdurchfahrten, die öffentliche Sicherheit sowie Lärmemissionen und Beeinträchtigungen für Anwohner berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbau- und Grünflächenamt steht hierzu im Austausch mit den Betreibern, ergänzt durch das Büro Innenstadt als Ansprechpartner. Um eine Entscheidung über das Jahr 2021 zu ermöglichen, werden die zuständigen Stadtämter über die Erfahrungen aus dem Jahr 2020 berichten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.Pandemie-PlanZur Vorlage · 1239/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1239/20_AT gestellt, der die Erstellung eines sogenannten Zukunftsplans „Pandemie“ vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung eine kritische Bilanz zum Umgang mit der Corona-Pandemie zieht. Auf Basis dieser Analyse soll die Verwaltung in Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen und Hilfsorganisationen einen Plan für zukünftige virale Krisen entwickeln.
Der Antrag sieht zudem vor, dass in regelmäßigen Abständen entsprechende Übungen durchgeführt werden sollen, um Schwachstellen im Krisenmanagement zu identifizieren und zu beheben. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Pandemie Defizite in verschiedenen Bereichen aufgezeigt habe, etwa bei der Versorgung mit Schutzausrüstung und Medikamenten, der Organisation von Schul- und Kita-Betreuung sowie der personellen Ausstattung des Gesundheitsamtes. Auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und die wirtschaftliche Hilfe für Betroffene werden als relevante Themen genannt.
Der Antrag umfasst zudem die Forderung, dass der künftige Plan auch mögliche Ausstiegsszenarien enthalten soll, die auf den bisherigen Erfahrungen basieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung wichtiger Partner und die Orientierung an bestehenden Katastrophenschutzplänen eine angemessene Vorsorge für zukünftige Ereignisse zu treffen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 18.Prüfung einer Kommunalisierung des St. Josef-Krankenhauses in Bockum-HövelZur Vorlage · 1247/20_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1247/20 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung einer möglichen Kommunalisierung des St. Josef-Krankenhauses in Bockum-Hövel.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit der Bedeutung einer flächendeckenden gesundheitlichen Infrastruktur, die durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie verdeutlicht wurde. Das Krankenhaus wird als wesentlicher Bestandteil der klinischen Versorgung für die Bevölkerung in Bockum-Hövel und Teilen von Herringen bezeichnet. Die Ratsgruppe führt an, dass die Sicherstellung der medizinischen Versorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadt die Verantwortung trage, Fehlentwicklungen bei der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Ein möglicher Wegfall der Bettenkapazitäten durch eine Schließung des Hauses könne nicht durch Neubauten an der Barbara-Klinik kompensiert werden.
Mit dem Antrag wird der Oberbürgermeister sowie die Stadtverwaltung aufgefordert, sämtliche Möglichkeiten einer Kommunalisierung des St. Josef-Krankenhauses zu untersuchen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung soll der Rat der Stadt zeitnah im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informiert werden.
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- 23.06.2020 · Rat
- 19.Aufstockung bzw. Übertragung der Förderprogramme auf das Jahr 2021Zur Vorlage · 1248/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Aufstockung oder Übertragung von kommunalen Förderprogrammen auf das Jahr 2021 zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 1248/20_AT wird die Stadtverwaltung aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsplanungen und des vorliegenden Haushaltsentwurfs Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem laufenden Jahr für das Folgejahr zur Verfügung stehen.
Die Begründung der Ratsgruppe bezieht sich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche Leben und die Vereinsarbeit in Hamm. Laut Antrag mussten Vereine aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche geplante Maßnahmen absagen, die ursprünglich über kommunale Fördertöpfe, wie beispielsweise das Stadtteilbudget, finanziert werden sollten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel im laufenden Jahr nicht vollständig in Anspruch genommen werden können.
Ziel des Antrags ist es, Nachteile für die Vereine zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Finanzierung von Programmen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, nicht langfristig reduziert wird. Die Ratsgruppe fordert daher eine außerordentliche Aufstockung der Programme oder die Übertragung der verbleibenden Summen in den Haushalt 2021.
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- 23.06.2020 · Rat
- 20.Aussprache über die Verteilung der StrukturfördermittelZur Vorlage · 1249/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1249/20_AT einen Antrag gestellt, der eine Aussprache über die Verteilung der zu erwartenden Strukturfördermittel zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Punkt „Verteilung der zu erwartenden Strukturfördermittel“ auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen wird, sobald die entsprechenden Informationen vorliegen.
Ziel der beantragten Sitzung ist eine Diskussion über die Verteilung der Mittel im Stadtgebiet, deren Verwendungszweck sowie die Schwerpunktsetzung bei der Vergabe der Gelder. Laut dem Antrag ist für die Stadt Hamm mit Strukturfördermitteln in einer Höhe von circa 130 Millionen Euro zu rechnen.
