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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 22.02.2023, Nr.231/23
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates des Stadt Hamm am 28.03.2023, Nr.245/23
- 3.Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen DienstleistungsaufträgeZur Vorlage · 1193/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.
Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.
Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Trägerhaus Hamm Aufnahme des Projektes in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-WeststadtZur Vorlage · 1215/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Sachstandsbericht zum Projekt Trägerhaus Hamm zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Vorhaben als Bestandteil in das Integrierte Handlungskonzept Hamm-Weststadt aufzunehmen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um Förderanträge im Rahmen der Städtebauförderung sowie der EFRE-Förderung stellen zu können.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes auf einer Brachfläche an der Kreuzung Alleestraße und Schwarzer Weg. Die Planung sieht ein Gebäude vor, das verschiedene soziale Funktionen bündelt, darunter Flächen für die Hammer Tafel, eine Tagespflege, die Aidshilfe sowie ein Kontaktcafé mit Beratungsangeboten. Die Architektur ist auf eine flexible Nutzung ausgelegt, wobei die Konstruktion auf Prinzipien des zirkulären Bauens basiert. Hierbei sollen nachhaltige und rückbaubare Baustoffe wie Holz sowie Recyclingbeton zum Einsatz kommen. Zur energetischen Optimierung sind eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche, eine extensive Dachbegrünung sowie eine Beheizung mittels einer Sole-Wasserwärmepumpe vorgesehen.
Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 9,4 Millionen Euro an Nettobaukosten, was Bruttokosten von rund 11 Millionen Euro entspricht. Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln erfolgen, wobei die Eigenanteile im kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Planungsleistungen werden derzeit durch ein beauftragtes Architekturbüro weiter konkretisiert.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1224/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss inklusive Lagebericht an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses beläuft sich auf 11,1 Millionen Euro, was nach Angaben der Verwaltung den siebten positiven Abschluss in Folge darstellt. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage erhöht sich das Eigenkapital auf 153,0 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2022 konnten laut Vorlage sämtliche laufenden Vorsorgelasten, wie Abschreibungen für Reinvestitionen sowie Rückstellungen für Pensionen und Instandhaltungen, erwirtschaftet werden. Dies sei trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges durch positive Entwicklungen in den zentralen Finanzen sowie durch Hilfen von Bund und Land möglich gewesen. Eine Aktivierung von Schäden im Rahmen der Bilanzierungshilfe war nicht erforderlich.
Der Trend zur Entschuldung wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, wobei die Stadt bereits das zehnte Jahr in Folge einen solchen Trend verzeichnet. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Rückstellungsabwicklung sowie die Umsetzung von Förderprogrammen in späteren Jahren Auswirkungen auf die Finanzen haben werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden zudem außer- und überplanmäßige Mittel für verschiedene Projekte, unter anderem für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm, Investitionszuschüsse für Sportanlagen sowie Sanierungsmaßnahmen am Kurhaus, beschlossen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2019 und 2020 des Konzerns Stadt HammZur Vorlage · 1240/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1240/23 die Entwürfe der Gesamtabschlüsse für den Konzern Stadt Hamm zum Stichtag 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche als wirtschaftliche Einheit darstellt. Dieser Abschluss umfasst unter anderem die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Erstellung der Abschlüsse. Während für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 die Entwürfe durch den Stadtkämmerer aufzustellen und durch den Oberbürgermeister zu bestätigen sind, wurde auf die Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verzichtet.
Die finanziellen Kennzahlen des Abschlusses zum 31. Dezember 2020 weisen eine Bilanzsumme von 1.920 Millionen Euro aus, verglichen mit 1.867 Millionen Euro im Vorjahr. Das Eigenkapital belief sich zum Ende des Jahres 2020 auf 145 Millionen Euro, während der Wert zum 31. Dezember 2019 noch bei 156 Millionen Euro lag. Das erwirtschaftete Gesamtergebnis betrug für das Jahr 2020 rund 4,7 Millionen Euro, nachdem im Jahr 2019 ein Ergebnis von 0,9 Millionen Euro erzielt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entwürfe zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 7.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 1214/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen. Die Neufassung dient primär der rechtlichen Heilung eines zuvor beschlossenen Entwurfs, der aus formalen Gründen nicht rechtsgültig war, sowie der inhaltlichen Optimierung der organisatorischen Abläufe.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung der Kündigungsfristen und -termine. Um die Planung der Deputate für die Lehrkräfte verlässlicher zu gestalten, wurden die Kündigungsfristen im Kernbereich sowie im Programm „JeKits“ von einem auf zwei Monate verlängert. Zudem wurden die Kündigungstermine im Kernbereich vereinheitlicht und für das „JeKits“-Programm zusätzliche Termine zum Ende eines Schulhalbjahres eingeführt.
Die Neuregelung umfasst ferner die Festlegung von zwei zusätzlichen, beweglichen unterrichtsfreien Tagen im Kernbereich, um die Unterrichtsplanung trotz beweglicher Feiertage zu sichern. Inhaltliche Anpassungen betreffen zudem die Präzisierung von Kündigungsmöglichkeiten bei organisatorischen Veränderungen der Musikschule sowie die Erweiterung des Spektrums an Kooperationspartnern, unter anderem durch die Einbeziehung von Jugendzentren und Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderungen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 3.744 Euro zu erwarten sind, für die jedoch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · 1188/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat entschieden. Die Beschlussvorlage 1188/23_VL basierte auf einem Antrag des Arbeitskreises für Behinderte, der die Durchführung von Neuwahlen für das Gremium beantragt hatte.
Im Zuge dieser Neubesetzung wurde ein ordentliches Mitglied für den Behindertenbeirat gewählt. Zudem wurden drei stellvertretende Mitglieder bestimmt. Die personellen Veränderungen im Beirat umfassen die Nachfolge von bisherigen Mitgliedern durch neu gewählte Personen für die jeweiligen Positionen als ordentliches Mitglied sowie als stellvertretende Mitglieder.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Veränderungen. Zudem wurde festgehalten, dass die Beschlüsse keine Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt haben. Der Beschluss wurde zuvor im zuständigen Hauptausschuss am 25. September 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 9.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 1197/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der FDP-Fraktion zurückgeht, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss zu ersetzen.
Konkret soll ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds aus der Bürgerschaft zu übernehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlussvorschlags. Die entsprechende Entscheidung wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 10.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1237/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entschieden. Auf Grundlage der Mitteilung der Sparkasse Hamm soll ein bisheriges Mitglied des Verwaltungsrates zum 30. November 2023 abberufen werden.
Als Nachfolge wurde ein neues Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen, das bislang die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds innehatte. Die Berufung erfolgt zum 1. Dezember 2023. Mit dem Wechsel in das ordentliche Mandat wird gleichzeitig die Position des stellvertretenden Mitglieds neu besetzt. Die entsprechende Person soll ab dem 1. Dezember 2023 als neues stellvertretendes Mitglied für das nun reguläre Mitglied im Verwaltungsrat fungieren. Dieser Wahlvorschlag basiert auf der Entscheidung der Personalversammlung.
Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen aus und es werden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 gefasst.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.09.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 1239/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1239/23 eine Neubesetzung der Mitgliederstruktur im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt. Der Antrag auf diese personellen Änderungen geht von der Ratsgruppe DIE LINKE aus.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll ein Wechsel in der Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder stattfinden. Ein Bürgervertreter soll als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen. Parallel dazu ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Hierbei soll eine Bürgervertreterin die Position eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds übernehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2023 behandelt. Es wurden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Umbesetzungen festgestellt, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 12.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1241/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 über die Neubesetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe entschieden. Hintergrund der Vorlage 1241/23_VL ist ein personeller Wechsel in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Frühkindliche Bildung.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm sind die Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu berufen. Da es innerhalb der AG Frühkindliche Bildung zu einem Wechsel im Vorsitz sowie im stellvertretenden Vorsitz gekommen ist, wurde eine entsprechende Neubesetzung der Ausschussposten beantragt.
Auf Vorschlag der AG Frühkindliche Bildung wurde eine Person als beratendes Mitglied für den Ausschuss gewählt, um die Nachfolge der bisherigen beratenden Vertreterin anzutreten. Zudem wurde eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss bestimmt, um die Nachfolge der bisherigen stellvertretenden Vertreterin zu regeln. Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde im Hauptausschuss sowie im Rat mit dem entsprechenden Ergebnis verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 13.Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1243/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat abberufen und ein neues Mitglied entsandt.
Die Vorlage mit der Nummer 1243/23_VL regelt den personellen Wechsel in diesem Gremium. Der Beschluss wurde nach einer vorherigen Beratung im Hauptausschuss am 25. September 2023 gefasst. Finanzielle Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Eine Beteiligung des Dezernats V war für das Verfahren nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 14.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 1246/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 26. September 2023 wurde über eine personelle Neubesetzung im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, eine Änderung in der Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums vorzunehmen.
Konkret wurde beschlossen, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt zu wählen. Diese Nachbesetzung erfolgt als Ersatz für eine ausgeschiedene Bürgervertreterin. Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der personellen Änderung. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 vorberaten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 15.Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation Bestimmung eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 1248/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung in zwei Ausschüssen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation ein Wechsel in der Mitgliederstruktur stattfindet. Konkret soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines anderen Bürgervertreters einzunehmen.
Zudem umfasst die Vorlage die Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion soll ein Ratsmitglied diese Funktion übernehmen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 25. September 2023 beraten und dem Rat zur Sitzung am 26. September 2023 vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 16.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1181/23_VL betrifft den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ in Hamm-Heessen. Das etwa 17.390 m² große Areal am östlichen Rand des Gewerbegebiets „Zeche Sachsen“ ist für die Ansiedlung kleinteiliger, nicht störender Betriebe vorgesehen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Plan sieht gewerbliche Bauflächen mit festgelegten Emissionswerten, öffentliche Verkehrsflächen sowie Grünflächen entlang der angrenzenden Bahnstrecke vor. Bauliche Vorgaben umfassen eine Geschossflächenzahl von 2,4, eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie variierende Gebäudehöhen und Vollgeschossanzahlen. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Vermeidung hitzespeichernder Elemente sowie die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Parkplatzflächen vorgesehen. Zudem werden heimische Baumarten in der Pflanzliste festgeschrieben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH, des Lippeverbandes, der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW E. V. ein. Ein Einwand eines Anliegers bezüglich der Wegeführung wurde von der Verwaltung als unbegründet zurückgewiesen. Die Anregungen der beteiligten Institutionen und Verbände führen zu Ergänzungen in der Begründung, erfordern jedoch keine inhaltlichen Änderungen am Plan selbst. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 24.07.2023 tritt der Plan nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – im Geltungsbereich außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1181/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1181/23_ER-1 betrifft den Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ in der Gemarkung Heessen. Gegenstand der Vorlage ist die Abwägung von Anregungen aus der öffentlichen Auslegung sowie der geplante Satzungsbeschluss.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG, des Eisenbahn-Bundesamtes sowie Einwände von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. eingereicht. Die Verwaltung sieht für diese Anregungen keinen Änderungsbedarf am Bebauungsplan vor, nimmt sie jedoch durch eine Ergänzung der Begründung zur Kenntnis.
Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen. Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hatte angeregt, die Pflanzdichte von Bäumen pro versiegelter Fläche zu erhöhen und Hecken als verbindliche Grundstückseinfriedungen vorzuschreiben. Die Verwaltung lehnt eine verbindliche Erhöhung der Baumpflanzdichte ab, da potenzielle Flächenkonflikte mit der baulichen Nutzung sowie der Pflegeaufwand die Umsetzungsfähigkeit gefährden könnten. Es wird jedoch eine Empfehlung für Bauherren aufgenommen, Flächen im Sinne der Klimaanpassung intensiver zu begrünen. Auch bei der Vorgabe von Hecken als Einfriedung wird auf die Notwendigkeit funktional wirksamer Barrieren verwiesen, empfiehlt jedoch die optische Integration durch Pflanzungen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung für den Bebauungsplan Nr. 07.108 sowie der dazugehörigen Begründung vor.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 17.Grüne Umweltachse Werries Hier: 1. Bauabschnitt Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie FahrradterminalZur Vorlage · 1192/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Grünen Umweltachse Werries gemäß der vorliegenden Planung beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Projekt umfasst die Umgestaltung der Sport- und Bewegungsachse am Werner-Figgen-Weg sowie die Errichtung eines Fahrradterminals.
Die baulichen Maßnahmen sehen die Gestaltung eines kombinierten Fuß- und Radwegs vor, der durch Sitzgelegenheiten ergänzt wird. Im Bereich des Übergangs zur Ostwennemarstraße und zum Maxipark sollen ein Entréeplatz sowie ein Wasserelement mit Fontänen entstehen. Die Sportachse wird durch Anlagen wie einen Skatepark, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten und ein Kleinspielfeld erweitert. Zudem soll der Eingangsbereich des Maxiparks aufgewertet und der Parkplatz am Bürgeramt durch ein Fahrradterminal mit Kapazitäten für 200 bis 250 Fahrräder, inklusive Lademöglichkeiten für E-Bikes, ersetzt werden. Im Zuge der Maßnahmen werden 18 Bäume bzw. Großsträucher entfernt, während insgesamt 71 Neupflanzungen vorgesehen sind.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 6.667.000 Euro. Davon entfallen 5.101.000 Euro auf die Sport- und Bewegungsachse sowie 1.566.000 Euro auf das Fahrradterminal und die Parkplatzerweiterung. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 2.234.640 Euro sowie durch Fördermittel aus der Städtebauförderung und Programmen zur Nahmobilität. Die Mittel stehen voraussichtlich ab Frühjahr 2024 zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1112/23_VL befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung einer „Grünen Umweltachse“ sowie die Erweiterung des Maxiparks im Hinblick auf die IGA 2027. Zu den geplanten Projekten gehören eine Sport- und Bewegungsachse, die barrierefreie Anbindung an den Dalser Kanal sowie die Neugestaltung von Verkehrsflächen zur Stärkung des Umweltverbundes. Für den ersten Bauabschnitt ist ein Antrag auf Städtebauförderung für Oktober vorgesehen.
Der Rat soll den Sachbericht zur Umsetzung des ISEK Werries zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung extern zu vergeben. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist vorgesehen, wobei die Umsetzung der Einzelmaßnahmen an die sukzessive Schaffung von Ersatzparkplätzen gekoppelt ist. Zur Kompensation entfallender Schotterparkplätze sind der Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses im Zentrum Werries sowie ein weiterer Parkplatz oder ein Parkhaus mit Anbindung an die Braamer Straße und Zugang zum Maxipark geplant. Ein dynamisches Parkleitsystem soll zudem Parksuchverkehre lenken.
Im Bereich des ÖPNV ist die Ersetzung der Haltestelle „Maxipark“ durch einen zentralen ZOB vorgesehen, um die Maximilianstraße in eine Fußgänger- und Fahrradachse umzuwandeln. Die Haltebucht in der Ostwenemarsstraße bleibt für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bestehen. Ab 2025 ist eine Taktverdichtung der Linien 1/3 auf Metrobus-Standard geplant. Die Maßnahmen dienen der ökologischen Aufwertung, der Klimafolgenanpassung und der Einrichtung eines Gartenkompetenzzentrums.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1216/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Ausbau der Sportanlage des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer Leichtathletikanlage des Typs C beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries und soll die multifunktionale Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld, eine 400-Meter-Rundlaufbahn mit vier Bahnen, Hürdenlaufbahnen, Weitsprung-, Stabhochsprung- sowie Kugelstoß- und Speerwurfanlagen. Die Laufbahnen sollen mit einem gelenkschonenden Kunststoffbelag ausgestattet werden.
Zur Abgrenzung zur angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung eines vier Meter hohen Erdwalls mit heimischen Wildsträuchern vorgesehen, der als Lärm- und Sichtschutz dient. Im Rahmen der Baumaßnahme werden drei Bäume im nördlichen Bereich der Anlage durch die Pflanzung von mindestens fünf neuen Bäumen ersetzt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 1.550.000 Euro brutto, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 310.000 Euro trägt. Die Finanzierung der restlichen Kosten soll über Zuschüsse aus der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren sowie die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die weitere Planung zu treffen. Ein Baubeginn ist für das Herbstjahr 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- ISEK Werries: Ausbau des Sportplatzes Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
- 20.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1184/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1184/23_VL behandelt den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße im Stadtbezirk Mitte. Das Vorhaben wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt, um eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 m² zu ermöglichen. Geplant ist eine viergeschossige Bebauung, die im Erdgeschoss eine öffentliche Fahrradgarage vorsieht und in den Obergeschossen Wohnungen oder Nutzungen im Sinne eines Kerngebiets umfasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 4. August 2023 soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Das Plangebiet wird als Kerngebiet festgesetzt, wobei eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände festgelegt ist. Zudem sind spezifische Grundflächen- und Geschossflächenzahlen vorgesehen. Um das Mikroklima auf der bereits vollständig versiegelten Fläche zu verbessern, beinhaltet der Plan eine Pflicht zur Dachbegrünung.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren, einschließlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sind im Dokument dokumentiert. Anregungen der Behörden zu Themen wie Entwässerung, Kampfmitteln und Bodendenkmalen wurden in die Planurkunde integriert. Eine Untersuchung zur Bodenbelastung soll zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nachgereicht werden. Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt erfolgte bereits am 21. Juni 2022.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 21.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1186/23_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Ziel der Änderung ist die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie und der Freiflächen-Solarenergie. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sieht das Land vor, bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die rechtsverbindliche Festlegung der Teilflächenziele muss bis zum 31. Mai 2024 abgeschlossen sein.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Änderung des LEP NRW zur Kenntnis nehmen und der erstellten Stellungnahme zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW zuzuleiten.
In der Stadt Hamm werden 147 Hektar Potenzialflächen benannt. Aufgrund der geringen Planungsspielräume im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht der Beschlussvorschlag vor, den Grundsatz 10.2-5 zu streichen, da eine parallele Durchführung von Planänderungsverfahren derzeit nicht realisierbar ist. Zudem wird vorgeschlagen, auf das Ziel 10.2-13 zu verzichten und stattdessen auf das Windenergiegesetz sowie das Baugesetzbuch zu verweisen, da die Festlegung von Kernpotenzialflächen bis 2025 aufgrund von Verzögerungen in der Regionalplanung nicht umsetzbar ist. Für die Windenergie wird ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen. Im Bereich der Freiflächen-Solarenergie wird angeregt, die geplante Erweiterung der Flächenkulisse zurückzunehmen und die ursprüngliche Formulierung des Ziels 10.2-5 aus dem LEP 2019 wieder aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1198/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1198/23_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel. Ziel des Verfahrens, das nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt wird, ist die Sicherung des Schulstandortes sowie die Erweiterung um eine Dreifachsporthalle auf einer Fläche von etwa 56.0erm 000 m² zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Der Plan legt eine Gemeinbedarfsfläche für Schule und Sport sowie eine Grünfläche als Spielplatz fest. Für das angrenzende Wohngebiet an der Stefanstraße sind eine Grundflächenzahl von 0,35 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 bei maximal vier Vollgeschossen vorgesehen, während in der Gemeinbedarfsfläche maximal drei Vollgeschosse zulässig sind.
Der Entwurf enthält Vorgaben zur ökologischen Gestaltung, darunter eine Pflicht zur Begrünung von Dachflächen bei einer Neigung unter 20 Grad sowie eine Photovoltaik-Pflicht für Dachflächen ab 20 Grad. Zudem müssen mindestens 30 Prozent der nicht überbauten Flächen begrünt werden. Bei der Erstellung des Plans wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Der Geologische Dienst NRW und die Bezirksregierung Arnsberg gaben Hinweise zu Methanausgasungen, die in der Begründung und Planurkunde aufgenommen wurden. Die Untere Naturschutzbehörde veranlasste Anpassungen der Pflanzliste, und der Lippeverband forderte die Sicherung von Leitungstrassen durch ein entsprechendes Recht. Die Stadtwerke bestätigten die Löschwasserversorgung. Mit dem Beschluss des Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.028 – Sieboldstraße – im Geltungsbereich außer Kraft.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1200/23_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei der Großteil als Sondergebiet für die Ansiedlung von Einzelhandel ausgewiesen ist. Ergänzend sind Flächen für Verkehrsflächen, private Grünflächen, Gewerbe sowie Maßnahmen zum Naturschutz, zur Wasserwirtschaft und zur Versorgung vorgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets zur Ergänzung des Nahversorgungszentrums Pelkum-Wiescherhöfen, wobei unter anderem ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.250 m² vorgesehen ist.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards und sieht eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke, Erdkollektoren sowie Photovoltaikanlagen vor. Bauliche Festsetzungen umfassen eine reduzierte Grundflächenzahl von 0,75, die Begrünung von Fassaden ab 100 m² sowie die Beschränkung auf Flachdächer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der IHK Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie der Stadt Werne und dreier Einwender nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie der Gemeinden Bönen und Bergkamen sollen teilweise berücksichtigt werden, während die Beiträge der Stadt Dortmund (REHK) und des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Baugebietsplans Pelkum im betroffenen Bereich außer Kraft.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1201/23_VL behandelt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Fokus auf rund 11 Hektar liegt. Die Planung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Entwicklung mit zwei Wohnquartieren vor, ergänzt durch Verkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sondergebiete. Ein zentraler Grünzug und eine Verbindung zum „CreativQuartier“ sind Bestandteil des Entwurfs.
Das Energiekonzept strebt eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Wärmepumpen sowie die Nutzung von Photovoltaikflächen an, um Klimaschutzstandards zu erfüllen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zum Ausgleich von Waldverlusten durch Ersatzaufforstungen vorgesehen. Für bestimmte Gebiete ist eine Belegungsquote von mindestens 50 % für geförderten Wohnraum festgeschrieben.
Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise berücksichtigt werden, während die Eingaben der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund sind zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Satzung sowie die dazugehörige Begründung vom 04.08.2023 beschließen. Die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und Ende 2027 erwartet.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 25.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1202/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III. Das Plangebiet umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar im Bebauungsplan enthalten sind. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das sogenannte „CreativQuartier“, das Bildungs-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen, Gewerbe, Wohnflächen sowie ein Parkhaus vorsieht. Zur Energieversorgung sind ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk sowie ein Landschafts- und Sicherungsbauwerk für Erdkollektoren und Photovoltaik vorgesehen.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen teilweise berücksichtigt. Die Beiträge der IHK Dortmund, des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund wurden zur Kenntnis genommen, während die Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden.
Die Planung beinhaltet Anpassungen des Entwurfs, etwa die Streichung der Pflicht für wassergebundene Wegeflächen im Bereich des Sicherungsbauwerks sowie eine geringfügige Verschiebung der Straßenfläche. Zudem wird die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,35 reduziert. Der Bebauungsplan sieht Vorgaben zu Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung und Photovoltaik vor. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 04.08.2023 verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Pelkum ihre Gültigkeit, sofern sie durch den neuen Geltungsbereich abgedeckt sind.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 26.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1203/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert. Das Planungsgebiet umfasst etwa 161.647 m², wobei der Fokus auf rund 16,5 ha liegt. Die geplante Flächennutzung sieht Wohngebiete, Gewerbeflächen, Wald sowie Grünflächen vor. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und ein energieautarkes Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Der Entwurf sieht spezifische bauliche Festsetzungen vor, darunter eine Begrenzung der Gebäude-Grundfläche im Wohngebiet auf maximal 120 m² sowie Vorgaben zur Fassadenbegrünung und zur Anpflanzung von Bäumen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. So wurden Hinweise der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise einbezogen, während Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes, der LWL-Denkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Besondere Anforderungen betreffen den Waldausgleich und den Schutz von Hochspannungsfreileitungen. Für den geplanten Waldverlust ist eine Ersatzaufforstung vorgesehen, die durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Erschließungsträger gesichert werden soll. Bautechnische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Methanausgasungen sind ebenfalls festgeschrieben. Die Umsetzung der Bebauungsplanziele ist an die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht und die erfolgte Bodensanierung gebunden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 27.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1210/23_VL behandelt die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 für das Gebiet Lippestraße / Richardstraße in Hamm-Uentrop. Der Planbereich umfasst etwa 43.595 m², wobei der Großteil als Wohnbaufläche, ein Anteil als Verkehrsfläche und ein Teil zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen ist. Die Bebauung ist auf Einfamilienhäuser, einschließlich Doppelhäuser, beschagränkt. In den Gebieten WA 1 und WA 2 sollen Anforderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden, um die stadtweite Quote von 35 % zu unterstützen.
Die Verwaltung plant, die Geltungsbereichsgrenzen durch spezifische Flurstücksgrenzen anzupassen, um unter anderem die Erschließung an der Hülshoffstraße zu sichern. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise von verschiedenen Trägern zu Themen wie Entwässerung, Artenschutz, Boden und Kampfmittel sowie zur Gasleitung berücksichtigt. Die Verwaltung reagiert auf Einwendungen unter anderem durch die Anpassung der Planstraße nach Norden, um die Trennung von Plan- und Privatstraße zu gewährleisten und Straßenbaubeiträge für Anwohner auszuschließen.
Zur Klimaanpassung sind Standards zur Wahrung der Kaltluftfunktion sowie eine Photovoltaikpflicht auf geeigneten Dachflächen integriert. Zudem sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, die Verpflichtung zu Pflanzungen und die Vermeidung von Schottergärten vorgesehen. Der Entwurf soll gemäß BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 28.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.Infrastrukturstrategie für das digitale HammZur Vorlage · 1231/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Infrastrukturstrategie für das digitale Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, diese Strategie als handlungsleitende Maßgabe für die Verwaltung sowie die damit verbundenen Unternehmen festzulegen. Die Strategie ist der bereits beschlossenen Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ“ untergeordnet und umfasst den Planungszeitraum von 2023 bis 2028. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Aktualisierung vorgesehen.
Die Erarbeitung der Strategie erfolgte in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern, der Stadtwerke Hamm GmbH sowie der MICUS Strategieberatung GmbH in ihrer Funktion als Gigabitkoordination. Die in der Vorlage enthaltenen operativen Handlungskonzepte sollen von der Verwaltung und den zuständigen verbundenen Unternehmen erstellt, umgesetzt und fortgeschrieben werden. Sollten sich aus diesen Konzepten weitere politische Beschlüsse ergeben, werden diese separat herbeigeführt.
Zudem ist geplant, die Verwaltungsdigitalisierungsstrategie zu aktualisieren und eine zusätzliche Strategie für das kommunale Datenmanagement zu entwickeln. In der Sachdarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der digitalen Infrastruktur voraussichtlich zu einem höheren Energieverbrauch führen wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 18.09.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 31.Ahsepark, Bereitstellung von außerplanmäßigen Mittel für den Kauf von Modulbauten für GeflüchteteZur Vorlage · 1232/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Planung und Errichtung von Modulbauten auf dem Grundstück Caldenhofer Weg 192 im Ahsepark beschlossen. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Kapazitäten für die Unterbringung von 50 bis 80 Asylsuchenden. Die Umsetzung der Bauvorhaben soll im Sommer 2024 erfolgen, wobei die Verwaltung mit der Unterstützung externer Ingenieure beauftragt wurde.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt und sind durch Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gedeckt. Die Finanzierung erfolgt somit ohne einen städtischen Eigenanteil.
Die geplanten zweigeschossigen Gebäude in modularer Bauweise sollen an die bestehende Infrastruktur des Standorts angebunden werden, um Synergien bei der Betreuung, Sicherheit und Reinigung zu nutzen. Die Konstruktion sieht eine Stahlrahmenstruktur mit Fassaden aus Putz oder Holz vor und soll den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Geplant sind Wohngruppen mit Schlaf-, Wohn- und Gemeinschaftsbereichen sowie sanitären Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst zudem die Erschließung der Außenanlagen sowie die Erstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Nutzung des Grundstücks, welches im Eigentum der DFH steht, muss mit der entsprechenden Organisation vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 32.18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 1256/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1256/23 die Benennung von drei Delegierten für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz findet am 13. Dezember 2023 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Satzungen des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung, die aus Ratsmitgliedern der jeweiligen Kommune bestehen muss. Die Auswahl der Delegierten liegt in der Verantwortung der Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die drei Sitze mit Vertretenden der SPD-Fraktion sowie einem Mitglied der CDU-Fraktion zu besetzen. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Teilnahme an der Konferenz keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 33.Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – Projektaufruf 2023 mit dem Projekt „Sanierung Jahnstadion / Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 1229/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll die Teilnahme am Projektaufruf 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das Projekt „Sanierung Jahnstadion / Sportzentrum Ost“ beschließen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie des Erhalts der Zuwendung. Die Maßnahme umfasst den Rückbau auf Rohbauzustand, energetische Modernisierungen sowie einen Erweiterungsbau zur Integration eines Hausmeister-Büros und einer Werkstatt im Eingangshof, um Kellerflächen für neue Haustechnik freizumachen.
Für den Zeitraum von 2024 bis 2028 sind städtische Eigenmittel in Höhe von 4.900.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt zu 45 Prozent durch Bundesfördermittel in Höhe von 2.205.000 Euro und zu 55 Prozent durch kommunale Mittel. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit externen Planern durchzuführen und weitere Fördermittel des Landes zu prüfen.
Der Zeitplan sieht nach dem Erhalt des Förderbescheids im Laufe des Jahres 2024 ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen vor. Nach der Vor- und Entwurfsplanung im Jahr 2025 sind der Baubeschluss sowie die Vergabe für das erste Halbjahr 2026 geplant, wobei der Baubeginn für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen ist. Zu den Folgekosten gehören jährliche Abschreibungen von etwa 90.800 Euro sowie jährliche Fremdkapitalkosten für den städtischen Anteil von rund 40.000 Euro. Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten werden mit etwa 40.800 Euro pro Jahr veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- B.Anträge
- 1.Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0530/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0530/22 gestellt, der die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden zum Ziel hat. In der Vorlage wird auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Bochum, Hannover oder Herford verwiesen, in denen die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bestimmten Anlässen wie Adventswochenenden oder verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt wird.
Die Antragstellerin bezieht sich zudem auf den Nahverkehrsplan 2019 sowie ergänzende Anträge der damaligen Großen Koalition, die perspektivisch eine kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsahen. Die Wählergruppe Pro Hamm fordert jedoch, dass eine solche Maßnahme nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt sein sollte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einschließen muss. Als Ziel wird die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt sowie die Unterstützung der Klimaneutralität der Stadt Hamm angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Handlungskonzept zu entwerfen. Dieses Konzept soll die technische und organisatorische Umsetzung einer stadtweiten, kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs an den Wochenenden ermöglichen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · 0613/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags 0613/23_AT den Oberbürgermeister dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Übertragung von Stadtratssitzungen zu beauftragen. Der Antrag sieht vor, dass der öffentliche Teil der Sitzungen künftig als audiovisueller Live-Stream im Internet übertragen wird. Darüber hinaus sollen Aufzeichnungen dieser öffentlichen Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Als Begründung für dieses Vorhaben führt die Ratsgruppe an, dass eine solche Übertragung die Transparenz und das Vertrauen in die politische Arbeit fördern könne. Das Angebot solle zudem Bürgern ermöglichen, die aufgrund körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht vor Ort teilnehmen können, das politische Geschehen zu verfolgen. Mit der Bereitstellung eines Live-Streams und einer Mediathek sollen die politische Partizipation sowie die Bürgerkommunikation gestärkt werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 3.Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere TransferleistungsbeziehendeZur Vorlage · 0639/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0639/23 gestellt, der die Einführung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Personen, die Leistungen nach dem Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII beziehen. Zudem sollen Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, in die Regelung einbezogen werden.
Der Antrag sieht eine Beihilfe in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende sowie 100 Euro für jede weitere Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft vor. Die Ratsgruppe fordert zudem die Verwaltung auf, eine rechtliche Grundlage zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Zuwendung bei den Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Als Orientierungshilfe sollen dabei bereits in anderen Kommunen angewandte Lösungen dienen.
Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Regelleistungen der genannten Sozialleistungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben zu Weihnachtszeiten, wie etwa für Geschenke oder Weihnachtsfeiern, lassen. Die Beihilfe soll als Signal der Stadt Hamm an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dienen.
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- 26.09.2023 · Rat
- Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere TransferleistungsbeziehendeZur Vorlage · 0769/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0639/23 die Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, beantragt. Die beantragte Beihilfe soll in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die eine Anrechnungsfreiheit dieser Zahlung bei den Leistungsempfängern sicherstellt.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0769/23 wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer solchen freiwilligen Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss an Leistungsempfänger in sozialen Mindestsicherungssystemen gibt. Die Verwaltung führt aus, dass ein solcher Weihnachtszuschuss grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen wäre. Dies würde dazu führen, dass die Zahlung im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd angerechnet wird. In der Folge würde eine solche Beihilfe den Bundeshaushalt entlasten, jedoch keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens für die Leistungsempfängenden bewirken.
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- 26.09.2023 · Rat
- 4.menschlich. wertschätzend. gemeinsam Entwicklungskonzept öffentliche TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · 0642/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für öffentliche Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verfügbarkeit von Trinkwasser als Reaktion auf zunehmende Hitzeperioden zu erhöhen und einen Beitrag zur Gesundheit zu leisten.
Das Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken entwickelt werden. Dabei wird eine zweistufige Umsetzung angestrebt. In der ersten Stufe sollen bis Ende 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen eingerichtet werden. Die zweite Stufe sieht die Ausstattung von publikumsintensiven Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, mit frei zugänglichen Trinkwasserbrunnen vor.
Bei der Auswahl der Standorte sollen laut Antrag Kriterien wie eine zentrale Lage, eine hohe Frequenz sowie eine gute Anbindung an das Radwegenetz und den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden. Als Referenz für ein ähnliches Programm wird die Stadt Essen angeführt.
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- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam Entwicklungskonzept öffentliche TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · 0770/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nummer 0642/23 die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für öffentliche Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet von Hamm beantragt. Ziel des Antrags ist es, aufgrund zunehmender Hitzeperioden die Verfügbarkeit von Trinkwasser zu erhöhen. Das Konzept sieht eine zweistufige Umsetzung vor: In der ersten Stufe sollen bis Ende 2024 in jedem Stadtbezirk mindestens ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen eingerichtet werden. Die zweite Stufe umfasst die Ausstattung von publikumsintensiven Einrichtungen, wie etwa Schulen, mit frei zugänglichen Brunnen. Bei der Auswahl der Standorte sollen Kriterien wie eine zentrale Lage, eine hohe Frequenz sowie eine gute Anbindung an das Radwegenetz und den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden. Die Entwicklung des Konzepts soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken erfolgen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0770/23 wird mitgeteilt, dass sich die Stadtverwaltung bereits in Abstimmungsgesprächen mit den Stadtwerken befindet. Das Baudezernat hat für die Innenstadt sowie für die weiteren Stadtbezirke mögliche Standorte für die Trinkwasserbrunnen ermittelt und diese den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Nach dem Abschluss der Planungsphase werden die Stadtwerke über den weiteren Fortgang berichten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 5.B63n: Kooperation und fairer Austausch mit der Nachbargemeinde BönenZur Vorlage · 0643/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine verstärkte Kooperation und einen Austausch mit der Nachbargemeinde Bönen bezüglich des Ausbaus der B63n fordert. Hintergrund ist die Verpflichtung der Stadt Hamm aus einem früheren Ratsbeschluss, an der Realisierung einer schwerverkehrstauglichen Straßenanbindung des Rangierbahnhofs mitzuwirken. Dies umfasst die Planung und den Bau der K 35n sowie die Übernahme von Planungsleistungen für die B63n im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag weist darauf hin, dass Teile der geplanten Trassenführung auf dem Gebiet der Gemeinde Bönen liegen und dort Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestehen. Es wird angeführt, dass ein Austausch zwischen Vertretern der Stadt Hamm, der Autobahn GmbH, Straße.NRW und der Gemeinde Bönen bereits stattgefunden hat, bei dem die Stadt Hamm nicht vertreten war. Zudem wird erwähnt, dass die Gemeinde Bönen beabsichtigt, eine eigene Studie zur Prüfung weiterer Optionen der Trassenführung vorzuschlagen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird der Rat aufgefordert, die Verwaltung zu beschließen, zeitnah Kontakt zur Gemeinde Bönen aufzunehmen, um einen direkten Austausch zwischen den beteiligten Kommunen nachzuholen.
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- 26.09.2023 · Rat
- B63n: Kooperation und fairer Austausch mit der Nachbargemeinde BönenZur Vorlage · 0739/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage den Rat der Stadt Hamm dazu aufgerufen, zeitnah Kontakt zur Gemeinde Bönen aufzunehmen, um ein Austauschgespräch zum Ausbau der B63n nachzuholen. Hintergrund des Antrags ist die Forderung nach einem kooperativen Austausch und einer transparenten Darstellung der Auswirkungen des Straßenprojekts auf Mensch und Umwelt. Die Antragstellerin verweist dabei auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Dialogs zwischen den beteiligten Kommunen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Planungen zur B63n sowie zur K35n durch verschiedene Formate der Gremien- und Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden. Ein zentrales Element ist der Politische Begleitkreis, der darauf ausgelegt ist, alle politischen Gremien der betroffenen Gemeinden gleichzeitig zu informieren. Zu diesen Sitzungen werden unter anderem der Bürgermeister der Gemeinde Bönen, die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke Hamm-Mitte, Pelkum und Rhynern sowie die Vorsitzenden der Fraktionen eingeladen.
Die Verwaltung betont, dass ein vollständiger Informationsfluss durch die laufenden Beteiligungsverfahren und eine entsprechende Webseite gewährleistet sei. Zudem findet ein regelmäßiger persönlicher Austausch zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Hamm und dem Bürgermeister der Gemeinde Bönen statt. Auf einen Anregung aus einem öffentlichen Infomarkt hin wird die Ortsvorsteherin des Bönener Ortsteils Nordbögge künftig ebenfalls zum Politischen Begleitkreis eingeladen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 6.Graue WölfeZur Vorlage · 0674/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der sich mit der Berichterstattung über den Umgang des Oberbürgermeisters mit der als rechtsextrem eingestuften Organisation der Grauen Wölfe befasst. Bezugnahme Grundlage des Antrags sind Medienberichte des WDR, der ZEIT und der Neuen Zürcher Zeitung.
Der Antrag fordert den Oberbürgermeister auf, sich in der kommenden Ratssitzung zu den in den genannten Medien beschriebenen Kontakten zur Ülkücü-Bewegung zu äußern. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Klärung, wie verwaltungsinterne E-Mails Gegenstand der Berichterstattung des WDR werden konnten.
Zudem beantragt die Ratsgruppe, zu Beginn des entsprechenden Tagesordnungspunktes den Bericht der Lokalzeit des WDR vom 25. August 2023 einzuspielen, um eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Anwesenden zu schaffen. Der Antrag bezieht sich auf eine bereits angekündigte Thematik der CDU-Ratsfraktion zum selben Gegenstand.
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- 26.09.2023 · Rat
- 7.Untersuchung aller Verbindungen des Oberbürgermeisters Marc Herter zum rechtsextremen und religiös motivierten extremistischen SpektrumZur Vorlage · 0675/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0675/23_AT einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Verbindungen des Oberbürgermeisters zu rechtsextremen und religiös motivierten extremistischen Gruppierungen zum Gegenstand hat. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Berichterstattung verschiedener Medien, darunter die Neue Zürcher Zeitung, die Zeit und der Westdeutsche Rundfunk. In diesen Berichten werden Treffen des Oberbürgermeisters mit türkischen Rechtsextremisten sowie Kontakte zu türkischen Nationalisten thematisiert.
Die Fraktion fordert vom Rat der Stadt Hamm die Umsetzung von drei konkreten Maßnahmen. Erstens wird eine schriftliche Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu den Berichten über Kontakte zu türkischen Rechtsextremisten und zu den genannten langjährigen Beziehungen verlangt. Zweitens wird eine umfassende schriftliche Aufarbeitung aller Treffen und Aktivitäten des Oberbürgermeisters im Kontext extremistischer Organisationen, Personen oder Veranstaltungen gefordert. Diese Aufarbeitung soll eine chronologische Auflistung der Kontakte, die Umstände des Kontaktaufbaus, die beteiligten Personen sowie den Zweck der Gespräche und Kooperationen enthalten. Drittens wird beantragt, die Ergebnisse dieser Untersuchung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um die Transparenz der demokratischen Prozesse zu gewährleisten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 8.Resolution gegen Kürzungen beim Sport im BundeshaushaltZur Vorlage · 0676/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Stadtrat einen Antrag gestellt, eine Resolution gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt im Bereich des Sports zu unterstützen. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Hamm die Unterzeichnung einer Resolution befürwortet, die an den zuständigen Bundestagsabgeordneten weitergeleitet werden kann.
Die geplanten Kürzungen betreffen laut Antrag sowohl die Finanzierung von Stellen im Freiwilligendienst, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD), als auch das Förderprogramm „Integration durch Sport“. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten bis zum Jahr 2025 jede dritte Stelle gefährden könnten, was Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendbetreuung sowie die Verbindung zwischen Schulen und Sportvereinen hätte. Zudem ist eine Reduzierung des Förderprogramms „Integration durch Sport“ um vier Prozent vorgesehen.
Der Antrag fordert, dass der Rat die geplanten Kürzungen als kontraproduktiv für die kommunale Gesundheitsförderung und die Integrationsarbeit ablehnt. Die Bundesregierung solle von den Plänen absehen, um die kommunalen Bemühungen in diesen Bereichen nicht zu beeinträchtigen.
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- 26.09.2023 · Rat
- Resolution gegen Kürzungen beim Sport im BundeshaushaltZur Vorlage · 0788/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Stadtrat einen Antrag gestellt, eine Resolution gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt im Bereich des Sports zu unterstützen. Die beantragte Resolution richtet sich gegen die Reduzierung von Stellen in den Freiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), sowie gegen eine geplante Kürzung des Förderprogramms „Integration durch Sport“ um vier Prozent.
Nach Angaben der Antragstellerin könnten die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten bis zum Jahr 2025 jede dritte Stelle gefährden. Die Arbeit der Freiwilligen wird als wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendbetreuung in den Vereinen sowie als Bindeglied zwischen Schulen und Sportverbänden beschrieben. Die Resolution fordert die Bundesregierung auf, von den geplanten Kürzungen abzusehen, da diese den kommunalen Bemühungen zur Gesundheitsförderung und Integrationsarbeit entgegenstehen. Im Falle einer Annahme soll die Resolution an den zuständigen Bundestagsabgeordneten weitergeleitet werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass bereits entsprechende Schreiben an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an die zuständigen Ministerinnen und Minister auf Landes- und Bundesebene versandt wurden. In diesen Schreiben wurde um eine Überarbeitung des Haushaltsentwurfs gebeten. Aufgrund dieser bereits erfolgten Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 9.Junge Unternehmen und Start-Ups fördern: Venture-Capital-Fonds Hamm gründenZur Vorlage · 0677/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0677/23_AT einen Antrag gestellt, der die Gründung eines sogenannten „Venture-Capital-Fonds Hamm“ zum Ziel hat. Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Förderung von jungen Unternehmen und Start-ups in der Stadt zu erweitern und eine breitere Basis für die Bereitstellung von Wagniskapital zu schaffen.
Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass junge Unternehmen vor der Herausforderung stehen, ausreichend Kapital für ihre Geschäftsideen zu akquirieren. Die Fraktion sieht in der Einrichtung eines lokalen Fonds eine Möglichkeit, eine bestehende Lücke in der Unterstützung von Neu- und Ausgründungen zu schließen.
Konkret wird die Wirtschaftsagentur Impuls beauftragt, die Auflegung dieses Fonds zu initiieren. Dabei sollen lokale Kreditinstitute in den Prozess einbezogen werden. Der beantragte Fonds soll zudem für die Beteiligung privater Investoren offenstehen. Die Vorlage richtet sich an den Oberbürgermeister und ist für die Sitzung des Rates am 26. September 2023 vorgesehen.
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- 26.09.2023 · Rat
- Junge Unternehmen und Start-Ups fördern: Venture-Capital-Fonds Hamm gründenZur Vorlage · 0781/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0677/23 die Einrichtung eines sogenannten „Venture-Capital-Fonds Hamm“ beantragt. Ziel der Initiative ist es, die finanzielle Förderung von jungen Unternehmen und Start-ups zu erweitern und eine lokale Möglichkeit zur Bereitstellung von Wagniskapital zu schaffen. Konkret wird die Wirtschaftsagentur Impuls beauftragt, die Auflage eines solchen Fonds unter Einbeziehung lokaler Kreditinstitute zu initiieren, wobei der Fonds auch für private Investoren offenstehen soll.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Wirtschaftsagentur Impuls bereits unter dem Label „Start Up Hamm“ verschiedene Formate zur Vernetzung von Gründern und Akteuren im Bereich Innovation und Entrepreneurship durchführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für technologiegetriebene und skalierbare Geschäftsmodelle häufig größere Summen für Prototypen oder Markteintritte erforderlich sind, was den Einsatz von Venture-Capital-Fonds notwendig macht. Da derzeit kein solcher Fonds in Hamm ansässig ist, wird die Möglichkeit einer Prüfung eines eigenen Fonds unter Beteiligung der NRW.Bank sowie lokaler Kreditinstitute und privater Investoren als sinnvoll bewertet. Ein erster Austausch zwischen der Geschäftsführung der Wirtschaftsagentur Impuls und der NRW.Bank hat bereits stattgefunden. Zudem wird die Option in Betracht gezogen, bestehende Fonds aus der Region, beispielsweise aus Dortmund, in Partnerschaft mit lokalen Instituten auf den Standort Hamm auszuweiten. Die Geschäftsführung der Wirtschaftsagentur Impuls wird Gespräche mit den lokalen Kreditinstituten zu diesem Vorhaben aufnehmen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Absperrpfosten Erlebensraum LippeaueZur Vorlage · 0678/23_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Änderung der Absperrpfosten im Erlebensraum Lippeaue gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Gestaltung der gelb-weißen Sperrpfosten, die laut Antrag eine geringe Sichtbarkeit aufweisen und zu Irritationen führen können. In der Begründung wird angeführt, dass es bereits zu Zusammenstößen von Radfahrern mit den farblich markierten Pfosten gekommen ist, was Verletzungen zur Folge hatte.
Mit dem Antrag fordert die Fraktion den Lippeverband auf, die derzeit verwendeten gelb-weißen Pfosten umgehend durch Absperrpfosten in der im Straßen- und Verkehrsraum üblichen rot-weißen Farbgebung zu ersetzen. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Erkennbarkeit der Absperreinrichtungen im Bereich des Erlebensraums.
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- 26.09.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Wohnmobilstellplätze kurzfristig bauen - Attraktivität der Stadt steigernZur Vorlage · 0679/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0679/23_AT einen Antrag gestellt, der die kurzfristige Schaffung, Ausweisung oder den Planungsbeginn von Wohnmobilstellplätzen in der Stadt fordert. Zudem wird ein Sachstandsbericht im Sport- und Freizeitausschuss beantragt.
Hintergrund des Antrags ist der Hinweis auf steigende Anmeldezahlen von Wohnmobilen sowie die Feststellung, dass bestehende Stellplätze teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 15. Juni 2022, in der ein Handlungsbedarf für solche Flächen festgestellt wurde. Während die Verwaltung eine mittelfristige Lösung anstrebt, fordert die Fraktion eine Priorisierung hin zu kurzfristigen Maßnahmen und möglichen Zwischenlösungen.
Ein konkreter Punkt des Antrags betrifft die Ablehnung einer Anfrage eines Vereins durch das Stadtplanungsamt. Der Verein hatte vorgeschlagen, im Zuge der Umbaumaßnahmen am Pumpwerk in der Philip-Reiß-Straße vier bis fünf Stellplätze zu errichten. Damit sollen laut Antrag die soziale Kontrolle erhöht, die Müllproblematik reduziert und die Frequenz für die lokale Gastronomie sowie die angrenzende Sportanlage gesteigert werden. Die Fraktion spricht sich für die Umsetzung solcher Vorschläge aus, um die Attraktivität der Stadt zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Wohnmobilstellplätze kurzfristig bauen - Attraktivität der Stadt steigernZur Vorlage · 0783/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0679/23 den Antrag gestellt, die Schaffung von Wohnmobilstellplätzen in Hamm von einer mittelfristigen Planung auf eine kurzfristige Umsetzung zu priorisieren. Die Fraktion fordert zudem einen Sachstandsbericht im Ausschuss für Sport und Freizeit sowie die kurzfristige Erstellung, Ausweisung oder den Planungsbeginn für mehrere Stellplätze.
