Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hamm Erhöhung des Budgets für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erhöhung des Budgets für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Maßnahme betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023. Das jährliche Budget soll um 25.000 Euro auf insgesamt 135.000 Euro angehoben werden. Die Erhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ab dem Jahr 2021.
Der Fahrdienst, der seit 1978 besteht, ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hamm. Berechtigt sind Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die das Merkzeichen „aG“ besitzen und ihren ständigen Hauptwohnsitz in Hamm haben. Die Nutzung umfasst bis zu zehn Freizeitfahrten pro Monat innerhalb des Stadtgebiets. Die Durchführung des Dienstes erfolgt über einen Zuschuss an den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V.
Die Begründung für die Budgetanpassung basiert auf einem Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen, dem der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration sowie die Verwaltung zustimmten. Als Ursachen für den erhöhten Finanzbedarf werden eine Zunahme des berechtigten Personenkreises sowie steigende Kosten pro Fahrt, etwa durch die Entwicklung des Mindestlohns oder eine Zunahme von Tragefahrten, angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Entlastung des Budgets vorrangige Leistungen, beispielsweise aus Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes, in Anspruch genommen werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen