Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Behandlung des Jahresergebnisses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 23. Juni 2020 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Basierend auf dem Prüfbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist der Jahresabschluss eine Bilanzsumme von 25.872.739,36 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Gewinn von 731.323,65 Euro. Der Rat beschloss, diesen Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die spezifische Verwendung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH ergibt sich aus der der Vorlage beigefügten Übersicht.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte nach vorheriger Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der vollständige Prüfbericht sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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