Hintergrund des Antrags ist die Einschätzung der Fraktion, dass steigende Anmeldezahlen von Wohnmobilen einen Handlungsbedarf verdeutlichen. Die Fraktion verweist auf einen Vorschlag eines Vereins, der im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Pumpwerk in der Philip-Reiß-Straße die Errichtung von vier bis fünf Stellplätzen anregte. Die Ablehnung dieses Vorschlags durch das Stadtplanungsamt wird von der Fraktion kritisiert. Die Befürchtung der Antragsteller ist, dass durch die Stellplätze eine soziale Kontrolle sowie eine höhere Frequenz für die lokale Gastronomie und Sportanlagen erreicht werden könnte.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Planungen zur Schaffung von Wohnmobilstellplätzen weiterhin den Ausführungen der Mitteilungsvorlage 0129/22 entsprechen. Als bereits umgesetzte Maßnahme wird auf die Ausweisung von drei Kurzzeitparkflächen am Busparkplatz Maxipark verwiesen. Zudem wird auf die Verfügbarkeit Informationen über private Anbieter auf der städtischen Internetseite hingewiesen. Die Verwaltung erklärt sich bereit, in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Sport und Freizeit einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 12.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Hammer Strukturen erhalten – Betreuung junger arbeitssuchender Menschen muss bei den Kommunalen Jobcentern bleibenZur Vorlage · 0680/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0680/23 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die geplante Übertragung der Betreuung erwerbsfähiger, arbeitssuchender und hilfebedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren von den Kommunalen Jobcentern auf die Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2025.
Die Fraktion führt aus, dass diese geplante Umstrukturierung auf Bundesebene darauf abzielt, Einsparungen im Bundeshaushalt zu realisieren. In Hamm seien von dieser Verlagerung etwa 2.100 junge Menschen betroffen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die bestehenden Strukturen der Jugendberufsagentur Hamm durch die Änderung beeinträchtigt würden. Es wird argumentiert, dass die Betreuung dieser Zielgruppe einen vielschichtigen Förderungs- und Stabilisierungsbedarf aufweist, der durch die Trennung der Zuständigkeiten zwischen der Agentur für Arbeit, den Familienkassen und den Kommunalen Jobcentern erschwert würde. Zudem wird die Entstehung von Mehrfachstrukturen sowie ein Anstieg von Bürokratie und Kosten befürchtet.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, an die Bundesregierung zu appellieren, die Zuständigkeit für die Betreuung junger arbeitssuchender Menschen unter 25 Jahren bei den Kommunalen Jobcentern zu belassen, um eine ganzheitliche Förderung aus einer Hand zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Hammer Strukturen erhalten – Betreuung junger arbeitssuchender Menschen muss bei den Kommunalen Jobcentern bleibenZur Vorlage · 0784/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, mit dem die Bundesregierung dazu aufgerufen wird, die Zuständigkeit für die Betreuung erwerbsfähiger, arbeitssuchender und hilfebedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren bei den Kommunalen Jobcentern zu belassen. Hintergrund ist die Absicht der Bundesregierung, diese Aufgabe zum 1. Januar 2025 auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.
Nach Angaben der Fraktion wären in Hamm etwa 2.100 junge Menschen von dieser Verlagerung betroffen. Die Fraktion führt an, dass die bestehenden Strukturen der Jugendberufsagentur Hamm durch die Umstrukturierung beeinträchtigt würden. Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die Trennung der Zuständigkeiten – die Arbeitsmarktintegration bei der Agentur für Arbeit, die Auszahlung der Kindergrundsicherung durch Familienkassen und die Sozialleistungsgewährung bei den Kommunalen Jobcentern – neue Mehrfachstrukturen sowie ein höherer bürokratischer Aufwand entstehen könnten.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die Position des Oberbürgesters, der sich bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Stadt Dortmund gegen die Überführung der Zuständigkeiten ausgesprochen hat. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich auch der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag gegen die geplante Änderung der Zuständigkeiten zum Jahr 2025 positioniert haben.
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- 26.09.2023 · Rat
- 13.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Der Drogenproblematik entgegenwirken – mit sozialen, präventiven und repressiven MaßnahmenZur Vorlage · 0681/23_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0681/23 gestellt, um der Drogenproblematik im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Nordring entgegenzuwirken. Ziel des Antrags ist es, durch eine Kombination aus sozialen, präventiven und repressiven Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und Begleiterscheinungen wie Beschaffungskriminalität, Obdachlosigkeit oder Verunreinigungen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems unter Einbeziehung der beteiligten Träger zu beauftragen, um Konsumierende aus dem öffentlichen Raum in Hilfseinrichtungen zu lenken. Dabei soll die aufsuchende Sozialarbeit eine zentrale Rolle einnehmen und gegebenenfalls ausgebaut werden. Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst, der aufsuchenden Sozialarbeit und der Polizei intensiviert werden kann und welcher Personalaufwand hierfür entsteht.
Hinsichtlich der Gefahrenabwehr fordert die Fraktion die Polizei und die Verwaltung auf, den offenen Drogenhandel sowie Drogenkonsum und damit verbundene Störungen konsequent zu ahnden. Es wird ein erhöhter Kontrolldruck sowie eine Intensivierung der Streifentätigkeit im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Nordring angestrebt. Des Weiteren soll die Einbindung von Drogenspürhunden bei Streifengängen geprüft werden. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, die Erreichbarkeit der zentralen Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes für die Innenstadthändler und Gastronomen während der Geschäftszeiten sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Der Drogenproblematik entgegenwirken – mit sozialen, präventiven und repressiven MaßnahmenZur Vorlage · 0780/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0681/23 verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenproblematik in Hamm vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, das Drogenhilfesystem weiterzuentwickeln, um Betroffene von der Straße in Hilfseinrichtungen zu lenken, sowie die aufsuchende Sozialarbeit im Innenstadtbereich auszubauen. Zudem wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der aufsuchenden Sozialarbeit und der Polizei sowie eine konsequente Ahndung von Verstößen durch eine Null-Toleranz-Strategie gefordert. Des Weiteren sollen die Einbindung von Drogenspürhunden geprüft und die Erreichbarkeit der KOD-Leitstelle für Gewerbetreibende sichergestellt werden.
Die Verwaltung nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung: Die Entwicklung der Suchthilfe erfolgt kontinuierlich durch die Lenkungsgruppe Kommunale Suchthilfe, wobei derzeit der Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbunds über eine Anschubfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Bezüglich der aufsuchenden Sozialarbeit verweist die Verwaltung auf bestehende Kapazitäten, die seit Januar 2023 durch vier Mitarbeitende im Innenstadtbereich erbracht werden; eine weitere Erhöhung der Kapazitäten wird seitens der Verwaltung nicht als notwendig erachtet. Die Themen der Sicherheitskooperation werden in einer separaten Mitteilungsvorlage behandelt. Der Einsatz von Drogenspürhunden liegt in der Zuständigkeit der Landes- und Bundespolizei sowie der Zollverwaltung. Die Besetzungszeiten der KOD-Leitstelle sind festgelegt und decken die regulären Öffnungszeiten der Innenstadt ab, wobei außerhalb dieser Zeiten die Landespolizei Amtshilfe leistet.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 14.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Thema „Keine Zusammenarbeit mit den Grauen Wölfen“ auf die Tagesordnung des Rates zudem: Konkretisierung der Beschlussfassung des Rates vom 23.03.2021 und Beauftragung des Oberbürgermeisters zur umfassenden Umsetzung des BeschlussesZur Vorlage · 0682/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0682/23_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, das Thema „Keine Zusammenarbeit mit den Grauen Wölfen“ auf die politische Tagesordnung zu setzen. Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Diskussion über Kontakte zu türkischen Rechtsextremisten und fordert eine Bekräftigung des Ratsbeschlusses vom 23. März 2021.
Inhaltlich wird die Unvereinbarkeit einer Zusammenarbeit mit Organisationen, die mit der Ülkücü-Bewegung kooperieren, mit den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft betont. Zudem soll klargestellt werden, dass Personen, die dieser Bewegung angehören oder mit ihr sympathisieren, keine Gesprächs- und Kooperationspartner für die Verwaltung sein sollen.
Der Antrag sieht vor, den Oberbürgermeister mit der umfassenden Umsetzung dieses Beschlusses zu beauftragen. Dies umfasst die Mitteilung des Beschlusses als Verwaltungsanordnung an alle städtischen Ämter, insbesondere an die Personalabteilungen, sowie an Tochterunternehmen der Stadt. Der Oberbürgermeister soll zudem den Hauptausschuss fortlaufend über die Umsetzung und etwaige Probleme informieren. Des Weiteren soll der Integrationsrat sowie dessen Vorsitzende über den Beschluss in Kenntnis gesetzt werden, wobei auch die Einladungs- und Ausgabenpraxis des Integrationsrates an die Vorgaben anzupassen sei. Ziel der Fraktion ist eine permanente Sensibilisierung gegenüber Versuchen einer Einflussnahme durch extremistische Kräfte.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 15.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Einteilung der WahlbezirkeZur Vorlage · 0683/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0683/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Befassung des Rates mit der Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 zu erwirken. Der Antrag wurde zur Beratung für die Ratssitzung am 26. September 2023 eingereicht.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, das Wahlgebiet zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind. Als Begründung führt die Fraktion die gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen an. Demnach ist die Einteilung des Wahlgebietes durch den Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der aktuellen Wahlperiode vorzunehmen.
