KfW-Standard 40
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1161/20 gestellt. Das Ziel der Vorlage ist es, die Tochtergesellschaften des Konzerns Stadt Hamm, wie beispielsweise die SEG, HGB, die Stadtwerke oder die WFH, anzuweisen, bei Grundstücksgeschäften bestimmte energetische Standards festzulegen.
Konkret wird beantragt, in städtebaulichen Verträgen mit Erwerbern festzusetzen, dass Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens dem energetischen Standard KfW-Effizienzhaus 40 bzw. KfW-Effizienzgebäude 40 entsprechen müssen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Klimaschutzklausel im Bundesbaugesetz, die Kommunen dazu auffordert, städtebauliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen. Da die rechtliche Wirksamkeit dieser Klausel eher appellativen Charakter habe und die Energieeinsparverordnung den rechtlichen Rahmen bilde, sieht die Fraktion die Notwendigkeit, über einen Ratsbeschluss eine verbindliche Verpflichtung für die städtischen Tochtergesellschaften zu schaffen.
Der Antrag führt an, dass die technischen Voraussetzungen für ein klimaneutrales Bauen vorhanden seien und die Einhaltung des Standards über den im Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Wärmeschutznachweis dokumentiert werden könne. Zudem wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von KfW-Förderungen hingewiesen. Die Fraktion geht davon aus, dass bei einer Annahme des Antrags der KfW-Standard 40 bei aktuellen und künftigen städtebaulichen Planungen der Stadt Hamm ergänzend in den entsprechenden Verträgen festgesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 23.06.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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