Übergangsgruppen in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/21
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2254/20_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze in der frühkindlichen Bildung für das Kindergartenjahr 2020/21. Die Verwaltung wird beauftragt, provisorische Übergangsgruppen für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Einschulung bedarfsgerecht fortzuführen oder neu einzurichten. Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Geplant ist der Betrieb von bis zu 23 Übergangsgruppen an 17 Standorten. Parallel dazu sollen verschiedene Kita-Neubauten zur Erweiterung des Angebots realisiert werden.
Die finanziellen Planungen für den Zeitraum gliedern sich in Betriebskosten, Erträge und den städtischen Eigenanteil. Für die fünfmonatige Betriebszeit im Jahr 2020 werden Betriebskosten in Höhe von 2.157.900 € veranschlagt, wobei Erträge von 992.500 € und ein städtischer Anteil von 1.165.400 € gegenüberstehen. Für die siebenmonatige Betriebszeit im Jahr 2021 belaufen sich die Betriebskosten auf 3.021.100 €, bei Erträgen von 1.389.500 € und einem städtischen Anteil von 1.631.600 €. Für das gesamte Kita-Jahr 2020/21 summieren sich die Betriebskosten auf 5.179.000 €, während die Erträden aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen 2.382.000 € betragen und der städtische Anteil bei 2.797.000 € liegt. Die Aufwendungen umfassen die gesetzlichen und vertraglichen Zuschüsse an die Träger. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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- 16.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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