Förderung der Gastronomie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nr. 1219/20 die Möglichkeit beantragt, die Außengastronomie in Hamm bis zum Ende des Jahres 2020 unkompliziert auszuweiten. Dies soll die Nutzung von Parkflächen oder Straßen für den Gastronomiebetrieb umfassen, wobei für diesen Zeitraum keine Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren erhoben werden sollen. Zudem wird eine Prüfung sowie eine Entscheidung durch den neu gewählten Rat im ersten Quartal 2021 angestrebt, um eine zeitlich befristete oder dauerhafte Verlängerung dieser Ausweitung auf Basis der gesammelten Erfahrungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und bestätigt, dass der Oberbürgermeister bereits im April 2020 Gastronomen mit Außengastronomie darüber informiert hat, dass die Stadt auf die Sondernutzungsgebühren für diese Flächen im laufenden Jahr verzichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegenzuwirken.
Für zukünftige Erweiterungen oder neue Flächen sollen die zuständigen Stadtämter Anträge der Eigentümer im Einzelfall prüfen. Dabei werden Sicherheitsaspekte wie Feuerwehrdurchfahrten, die öffentliche Sicherheit sowie Lärmemissionen und Beeinträchtigungen für Anwohner berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbau- und Grünflächenamt steht hierzu im Austausch mit den Betreibern, ergänzt durch das Büro Innenstadt als Ansprechpartner. Um eine Entscheidung über das Jahr 2021 zu ermöglichen, werden die zuständigen Stadtämter über die Erfahrungen aus dem Jahr 2020 berichten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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