Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2272/20_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2019 vor. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird den Ratsmitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der vorgelegte Jahresabschluss 2019 sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 über den Bericht der beauftragten Kanzlei zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beraten. Der Ausschuss hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen und den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung empfohlen.
Die Entlastung dient der Feststellung, dass gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters keine Einwendungen erhoben werden. Im Rahmen des Verfahrens wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bei der Beschlussfassung über die Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Zudem ist die Entscheidung über die Entlastung formal von der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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