Die FDP-Gruppe begründet das Ersuchen damit, dass der Rat als demokratisch legitimiertes Gremium eine Mitbestimmung bei der Verwendung dieser Mittel beansprucht. Es wird eine breite Diskussion angestrebt, um die Verwendung der Gelder und die Schwerpunktsetzung festzulegen, ohne dabei einzelne Standorte oder Stadtteile zu bevorzugen. Zudem wird die Offenlegung der zulässigen und nicht zulässigen Verwendungszwecke angeführt, um die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung zu gewährleisten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 21.Trinkwasser in die StadtZur Vorlage · 1253/20_AT · Antrag
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1253/20_AT vorgelegt, der die Erarbeitung eines Konzepts mit dem Titel „Wasser in die Stadt“ fordert. Die Verwaltung soll ein solches Konzept erstellen, welches im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung der Stadträume an den Klimawandel umgesetzt werden soll.
Der Antrag bezieht sich auf die EU-Trinkwasserrichtlinie und sieht vor, die Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum durch die Bereitstellung von Trinkwasserspendern sicherzustellen. Zudem soll die Versorgung in den Außenbereichen der Stadt bei auftretender Trockenheit gewährleistet werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Hitzeperioden infolge des Klimawandels häufen werden und die Stadt frühzeitig entsprechende Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz ergreifen müsse. Neben der Sicherung des Zugangs zu Trinkwasser wird die Reduzierung von Plastikmüll durch Einwegflaschen als Ziel genannt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Erarbeitung dieses Konzepts unabhängig von der Einrichtung einer Klimaagentur oder der Fertigstellung eines allgemeinen Klimaanpassungskonzepts erfolgen solle.
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- 23.06.2020 · Rat
- Trinkwasser in die StadtZur Vorlage · 2015/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nr. 1253/20 die Erarbeitung eines Konzepts mit dem Titel „Wasser in die Stadt“ gefordert. Ziel der Vorlage ist es, Maßnahmen zur Anpassung der Stadträume an den Klimawandel umzusetzen. Im Fokus stehen dabei die Bereitstellung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie sowie die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Außenbereichen bei Trockenheit. Zudem soll durch den Zugang zu öffentlichem Trinkwasser die Nutzung von Einwegplastikflaschen reduziert werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass das derzeit in Bearbeitung befindliche Klimafolgenanpassungskonzept die Thematik der klimagerechten Stadt- und Freiraumentwicklung bereits inhaltlich berücksichtigt. Eine unmittelbare Einrichtung oder Ausweitung von Trinkwasserspendern wird jedoch aufgrund der damaligen Pandemiesituation vorerst nicht befürwortet; eine erneute Prüfung soll nach Abklingen der Pandemie erfolgen.
Hinsichtlich der Versorgung im Außenbereich weist die Verwaltung darauf hin, dass das Wasserversorgungskonzept die Eigenversorgung durch private Hausbrunnen vorsieht. Ein flächendeckender Ausbau des öffentlichen Netzes bis zur Grundstücksgrenze wird als wirtschaftlich nicht darstellbar abgelehnt, da die erforderlichen hygienischen Anforderungen an die Keimfreiheit bei den langen Leitungsstrecken in den ländlich geprägten Gebieten nicht gewährleistet werden könnten. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH bietet jedoch auf Anfrage eine Einzelfallprüfung an, um individuelle Versorgungsmöglichkeiten, wie etwa die Errichtung von Übergabeschächten, zu prüfen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 22.Wasser in die StadtZur Vorlage · 1254/20_AT · Antrag
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 1254/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung im Zuge der Maßnahmen zur Anpassung der Stadträume an den Klimawandel die Möglichkeiten prüft, das Thema „Wasser in die Stadt“ zu integrieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung verschiedene Aspekte der Wasserbewirtschaftung und Stadtgestaltung untersucht. Dazu gehören die Schaffung von Wasserflächen und Brunnen sowie die Reaktivierung alter innerstädtischer Bachläufe. Zudem sollen Entsiegelungen sowie eine dezentrale Bewirtschaftung von Niederschlagswasser geprüft werden. Die Integration der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung in die Freiflächengestaltung sowie die Nutzung von Regenwasser in Tanks an städtischen Gebäuden zur Bewässerung von Grünbeeten und Bäumen sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem wird die Beantragung entsprechender Fördermittel gefordert.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Stadt sich auf klimatische Entwicklungen wie zunehmende Hitzeperioden und Niederschlagsdefizite einstellen müsse. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, städtebauliche Strukturen anzupassen, um die Grundwasserneubildung zu unterstützen und die Trinkwasserversorgung bei Trockenheit nicht zu strapazieren. Als mögliche Maßnahmen werden neben der Regenwassernutzung auch die Verpflichtung zur Regen- und Grauwassernutzung in Neubaugebieten sowie Förderprogramme für die Regenwasserspeicherung in bestehenden Siedlungsgebieten angeführt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 23.MasernschutzgesetzZur Vorlage · 1255/20_AT · Antrag
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Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat einen Antrag zur Umsetzung des Bundesmasernschutzgesetzes gestellt. Das Gesetz, welches eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes darstellt, sieht vor, die Impfquote bei Masern zu erhöhen. Seit dem 1. März 2020 besteht neben dem Lehrpersonal auch für neu einzuschulende Kinder die Verpflichtung, einen Nachweis über den Masernimpfschutz vorzulegen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Nachweise an Grundschulen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erfolgen sollen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind diese Untersuchungen zeitlich verzögert worden, wessofern nicht alle Kinder die Untersuchung vor Schulbeginn absolviert haben. In diesen Fällen müssen Eltern den Impfnachweis über Kinder- oder Hausärzte erbringen, was mit Kosten von etwa 5,00 Euro pro Kind verbunden ist.
