Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Keis Warendorf zur Vergabezuständigkeit für die Buslinie R37 (Hamm – Dolberg – Beckum)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf abzuschließen, um die Zuständigkeit für die Vergabe der Buslinie R37 zu regeln. Die Linie R37 verbindet Hamm, Dolberg und Beckum und führt auf einem Teilstück durch das Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Planung des Kreises Warendorf, mehrere Linienbündel Anfang 2022 neu zu vergeben. Da der Kreis Warendorf die alleinige finanzielle Verantwortung für die Vergabe dieser Linien trägt, soll durch die Vereinbarung eine rechtssichere Mitvergabe des im Stadtgebiet Hamm verlaufenden Abschnitts ermöglicht werden. Formal ist die Stadt Hamm gemäß dem Gesetz über die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für den Abschnitt innerhalb ihres Stadtgebiets als Aufgabenträgerin für die Vergabe zuständig.
Die vorgeschlagene Vereinbarung basiert auf § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind laut Verwaltung keine Änderungen am bestehenden Leistungsangebot der Linie R37 verbunden. Zudem entstehen für die Stadt Hamm durch diese Regelung keine finanziellen Verpflichtungen. Der Rat der Stadt Hamm hat der Vorlage in der Sitzung am 23. Juni 2020 zugestimmt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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