Lohnfortzahlung für soziale Berufe auf Honorarbasis
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm Stellungnahme zur Vergütung von freiberuflichen Mitarbeitern während der Corona-Krise abgegeben. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob Honorare für freiberufliche Kräfte in sozialen Bereichen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen weitergezahlt oder durch Boni angepasst wurden.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Stadt Hamm nicht Arbeitgeber der eingesetzten Honorarkräfte ist, da diese eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Eine Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung sei rechtlich nicht zulässig, da dies als Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet werden könnte und Risiken bei der Sozialversicherung sowie arbeitsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen könnte. Bei der Stadt Hamm sind regelmäßig etwa 450 freiberufliche Mitarbeiter tätig, wovon circa 60 in sozialen Bereichen, vorwiegend als Übungsleiter in Jugendzentren, eingesetzt sind.
In Bereichen, in denen digitale Angebote wie in der Musikschule oder in Jugendzentren realisiert werden konnten, wurden Honorare gezahlt. Für ausgefallene Kurse erfolgte keine Zahlung ohne Gegenleistung; es werden Ersatztermine angestrebt. Eine Erhöhung der Honorare oder die Ausschüttung von Bonuszahlungen fand nicht statt. Bezüglich der Möglichkeit von Zuschüssen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) für soziale Unternehmen wird geprüft, ob Ansprüche der Stadt Hamm bestehen, wobei die Erfassung der Volkshochschule als kommunale Einrichtung Gegenstand der Prüfung ist.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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