Die Ratsfraktion weist darauf hin, dass Haushalte, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, diese Kosten unter Umständen nicht tragen können. Die Antragsteller fordern den Oberbürgermeister daher auf, sicherzustellen, dass Familien, die ihr Einkommen ausschließlich aus Transferleistungen beziehen, auf Antrag eine Kostenerstattung erhalten. Die geschätzten Mehrkosten für den städtischen Haushalt werden mit maximal 10.000,00 Euro angegeben.
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- 23.06.2020 · Rat
- C.Anfragen
- 1.PV-Anlage Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1140/20_AF · Anfrage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Anfrage 1140/20_AF Fragen zum Betrieb der Solaranlage am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung der Nachhaltigkeit ökologischer Maßnahmen im Stadtbezirk Uentrop.
Die Anfrage bezieht sich auf einen vor 25 Jahren beschlossenen Anbau des Gymnasiums, der mit einer damals wegweisenden Solaranlage ausgestattet wurde. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Anlage derzeit noch in Betrieb ist und falls nicht, aus welchen Gründen dies der Fall ist. Zudem wird gefragt, ob Hinderungsgründe für eine Wiederaufnahme des Betriebs bestehen.
Des Weiteren werden Informationen zur Betriebsdauer der Anlage sowie zum Vergleich zwischen der theoretisch möglichen und der tatsächlich erzeugten Strommenge über einen Zeitraum von 20 Jahren angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der aktuellen Nutzbarkeit der Anlage und der beabsichtigten weiteren Nutzung durch die Verwaltung. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die Beantwortung dieser Fragen noch vor der Gründung der Klimaagentur sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 2.Ausschreibungen für AbschleppunternehmerZur Vorlage · 1158/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Vergabeverfahren für Abschleppunternehmen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Anmeldung als Abschleppservice bei der Polizei mit bestimmten Hürden verbunden sein soll. Laut der Anfrage erfolgt die Vergabe von Aufträgen derzeit über eine Ausschreibung im Dezember, die primär auf das Abschleppen von Fahrzeugen für kriminalltechnische Untersuchungen ausgerichtet ist. Für Dienstleistungen bei Verkehrsunfällen mit lediglich Sachschäden gebe es nach Angaben der Ratsgruppe keine alternative, unbürokratische Eintragungsmöglichkeit, wie sie in anderen Kommunen praktiziert werde.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Verfahren. Es wird um Klärung gebeten, ob die Aufnahme in den städtischen Dienst für Unternehmen, die bei Unfällen mit Blechschäden tätig werden wollen, ausschließlich über die Dezember-Ausschreibung erfolgt. Zudem wird nach der Aufteilung des Stadtgebietes auf verschiedene Unternehmen sowie nach den Kriterien für die Vergabe der Aufträge gefragt. Die Ratsgruppe bittet ferner um Auskunft darüber, wie viele Unternehmen aktuell im Einsatz sind, wie hoch die Anzahl der Bewerbungen pro Jahr in den letzten fünf Jahren war und welche Voraussetzungen bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. Abschließend wird nach der Identität der aktuell tätigen Unternehmen sowie den Gründen für etwaige wiederkehrende Vergaben gefragt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3.Eintreffzeit RettungsdienstZur Vorlage · 1188/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst der Stadt Hamm angefordert. Grundlage der Anfrage ist der Bedarfsplan für den Rettungsdienst, der eine einheitliche Eintreffzeit von maximal acht Minuten für das gesamte Stadtgebiet vorsieht.
Unter Bezugnahme auf Medienberichte, die sich auf eine Auswertung des Landesgesundheitsministeriums stützen, weist die Fraktion darauf hin, dass die vorgegebene Frist in Hamm laut diesen Daten nur in 75,5 Prozent der Einsätze eingehalten wurde. Im Vergleich dazu werden für die Landkreise Warendorf und Gütersloh sowie für die Stadt Münster höhere Quote bei der Einhaltung der Eintreffzeiten angeführt.
Die Anfrage umfasst zwei spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Erstens wird nach den Maßnahmen gefragt, welche die Stadt Hamm ergreift, um die Quote der fristgerecht eintreffenden Rettungswagen zu erhöhen. Zweitens wird die Frage gestellt, welchen Einfluss die geplante Schließung des Krankenhausstandorts Bockum-Hövel auf die Einsatzzeiten von Notärzten im Stadtgebiet hat. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Rates am 23. Juni 2020 vorgesehen.
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- 23.06.2020 · Rat
- Eintreffzeit RettungsdienstZur Vorlage · 1952/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst der Stadt Hamm sowie zu den Auswirkungen der Schließung des Krankenhausstandorts Bockum-Hövel angefordert. Grundlage der Anfrage war ein Medienbericht, wonach die Quote der fristgerechten Eintreffzeiten in Hamm deutlich unter den Werten benachbarter Kreise und Städte liege.
Die Verwaltung stellte in ihrer Stellungnahme klar, dass der in der Presse genannte Wert möglicherweise mit Kennzahlen des Kreises Unna verwechselt wurde. Für den Rettungsdienst der Stadt Hamm lag der Erreichungsgrad der Hilfsfrist Mitte 2019 bei 84,2 %. Zur Erhöhung der Quote führt das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz regelmäßige Auswertungen durch. Die Disposition der Einsätze erfolgt unter Nutzung von GPS-Daten, um eine möglichst hohe Quote zu erzielen. Ein Bedarf an zusätzlichen Rettungswagen kann nur im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans unter Einbeziehung der Krankenkassen und der DGUV festgestellt werden. Im Jahr 2017 wurde aufgrund gestiegener Einsatzzahlen bereits ein zusätzlicher Rettungswagen in Betrieb genommen.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Schließung des Standorts Bockum-Hövel führt die Verwaltung aus, dass die Stadt zwei notarztbesetzte Einsatzfahrzeuge vorhält. Während das Einsatzfahrzeug Süd im wöchentlichen Wechsel vom Marienhospital bzw. vom Evangelischen Krankenhaus Hamm ausrückt, rückt das Einsatzfahrzeug Nord nun ausschließlich von der St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen aus. Der vorherige Wechsel mit dem Josefskrankenhaus entfällt dadurch. Derzeit seien keine negativen Auswirkungen auf die Einsatzzeiten der Notärzte feststellbar.
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- 23.06.2020 · Rat
- 4.Covid19—Informationen für GeflüchteteZur Vorlage · 1190/20_AF · Anfrage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Anfrage 1190/20_AF verschiedene Fragen zur Informationslage und zu den Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in den Geflüchtetenunterkünften der Stadt Hamm an den Oberbürgermeister gestellt.
Im Zentrum der Anfrage stehen die Vorkehrungen zur Vermeidung von Ansteckungen innerhalb der Unterkünfte sowie die Art und Weise der Information der dort lebenden Menschen über die Corona-Situation. Die Fraktion erkundigt sich nach der Bereitstellung von Notrufnummern, insbesondere in den jeweiligen Muttersprachen der Bewohner, und nach den festgelegten Abläufen für den Fall einer Erkrankung mit Covid-19 in den Einrichtungen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die sprachliche Barrierefreiheit. Es wird gefragt, ob Dolmetscher im Corona-Mobil eingesetzt werden oder welche Alternativen zur kurzfristigen Kommunikation zur Verfügung stehen, etwa durch den Rückgriff auf den Sprachmittlerpool des Kommunalen Integrationszentrums. Zudem wird die allgemeine Informationsstrategie der Stadt für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen thematisiert. Hierbei wird angefragt, ob Geflüchtete gezielt auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Informationen auf der städtischen Internetseite mittels Übersetzungstools zu nutzen oder auf bestehende Erklärungen in Leichter Sprache zurückzugreifen.
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- 23.06.2020 · Rat
- Covid19—Informationen für GeflüchteteZur Vorlage · 1930/20_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in Geflüchtetenunterkünften reagiert. Zur Vermeidung von Ansteckungen werden die allgemeinen Vorschriften für Gemeinschaftsunterkünfte sowie Hygienevorschriften angewandt. Das Soziale Fallmanagement berät Geflüchtete gezielt zu diesem Thema, zudem wurde Informationsmaterial zu Desinfektionsmaßnahmen verteilt. Auf diesen Informationszetteln sind auch die Notrufnummern in verschiedenen Sprachen vermerkt.
Für den Fall von Erkrankungen wurde eine Wohnung des Sozialamtes für die Unterbringung betroffener Personen bereitgestellt. Da im Corona-Mobil bislang keine Dolmetscher eingesetzt werden, plant die Verwaltung, notwendige Informationen in verschiedene Sprachen sowie mittels Piktogrammen zu übersetzen. Bei Bedarf kann auf Videodolmetschen oder den Sprachmittlerpool zurückgegriffen werden.
