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Beschlussvorlage

Übergangsvorschriften zur Wahl des Integrationsrates 2020

2217/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Übergangsvorschriften zur Wahl des Integrationsrates 2020 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den gesetzlichen Anpassungen durch den Landtag NRW, die infolge der Coronakrise für die Kommunalwahl 2020 getroffen wurden. Da die Gemeindeordnung NRW lediglich grundlegende Vorgaben für die Wahl eines Integrationsrates in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern enthält, erfolgt die konkrete Umsetzung über die lokale Wahlordnung.

Die Verwaltung hat im Zuge der Anpassung der kommunalen Wahlbestimmungen eine entsprechende Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Neuregelung wird die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge um elf Tage von bisher zum 13. Juli auf den 24. Juli 2020 verlängert. Zudem wird die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge von 15 auf 9 reduziert.

In diesem Zusammenhang wird auch der Termin für die abschließende Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss angepasst. Dieser Termin verschiebt sich vom 47. Tag auf den 39. Tag nach der Wahl, was dem 5. August 2020 entspricht. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst die als Anlage beigefügten Übergangsvorschriften, welche die Verwaltung zur Umsetzung der landesrechtlichen Änderungen empfohlen hat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 23.06.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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