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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: Satzung über eine Veränderungssperre

2247/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über den Beschluss einer Satzung zur Verhängung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 (Hülskamp) in der Gemarkung Heessen entscheiden. Die Maßnahme dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs der Ahlener Straße sowie der Steuerung von Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel und Vergnügungsstätten, um sogenannte Trading-down-Effekte zu vermeiden.

Der räumliche Geltungsbereich der Sperre erstreckt sich über die Gemarkung Heessen (Flur 20) und wird durch die Palzstraße im Norden, die Ahlener Straße im Osten sowie die Flächen entlang des Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover im Westen begrenzt. Die Rechtswirkung der Veränderungssperre untersagt Vorhaben nach § 29 BauGB, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Unterhaltungsarbeiten, die Fortführung bestehender Nutzungen sowie Vorhaben, für die bereits eine Genehmigung vor Inkrafttreten vorliegt oder die bereits bekannt sind.

Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Zeitraum der Zurückstellung von Bauanträgen kann um maximal zwei Jahre verlängert werden, wobei die seit der ersten Zurückstellung abgelaufene Zeit anzurechnen ist. Das Ende der Sperre ist auf den 08.11.2021 datiert, sofern keine Verlängerung um ein Jahr erfolgt. Die Sperre tritt gemäß § 17 BauGB mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft.

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