Um die Kommunikation mit Menschen mit geringen Deutschkenntnissen zu gewährleisten, wurde eine Task Force „Corona Zuwanderung“ gebildet. Die städtische Infohotline wird durch sechs Mitarbeitende unterstützt, die bei Bedarf auf Türkisch oder Bulgarisch auskunftsbereit sind. Es findet ein Austausch mit Migrantenorganisationen sowie die Einbindung von Multiplikatoren aus den jeweiligen Communities statt. Offizielle Verlautbarungen und Videoansprachen werden in verschiedene Sprachen übersetzt und über soziale Netzwerke verbreitet. Geflüchtete werden zudem auf die offizielle Internetseite der Stadt Hamm hingewiesen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 5.Atomtransporte durch HammZur Vorlage · 1197/20_AF · Anfrage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Thema Atomtransporte durch das Stadtgebiet von Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Transporte von Uranhexafluorid (UF6) der Urananreicherungsanlage URENCO aus Gronau in Richtung Rotterdam, die laut der Fraktion auch während der Coronavirus-Pandemie stattfinden.
Die Anfrage bezieht sich auf eine Stellungnahme der Verwaltung aus dem Jahr 2007, in der Defizite bei der Gefahrenabwehr festgestellt wurden. Die Ratsfraktion bittet nun um Auskunft darüber, ob die Verwaltung die Zeit seitdem genutzt hat, um diese Mängel zu beheben. Konkret wird nach der Anschaffung eines Erkundungsfahrzeugs, dem Ersatz veralteter Einsatzfahrzeuge aus den Jahren 1977 und 1982 sowie der Anpassung von Standorten hinsichtlich der Radien für Gefahren- und Absperrbereiche gefragt. Zudem wird die Durchführung einer Übung mit einer simulierten UF6-Havarie thematisiert.
Des Weiteren möchte die Ratsfraktion wissen, ob die Verwaltung seit Beginn der aktuellen Transporte Kontakt zur Firma URENCO in Gronau oder zu den zuständigen Landesstellen aufgenommen hat. Ziel der Anfrage ist es zu klären, ob Bemühungen unternommen wurden, diese Transporte aufgrund der zusätzlichen Belastungen durch die Pandemie auszusetzen oder einzustellen.
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- 23.06.2020 · Rat
- Atomtransporte durch HammZur Vorlage · 1951/20_ST · Stlgnahme
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen einer Anfrage zur Gefahrenabwehr bei Transporten von Uranhexafluorid (UF6) durch das Stadtgebiet nach dem aktuellen Stand der technischen und personellen Ausstattung der Feuerwehr Hamm gefragt. Im Fokus standen dabei die Behebung etwaiger Defizite aus Vorjahren, die Beschaffung von Erkundungsfahrzeugen, der Ersatz älterer Einsatzfahrzeuge sowie die Durchführung von Übungen zu Havarieszenarien. Zudem wurde angefragt, ob die Verwaltung Kontakt zu den verantwortlichen Unternehmen und Landesstellen aufgenommen hat, um die Transporte während der Corona-Pandemie auszusetzen.
Die Verwaltung entgegnete auf die Anfrage, dass die Stellungnahmen aus dem Jahr 2007 weiterhin Gültigkeit besitzen und damals keine Defizite aufgezeigt wurden. Ein ABC-Erkundungskraftwagen wurde bereits 2012 in Dienst gestellt. Für die ABC-Gefahrenabwehr stehen verschiedene Fahrzeuge und Abrollbehälter zur Verfügung, wobei für ein Fahrzeug aus dem Jahr 1982 eine Ersatzbeschaffung vorgesehen ist. Die Einsatzkräfte werden regelmäßig in den Bereichen atomare, biologische und chemische Gefahren geschult und halten entsprechende Spezialisierungen vor.
Hinsichtlich der Standorte der Feuerwehr sah die Verwaltung keinen Anlass, Gerätehäuser aufgrund der Nähe zum Güterbahnhof zu verlegen, da die Transportvorschriften für gefährliche Güter hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit der Behälter stellen. Die Leistungsfähigkeit von Feuerwehr und Rettungsdienst sei zudem durch die Pandemie nicht eingeschränkt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 6.Finanzielle Förderung von Kulturschaffenden und -einrichtungenZur Vorlage · 1201/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur finanziellen Situation von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die lokale Kulturszene.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, wie viele kulturelle Einrichtungen und Kulturschaffende in der Stadt von Einnahmen aus Veranstaltungen abhängig sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden. Dabei wird nach konkreten Beispielen für betroffene Einrichtungen gefragt. Zudem soll dargelegt werden, inwieweit bereits Fördergelder von Bund und Ländern abgerufen werden und welche Höhe diese erreichen. Die Anfrage umfasst zudem die Frage, ob die Stadtverwaltung Hilfestellungen bei der Beantragung dieser Mittel anbietet und wie die Unterstützung im Detail gestaltet ist.
