Masernschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat einen Antrag zur Umsetzung des Bundesmasernschutzgesetzes gestellt. Das Gesetz, welches eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes darstellt, sieht vor, die Impfquote bei Masern zu erhöhen. Seit dem 1. März 2020 besteht neben dem Lehrpersonal auch für neu einzuschulende Kinder die Verpflichtung, einen Nachweis über den Masernimpfschutz vorzulegen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die Nachweise an Grundschulen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erfolgen sollen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind diese Untersuchungen zeitlich verzögert worden, wessofern nicht alle Kinder die Untersuchung vor Schulbeginn absolviert haben. In diesen Fällen müssen Eltern den Impfnachweis über Kinder- oder Hausärzte erbringen, was mit Kosten von etwa 5,00 Euro pro Kind verbunden ist.
Die Ratsfraktion weist darauf hin, dass Haushalte, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, diese Kosten unter Umständen nicht tragen können. Die Antragsteller fordern den Oberbürgermeister daher auf, sicherzustellen, dass Familien, die ihr Einkommen ausschließlich aus Transferleistungen beziehen, auf Antrag eine Kostenerstattung erhalten. Die geschätzten Mehrkosten für den städtischen Haushalt werden mit maximal 10.000,00 Euro angegeben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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