Umsetzung der Landesförderung zur Fachberatung mit dem Blickwinkel der Qualitätsentwicklung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (Kibiz)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat beschlossen, die Förderung der qualifizierten Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2020 umzusetzen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Bewilligung von Fördermitteln durch das Land.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die keine eigene Fachberatung in angemessenem Umfang anbieten können, die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch das Jugendamt gegen eine Gebühr anzubieten. Die Kosten für die Träger belaufen sich dabei auf die Höhe des jährlichen Landeszuschusses, aktuell 1.000 Euro pro Einrichtung.
Im Bereich der Kindertagespflege sieht die Regelung vor, dass das Jugendamt jährliche Landeszuschüsse in Höhe von 500 Euro pro Kindertagespflegeperson erhält. Basierend auf der aktuellen Anzahl von 110 aktiven Tagespflegepersonen sollen die daraus resultierenden Einnahnahmen von etwa 55.000 Euro pro Jahr zur personellen Aufstockung des Arbeitsbereiches um eine rentierliche Stelle eingesetzt werden. Ziel ist die qualitative Verbesserung der pädagogischen Fachberatung sowie die Sicherung der Qualitätsentwicklung. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt durch die Landeszuschüsse und die Beiträge der Träger, sodass kein städtischer Eigenanteil entsteht.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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