Des Weiteren werden Informationen darüber benötigt, an wen bisher Fördergelder in welcher Höhe ausgezahlt wurden und ob der Verwaltung Einrichtungen bekannt sind, die von einer Insolvenz oder der Einstellung des Betriebs bedroht sind. Die Ratsgruppe erkundigt sich zudem nach den städtischen Haushaltsposten, die zur Deckung finanzieller Defizite genutzt werden, sowie nach der Höhe eines städtischen Budgets für die Unterstützung der Kulturszene. Abschließend wird gefragt, ob bereits Lösungsansätze erarbeitet wurden, um betroffenen Akteuren über finanzielle Zuschüsse hinaus in der Zeit nach der Pandemie zu helfen.
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- 23.06.2020 · Rat
- Finanzielle Förderung von Kulturschaffenden und -einrichtungenZur Vorlage · 1903/20_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm die finanzielle Situation der lokalen Kulturszene im Kontext der Corona-Pandemie dargelegt. Auf die Frage nach der Anzahl der durch Einnahmeausfälle bedrohten Kulturschaffenden und Einrichtungen gab die Verwaltung an, dass eine vollständige Erfassung der betroffenen Personen aufgrund fehlender personenbezogener Daten zur Einkommenslage nicht möglich sei. Für die jährlich geförderten Einrichtungen, wie etwa das Helios Theater oder die Kulturwerkstatt, beste nach aktuellem Kenntnisstand keine existenzielle Bedrohung, da die bewilligten Förderbeträge für das Jahr 2020 weiterhin ausgezahlt werden. Zudem sind der Verwaltung keine unmittelbar von Insolvenz bedrohten Kultureinrichtungen bekannt.
Hinsichtlich der staatlichen Unterstützung wurde darauf hingewiesen, dass die Beantragung von Soforthilfen des Bundes und der Länder in der Eigenverantwortung der Akteure liegt. Die Verwaltung informiert über Fördermöglichkeiten, verweist jedoch für fachliche Hilfestellung bei Antragsverfahren auf kulturelle Dachverbände. Als städtische Maßnahme wurde der Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ mit einem Volumen von 40.000 Euro eingerichtet. Die Finanzierung der Kulturförderung erfolgt über verschiedene Haushaltsstellen, darunter die institutionelle und projektbezogene Förderung sowie der Förderfonds Interkultur. Als weitere Unterstützungsmöglichkeit wird die Beantragung von städtischen Projektförderungen sowie die Nutzung bundesweiter Programme wie „Neustart“ angeführt.
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- 23.06.2020 · Rat
- 7.Lohnfortzahlung für soziale Berufe auf HonorarbasisZur Vorlage · 1203/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Vergütung von freiberuflichen Mitarbeitern der Stadt Hamm während der Corona-Krise angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Lohnfortzahlung für Beschäftigte in sozialen Berufen, die auf Honorarbasis für die Kommune tätig sind.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie hoch die Anzahl der freiberuflichen Mitarbeiter bei der Stadt ist und wie viele dieser Personen in Schulen, Kindertagesstätten oder anderen sozialen Bereichen eingesetzt werden. Des Weiteren wird gefragt, ob die Honorare trotz der durch die Krise verursachten Umstände in ihrer bisherigen Höhe weitergezahlt werden.
Zusätzlich möchte die Ratsgruppe erfahren, ob die Höhe der Honorarzahlungen in bestimmten Fällen aufgrund der Krise nach oben korrigiert wurde oder ob den Mitarbeitern Boni ausgezahlt wurden, um finanzielle Verluste abzufedern. Falls solche Maßnahmen ergriffen wurden, wird die Verwaltung um die Angabe des Prozentsatzes gebeten, auf den eine solche Lohnangleichung bei den freien Mitarbeitern angewandt wurde.
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- 23.06.2020 · Rat
- Lohnfortzahlung für soziale Berufe auf HonorarbasisZur Vorlage · 1998/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm Stellungnahme zur Vergütung von freiberuflichen Mitarbeitern während der Corona-Krise abgegeben. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob Honorare für freiberufliche Kräfte in sozialen Bereichen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen weitergezahlt oder durch Boni angepasst wurden.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Stadt Hamm nicht Arbeitgeber der eingesetzten Honorarkräfte ist, da diese eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Eine Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung sei rechtlich nicht zulässig, da dies als Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet werden könnte und Risiken bei der Sozialversicherung sowie arbeitsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen könnte. Bei der Stadt Hamm sind regelmäßig etwa 450 freiberufliche Mitarbeiter tätig, wovon circa 60 in sozialen Bereichen, vorwiegend als Übungsleiter in Jugendzentren, eingesetzt sind.
