Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beauftragen. Die Änderung soll gemäß einer beigefügten Synopse erfolgen. Die Stadt Hamm hält eine Beteiligung von 6,6 % an der Gesellschaft.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Kreistags des Kreises Unna vom Dezember 2019, der eine strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) vorsieht. Dieses Konzept umfasst auch die wirtschaftlich relevanten Beteiligungen der UKBS. Durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Geschäftsanteile des Kreises auf die VBU zu übertragen. Zudem soll die Gesellschaft stärker auf die Sicherstellung der sozialen Wohnraumversorgung ausgerichtet werden.
Die Anpassung des Vertrages dient ferner der Angleichung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die Umsetzung des Konzepts keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages wurde bereits vom Aufsichtsrat der UKBS einstimmig genehmigt. Die Höhe der Beteiligungsquote der Stadt Hamm bleibt durch die beschlossenen Änderungen unverändert.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
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