In Bereichen, in denen digitale Angebote wie in der Musikschule oder in Jugendzentren realisiert werden konnten, wurden Honorare gezahlt. Für ausgefallene Kurse erfolgte keine Zahlung ohne Gegenleistung; es werden Ersatztermine angestrebt. Eine Erhöhung der Honorare oder die Ausschüttung von Bonuszahlungen fand nicht statt. Bezüglich der Möglichkeit von Zuschüssen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) für soziale Unternehmen wird geprüft, ob Ansprüche der Stadt Hamm bestehen, wobei die Erfassung der Volkshochschule als kommunale Einrichtung Gegenstand der Prüfung ist.
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- 23.06.2020 · Rat
- 8.Ungehemmte Raserei auf den Straßen Frielicker Weg/Auf dem KnutZur Vorlage · 1204/20_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Verkehrssituation in den Straßen Frielicker Weg und Auf dem Knut gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Anwohnern über überhöhte Geschwindigkeiten und Lärmbelästigung durch Autofahrer. Laut der Vorlage treten diese Vorfälle vermehrt an Wochentagen am Nachmittag sowie an den frühen Abendstunden und an Wochenenden auf. Neben der Lärmentwicklung wird auf eine potenzielle Gefährdung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen hingewiesen.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Es wird angefragt, ob der Verwaltung bereits Informationen über diese Entwicklung vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Problemlösung erörtert wurden. Zudem wird gefragt, ob die Verwaltung den Beschwerden nachgehen und welche zeitlichen Rahmenbedingungen für mögliche Maßnahmen bestehen.
Des Weiteren fordert die Anfrage Informationen darüber an, ob in den vergangenen drei Jahren Unfälle an den genannten Straßen verzeichnet wurden und ob ein Zusammenhang mit der Geschwindigkeit bestand. Die Anfrage thematisiert zudem die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, deren zeitliche Abstände sowie den Zeitpunkt der letzten Prüfung. Abschließend wird die Möglichkeit der Installation eines festen Blitzyger prüfbar gemacht, wobei auch die zu erwartenden Kosten für eine solche Einrichtung angefragt werden.
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- 23.06.2020 · Rat
- Ungehemmte Raserei auf den Straßen Frielicker Weg/Auf dem KnutZur Vorlage · 1985/20_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat eine Anfrage zur Verkehrssituation in den Straßen Frielicker Weg und Auf dem Knut gestellt. Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern über überhöhte Geschwindigkeiten und Lärmbelästigung, die nach Angaben der Fraktion eine Gefährdung für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen darstellen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass bereits Informationen über die Situation vorliegen. Im Frielicker Weg werden im Rahmen der Dienstplanung regelmäßige Überwachungen mit mobilen Einsatzmitteln wie Vitronic-Messungen durchgeführt. Die Auswertung der Messungen aus dem Jahr 2020 zeigt für verschiedene Zeiträume unterschiedliche Verstossquoten, die zwischen 0,28 % und 3,06 % liegen. Ein Einsatz eines Enforcement-Trailers wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als nicht geeignet eingestuft. Für die Straße „Auf dem Knuf“ werden aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens, insbesondere in den Abendstunden, keine Messungen durchgeführt. Da die bisherige Radar-Messtechnik vom Hersteller nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, ist ein Einsatz anderer Techniken erst ab einem gewissen Verkehrsaufkommen möglich.
Eine Unfallstatistik zur Klärung möglicher Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Unfällen obliegt der Polizei. Die Installation einer fest installierten Messeinrichtung wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Verstossquoten zu gering seien. Die Kosten für eine solche Einrichtung würden zwischen 80.000 € und 110.000 € liegen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 9.Sozialstation im Hammer Norden?Zur Vorlage · 1205/20_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Hamm Informationen zur Situation im Bereich des Bockumer Weges angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Anwohnern über die Präsenz von Menschen mit Drogenabhängigkeit sowie einer Trinkerszene auf dem Gelände eines Supermarktes und angrenzenden Flächen. Laut der Anfrage werden durch diese Situation Probleme wie Müllentsorgung, Lärmbelästigung und aggressives Verhalten sowie die Nutzung öffentlicher Flächen für die Substitution von Drogenersatzpräparaten geschildert.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der geschilderte Sachverhalt bekannt ist und wer für die Angelegenheit zuständig ist. Zudem wird nach der Bewertung der genannten Beeinträchtigungen sowie nach der Möglichkeit gefragt, einen alternativen Aufenthaltsort zu schaffen. Als konkrete Option wird ein leerstehender Kiosk an der Ecke Münsterstraße/Bockumer Weg/Heessener Straße angeführt, der über sanitäre Einrichtungen verfügen würde.
Des Weiteren werden Fragen zur aktuellen Arbeit der aufsuchenden Sozialarbeit im betreffenden Sozialraum gestellt. Die Anfrage thematisiert zudem, ob die Errichtung einer Sozialstation in diesem Bereich eine Option darstellt. Abschließend wird die Verwaltung um Informationen zu bestehenden oder geplanten Lösungskonzepten sowie zur zukünftigen Strategie im Umgang mit der Situation gebeten.
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- 23.06.2020 · Rat
- Sozialstation im Hammer Norden?Zur Vorlage · 1960/20_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage die Situation im Bereich des Bockumer Weges thematisiert. Anwohner hatten darauf hingewiesen, dass sich auf dem Gelände eines Supermarktes sowie auf angrenzenden Wiesen Personen aus der Drogen- und Trinkerszene aufhalten, was zu Belastungen durch Lärm und Müllentsorgung führen soll. Zudem wurde die Möglichkeit eines alternativen Standortes, etwa in einem leerstehenden Kiosk, sowie die Errichtung einer Sozialstation angefragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass die Situation im Bereich Münsterstraße/Westberger Weg sowie am Karlsplatz bekannt ist. Im Rahmen des Präventivkreises Hammer-Norden wurden bereits 2019 Vereinbarungen mit Beteiligten getroffen, unter anderem die Einbindung des Zentrums für Allgemeinmedizin als Ansprechpartner sowie die regelmäßige Kontrolle durch das Ordnungsamt und die Polizei. Eine Müllentsorgung konnte seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden. Der Treffpunkt habe sich auf den Parkplatzbereich eines Supermarktes verlagert, wobei ein Austausch mit Anwohnern stattgefunden habe.
Eine Unterschriftensammlung von 120 Personen liegt der Verwaltung oder dem Stadtteilbüro nicht vor. Der Vorschlag für den Kiosk als Standort wurde bereits im Präventivkreis besprochen, von der betroffenen Gruppe jedoch nicht angenommen. Die Stadtteilarbeit sieht die Problemlage als verbessert an, da eine vollständige Auflösung lediglich zu einer unkontrollierten Verdrängung führen würde. Das Stadtteilbüro Hamm-Norden sucht den Kontakt zur Gruppe zwei- bis dreimal wöchentlich auf.
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- 23.06.2020 · Rat
- 10.Domain Stadt.Klima.Ich.Zur Vorlage · 1217/20_AF · Anfrage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat eine Anfrage zur Sicherung der Internetadresse „stadt.klima.ich“ gestellt. Der Slogan wurde im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) 2015 entwickelt, um die Relevanz des Klimaschutzes für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm zu verdeutlichen. Die Domain wird seit fünf Jahren bei Klimaschutzaktivitäten verwendet, befindet sich jedoch derzeit im Besitz des Gutachterbüros pro:21.
Da sich das genannte Unternehmen in der Abwicklung befindet, besteht laut Anfrage die Möglichkeit, dass die Domain entweder in fremde Hände gelangt oder frei wird und anschließend von Dritten genutzt werden könnte. Die Fraktion schlägt vor, die Domain durch die Stadt Hamm zu sichern, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern und eine Weiterleitung auf das Klimaschutzportal der Stadt zu ermöglichen. Die finanziellen Folgen einer Übernahme werden als gering eingestuft.
In der Anfrage wird auf eine vorangegangene Berichterstattung der Verwaltung verwiesen, wonach die Domain zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht verfügbar war und eine Prüfung der Übernahme angekündigt wurde. Die Ratsfraktion bittet nun um Auskunft darüber, ob die Eigentümerschaft der Domain mittlerweile übernommen wurde. Falls dies nicht geschehen ist, werden die Gründe sowie ein Zeitpunkt für eine mögliche Übernahme erfragt. Sollte die Übernahme bereits erfolgt sein, wird nach der geplanten Nutzung der Domain, etwa im Sinne einer Umleitung auf eine spezifische Webseite, gefragt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020 · Rat
- Domain Stadt.Klima.Ich.Zur Vorlage · 2013/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Juni 2020 eine Anfrage zur Sicherung der Internetdomain „stadt-klima-ich“ gestellt. Der Hintergrund der Anfrage war die Information, dass die Domain, die im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) 2015 entwickelt wurde, bisher dem Gutachterbüro pro:21 zugeordnet war. Da sich das Unternehmen in der Abwicklung befand, bestand die Sorge vor einem möglichen Verlust der Domain oder einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte. Die Fraktion regte an, die Domain durch die Stadt Hamm zu sichern und auf das städtische Klimaschutzportal umzuleiten.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Stadt Hamm die Internetdomain „stadt-klima-ich“ Mitte Mai 2020 von der Firma pro:21 übernehmen konnte. Die Übertragung der Adresse erfolgte kostenfrei. Die Verwaltung gibt an, dass die Domain ab sofort als Weiterleitung zum Klimaschutzportal der Stadt Hamm dient. Bei diesem Portal handelt es sich um ein Informations- und Ratgeberangebot auf der städtischen Homepage, auf dem auch die städtischen Maßnahmen zum Klimaaktionsplan ausführlich dargestellt werden.
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- 23.06.2020 · Rat
- D.Verschiedenes