Ziel der Initiative ist es, den politischen Parteien und Wählergruppen eine frühzeitige Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen. Zudem soll durch eine rechtzeitige Bekanntgabe der Wahlbezirke den Wahlvorschlagsträgern und den Kandidaten mehr Zeit zur Verfügung stehen, um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Personen und Programme zu informieren.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Einteilung der WahlbezirkeZur Vorlage · 0779/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0779/23_ST den Antrag gestellt, die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 vorzeitig zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, das Wahlgebiet zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind. Die Begründung der Fraktion führt an, dass eine frühzeitige Festlegung den politischen Parteien und Wählergruppen die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern erleichtern sowie den Wahlvorschlagsträgern mehr Zeit für die Information der Bürgerinnen und Bürger über Programme und Personen ermöglichen soll. Dabei wird auf die gesetzlichen Fristen des Kommunalwahlgesetzes NRW verwiesen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen und weist darauf hin, dass es keinen gesetzlich definierten, frühestmöglichen Zeitpunkt für die Einteilung der Wahlbezirke gibt. Zudem wird angeführt, dass eine Festlegung der Wahlbezirke zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund organisatorischer Gründe und sich ändernder gesetzlicher Vorgaben noch nicht sinnvoll sei. Da eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes bis zur Kommunalwahl 2025 bevorsteht und die Auswirkungen dieser Änderungen noch nicht absehbar sind, wird auf die Erwartung eines ersten Gesetzesentwurfs im Frühjahr 2024 hingewiesen.
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- 26.09.2023 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Anfrage KunstveranstaltungenZur Vorlage · 0455/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu verschiedenen Kunstveranstaltungen der Stadt Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von Kunstwerken, die im Rahmen städtischer Ausstellungen angeboten wurden. Konkret werden hierzu die Wanderausstellung „Art 1.“ in der Stadthausgalerie im Zeitraum von Januar bis Februar 2018, die Ausstellung „I have a dream“ in der Stadthausgalerie Ende 2021 sowie die Schaufensterausstellung im ehemaligen Kaufhof zwischen 2021 und 2022 aufgeführt.
Zudem bittet die Ratsgruppe um Auskunft über die Art und die Höhe der finanziellen Unterstützung durch öffentliche Stellen für die Schaufensterausstellung im Kaufhof. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Initiierung der Ausstellung sowie zur Beteiligung verschiedener Stellen an der Planung und Durchführung gestellt. Ergänzend werden Informationen zur Unterstützung der Ausstellungen in der Stadthausgalerie sowie zu den Kosten angefordert. Abschließend wird nach den Voraussetzungen gefragt, die Einzelpersonen oder Gruppen erfüllen müssen, um für Ausstellungen in der Stadthausgalerie eingeladen zu werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- Anfrage KunstveranstaltungenZur Vorlage · 0735/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezüglich vergangener Kunstveranstaltungen reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Verwendung von Erlösen aus Kunstverkäufen bei Ausstellungen in der Stadthausgalerie sowie bei einer Schaufensterausstellung im ehemaligen Kaufhof, die Art der städtischen Unterstützung für diese Projekte sowie die Kriterien für Ausstellungen in der Stadthausgalerie.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt durch die Bereitstellung von Ausstellungsflächen lokale Kunstschaffende sowie Vereine der bildenden Kunst unterstützt. Ziel sei es, Künstlern eine Plattform zu bieten und städtische Räumlichkeiten künstlerisch zu nutzen. Verkäufe von Kunstwerken, die im Rahmen dieser Ausstellungen möglich sind, finden auf bilateraler Basis zwischen den Interessenten und den Ausstellern statt; eine Beteiligung der Verwaltung an diesen Transaktionen findet nicht statt.
Hinsichtlich der Schaufensterausstellung im Kaufhof wird erläutert, dass der Eigentümer der Stadt die Fläche kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit dem Planungsamt. Kosten entstehen primär für die Gestaltung und Inszenierung der Werke. Für die Durchführung von Ausstellungen in frei zugänglichen städtischen Räumen trägt die Stadt die Kosten für die Bewachung der Exponate während der Öffnungszeiten sowie für die Durchführung von Vernissagen, wobei die Kosten pro Ausstellung durchschnittlich bei 2.500 Euro liegen. Die Auswahl der Ausstellungen erfolgt durch das Kulturbüro, wobei der künstlerische Wert sowie die Eignung der Räumlichkeiten als wesentliche Kriterien gelten.
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- 26.09.2023 · Rat
- 2.IGA 2027 / MaximilianparkZur Vorlage · 0456/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur aktuellen Situation der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht, wonach das Projekt IGA 2027 aufgrund finanzieller Engpässe eine Reduzierung der geplanten Projekte in der Kategorie „Unsere Gärten“ erfahren könnte. Während die Hauptstandorte in Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg als nicht gefährdet gelten, wird für die Ebene der Gartenprojekte eine Reduktion von ursprünglich 38 auf etwa 20 bis 25 realisierbare Projekte prognostiziert.
Die Anfrage bezieht sich konkret auf das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“, welches als alleiniges IGA-Projekt der Stadt Hamm ausgewählt wurde und sich derzeit in einem Qualifizierungsprozess befindet. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, seit wann die Stadt Hamm über die beschriebene Entwicklung informiert ist und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Umsetzung des Projektes sicherzustellen.
Des Weiteren werden Informationen zum bisherigen Mittelverbrauch angefordert, wobei explizit nach der Höhe der bereits verausgabten sowie der städtischen Mittel gefragt wird. Abschließend wird die Frage gestellt, welche Auswirkungen eine mögliche Nicht-Umsetzung des Projektes auf den bestehenden Ratsbeschluss 1047/23 hätte.
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- 26.09.2023 · Rat
- IGA 2027 / MaximilianparkZur Vorlage · 0749/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen zum Stand des Projekts „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der IGA 2027 vorgelegt. Hintergrund der Anfrage waren Medienberichte über mögliche Reduzierungen bei der Ebene „Unsere Gärten“ der Gartenschau.
Da der Standort Hamm der Ebene „Unsere Gärten“ zugeordnet ist, obliegt die Akquise von Fördergeldern der Stadt Hamm selbst. Die Verwaltung gab an, dass diese Notwendigkeit seit Beginn der Projektqualifizierung bekannt sei. Um die Umsetzung des Projekts zu sichern, hat die Stadt Hamm gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) bereits verschiedene Fördermaßnahmen angestrebt, unter anderem zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Aktuell wurde eine Projektskizze im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ eingereicht, um weitere Mittel zu beantragen.
Bisher wurden Kosten in Höhe von rund 90.000 Euro verausgabt. Davon wurden 50.000 Euro durch Fördergelder gedeckt. Weitere Ausgaben in Höhe von 25.000 Euro erfolgten durch die Maximilianpark Hamm GmbH und 15.000 Euro durch die Stadt Hamm für Planungsleistungen. Bezüglich der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird auf den Bebauungsplan Nr. 02.129 verwiesen. Sollten die beantragten Fördergelder nicht bewilligt werden, müsse der konzeptionelle Beitrag zur IGA angepasst werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 3.Kommunale Wärmeplanung in HammZur Vorlage · 0484/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht das bereits in Auftrag gegebene Gutachten „Fokuskonzept Wärme“, welches als Grundlage für die Erreichung der städtischen Klimaziele dient.
Die Ratsgruppe bittet um eine Erläuterung des aktuellen Zeitplans für die Erstellung und Umsetzung des Fokuskonzepts sowie um Informationen zu etwaigen Meilensteinen und einem möglichen Zwischenbericht. Zudem wird nach dem aktuellen Planungsstand bezüglich der Analyse der Gebäude- und Energieinfrastruktur sowie der Identifizierung von Einsparpotenzialen und alternativen Wärmeversorgungsarten, insbesondere im Bereich der Quartiersangebote, gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die finanziellen Aspekte. Es wird nach den für die Erstellung und Umsetzung vorgesehenen Mitteln sowie nach der Einbeziehung aktueller oder zukünftiger Förderangebote in die Planung gefragt. Darüber hinaus möchte die Ratsgruppe wissen, welche Auswirkungen die Umsetzung auf die Bürgerinnen und Bürger haben wird, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kosten für die Umrüstung von Heizungsanlagen.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den Vorteilen für die Bevölkerung, etwa durch Anreize für den Wechsel der Heizart oder geplante Informationskampagnen. Abschließend wird nach den langfristigen Zielen, den bekannten Herausforderungen sowie der Einbindung von Stadtwerken, der Immobilienwirtschaft, dem Handwerk und verschiedenen Interessensverbänden in den Planungsprozess gefragt.
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- 26.09.2023 · Rat
- Kommunale Wärmeplanung in HammZur Vorlage · 0777/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 15. September 2023 Informationen zum aktuellen Stand und zur weiteren Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung in Hamm angefordert. Die Fragen der Ratsgruppe beziehen sich unter anderem auf den Zeitplan, die Meilensteine sowie die Erstellung eines Zwischenberichts zum Gutachten „Fokuskonzept Wärme“. Zudem wurden Informationen zum Fortschritt der Analyse der Energieinfrastruktur, zur Identifizierung von Einsparpotenzialen und zu alternativen Wärmeversorgungsarten in den Quartieren erbeten. Die Anfrage umfasst ferner Fragen zu den vorgesehenen finanziellen Mitteln, zur Einbindung von Förderangeboten sowie zu den voraussichtlichen Auswirkungen und Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren wurden Informationen zur Bürgerbeteiligung, zu möglichen Anreizen für den Heizungsumstieg, zu den langfristigen Vorteilen und Risiken sowie zur Einbindung von Stadtwerken, der Immobilienwirtschaft, dem Handwerk und Interessensverbänden erfragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass das Fokuskonzept Wärme im März 2023 beauftragt wurde. Im Rahmen der Erarbeitung finden regelmäßige Arbeitstreffen mit Akteuren aus der Verwaltung, den Stadtwerken, Wohnbaugesellschaften, dem Handwerk sowie Kreditinstituten statt. Die Fertigstellung des Konzepts ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Im Anschluss daran soll das Ergebnis in Form einer Beschlussvorlage, die eine Strategie und einen Maßnahmenkatalog enthält, den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 4.Förderprogramm PhotovoltaikanlagenZur Vorlage · 0485/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Förderprogramm für Photovoltaikanlagen in der Stadt Hamm angefordert. Gegenstand der Anfrage ist ein im Vorjahr bereitgestelltes Budget in Höhe von 20.000 Euro, das zur Unterstützung der Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen war.
Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, in welchem Umfang die bereitgestellte Fördersumme abgerufen wurde und ob eine Aufstockung der Mittel stattgefunden hat. Des Weiteren werden Zahlen zur Anzahl der im Jahr 2022 und 2023 errichteten Photovoltaikanlagen sowie zur Anzahl der im Rahmen des Programms geförderten Anlagen sowie der eingegangenen privaten Förderanträge erfragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur geografischen Verteilung der geförderten Anlagen auf die Stadtteile bzw. Postleitzahlengebiete sowie zur Anzahl der abgelehnten Anträge und den entsprechenden Ablehnungsgründen. Die Ratsgruppe möchte zudem erfahren, welche Gebäudetypen bei der Bewilligung berücksichtigt wurden und wie die Information der Bürger über das Förderprogramm erfolgte. Abschließend wird nach aktuellen oder geplanten Förderprogrammen für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie nach laufenden Programmen, deren Mittel noch abgerufen werden können, gefragt.
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- 26.09.2023 · Rat
- Förderprogramm PhotovoltaikanlagenZur Vorlage · 0776/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm vom 15. September 2023 reagiert. Die Anfrage bezog sich auf verschiedene Aspekte der Entwicklung eines nachhaltigen Wärmekonzepts, einschließlich des Zeitplans für das Gutachten „Fokuskonzept Wärme“, der finanziellen Mittel für dessen Umsetzung, der Einbindung lokaler Akteure sowie der potenziellen Auswirkungen und Informationsangebote für die Bürgerinnen und Bürger.
In der vorliegenden Stellungnahme geht die Verwaltung primär auf die Rückschau eines bereits abgeschlossenen Förderprogramms für Photovoltaikanlagen ein. Im Jahr 2021 wurde ein solches Programm für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt durchgeführt, wobei insgesamt 50.000 Euro für die Förderung von 88 Anlagen, darunter Balkonkraftwerke und Dach-PV-Anlagen, ausgezahlt wurden. Die Finanzierung erfolgte über Mittel des Landes im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Neuauflage eines solchen Förderprogramms ohne entsprechende Landesmittel derzeit nicht möglich sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen aufgrund der Wirtschaftlichkeit zur Deckung des Eigenbedarfs sowie der bestehenden Einspeisevergütungen weiterhin hoch bleibe. Zudem wird auf das Beratungsangebot der KlimaAgentur Hamm verwiesen, welches von Privatpersonen und Gewerbetreibenden zur Information über Fördermittel von Land und Bund genutzt wird.
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- 26.09.2023 · Rat
- 5.Neufassung der VergnügungsstättenverordnungZur Vorlage · 0486/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung sowie zur Fortschreibung des Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten in Hamm angefordert.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates vom März 2021. Damals wurde nach Angaben der Ratsgruppe eine Novelle des Steuerungskonzepts angekündigt, wobei die Umsetzung für das Jahr 2022 sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in Aussicht gestellt worden waren. Da die Ratsgruppe feststellt, dass diese Fortschreibung bislang nicht umgesetzt wurde, bittet sie die Verwaltung um Auskunft zu den Gründen der Verzögerung.
Die Anfrage umfasst zudem die Frage, ob die Planung zur Fortschreibung weiterhin besteht und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, welche Auswirkungen die Verzögerung auf die städtische Entwicklung im Bereich der Vergnügungsstätten hat. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob seit 2022 Vergnügungsstätten genehmigt oder errichtet wurden, die nach einer möglichen Neufassung der Verordnung nicht realisierbar gewesen wären. Hierbei wird nach konkreten Standorten und Arten der Betriebe gefragt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob der Stadt durch die Verzögerung Einnahmen aus Vergnügungsstätten entstanden sind, die nach einer Fortschreibung nicht hätten erzielt werden können, und falls ja, in welcher Höhe diese ausfallen.
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- 26.09.2023 · Rat
- Neufassung der VergnügungsstättenverordnungZur Vorlage · 0774/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung Informationen über den aktuellen Stand der Fortschreibung des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Gründe für die Verzögerung der für 2022 geplanten Aktualisierung sowie die Frage, ob seitdem Genehmigungen für neue Vergnügungsstätten erfolgt sind oder dadurch Einnahmeverluste für die Stadt entstanden sind.
Die Verwaltung erläutert in ihrer Stellungnahme, dass das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 primär die planungsrechtliche Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und Tanzlokalen behandelt. Neben städtebaulichen Empfehlungen, wie etwa einem Mindestabstand von 100 Metern zwischen Betrieben, setzen zudem der Glücksspielstaatsvertrag und dessen Landesverordnung enge Grenzen. Diese rechtlichen Vorgaben schreiben unter anderem Mindestabstände von 350 Metern zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Aufgrund dieser bestehenden Regelungen und der bereits durchgeführten Bebauungsplanverfahren sei die Notwendigkeit für neue Planungen zurückgegangen. Die Verwaltung gibt an, die Erarbeitung der Fortschreibung aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der personellen Kapazitäten vorerst ausgesetzt zu haben, beabsichtige jedoch eine Wiederaufnahme, sobald dies möglich und erforderlich ist. Seit Dezember 2012 wurden keine neuen Spielhallen genehmigt; im Bereich der Wettvermittlungsstellen sei ebenfalls ein Rückgang der Ansiedlungen zu verzeichnen. Ein durch die Verzögerung entstandener Einnahmeverlust wurde nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 6.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bilanzen und Perspektiven: Entwicklungsstand CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 0487/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Entwicklungsstand des Projekts „CreativRevier Heinrich Robert“ angefordert. Das Vorhaben sieht die Nutzung des ehemaligen Zechengeländes für die Kultur-, Kreativ-, Dienstleistungs- und Freizeitwirtschaft sowie für Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe vor. Ziel ist die Schaffung von etwa 1.000 Arbeitsplätzen auf dem Areal.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum Stand der wirtschaftlichen Ansiedlungen und der baurechtlichen Planung. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob bereits konkrete Interessenten aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen für die historischen Gebäude oder die Gewerbeflächen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 05.083 bekannt sind. Dabei werden auch Details zur Anzahl der Interessenten, zu deren Wirtschaftszweigen und zu den geplanten Zeitpunkten der Realisierung erfragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion klären, ob die Schwerpunktsetzung auf die Kultur-, Kreativ- und Freizeitwirtschaft weiterhin Bestand hat. Zudem wird nach der Rolle der Wirtschaftsagentur IMPULS bei der Vermittlung von Gewerbegrundstücken gefragt. Abschließend werden Informationen zum Zeitplan für den Abschluss von städtebaulichen und Erschließungsverträgen zwischen der Stadtverwaltung, den Eigentümern und den Projektträgern sowie zum Beginn der Vermarktung der Baugrundstücke an der Fangstraße und der Goerallee erbeten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bilanzen und Perspektiven: Entwicklungsstand CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 0786/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion den aktuellen Entwicklungsstand des Projekts „CreativRevier Heinrich Robert“ dargelegt. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Ansiedlung von Interessenten aus der Kultur-, Kreativ- und Freizeitwirtschaft sowie zur Vermarktung von Gewerbeflächen und Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Zechengelände.
Hinsichtlich der Interessenten gab die Verwaltung an, dass der Eigentümer der historischen Gebäude laufende Verhandlungen führt, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine konkreten Entscheidungen oder namentliche Interessenten benannt werden können. Ein Hindernis für die Vermarktung sei die noch ausstehende Entlassung aus der Bergaufsicht, da erst danach Erschließungswege und Parkplätze final definiert werden können. Am ursprünglichen Schwerpunkt auf die Kultur-, Kreativ- und Freizeitwirtschaft soll jedoch festgehalten werden, was durch die entsprechenden planungsrechtlichen Sicherungen im Bauleitplanverfahren umgesetzt wurde.
Die Hammer Wirtschaftsagentur Impuls wird die Gewerbegrundstücke in ihr Portfolio aufnehmen und diese unter anderem auf der ExpoReal anbieten. Die Realisierung der Planungen hängt von städtebaulichen Verträgen ab, die unter anderem soziale Wohnbauziele und ökologische Ausgleichsmaßnahmen regeln. Die Entwürfe hierzu befinden sich in der Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung, den Vorhabenträgern und den beteiligten Fachämtern sowie dem Lippeverband. Die Vermarktung der Wohnbauflächen an der Fangstraße und der Goerallee liegt nicht in der Verantwortung der Stadt oder der Impuls, sondern kann durch den Eigentümer nach Abschluss des Bergrechtes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 7.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Induktionsschleifen in öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0488/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Zustand der Induktionsschleifen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm angefordert. Konkret bezieht sich die Anfrage auf Standorte wie das Kurhaus und den Gerd-Brucerius-Saal.
Die Fraktion geht davon aus, dass in den genannten Objekten Induktionsschleifen vorhanden sind, diese jedoch seit längerer Zeit nicht mehr gewartet werden und nicht mehr funktionsfähig seien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktionsfähigkeit dieser technischen Vorrichtungen für die Teilhabe hörgeschädigter Menschen an Veranstaltungen von Bedeutung ist.
Die Anfrage umfasst zwei zentrale Fragestellungen. Zunächst wird die Verwaltung gefragt, ob es zutrifft, dass die Induktionsschleifen in den genannten Objekten nicht mehr gewartet werden. Falls dies zutrifft, wird nach den Gründen gefragt; andernfalls soll der Zeitpunkt der letzten Wartung angegeben werden. Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob ihr bekannt ist, dass mehrere Induktionsschleifen defekt sein sollen. In diesem Zusammenhang wird nach den Gründen für das Ausbleiben von Reparaturen sowie nach einem Zeitpunkt gefragt, bis zu dem mit einer Instandsetzung zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Induktionsschleifen in öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0782/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Funktionsfähigkeit von Induktionsschleifen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm Informationen zur Wartung und zum Zustand dieser Anlagen angefordert. Im Fokus standen dabei insbesondere die technischen Gegebenheiten im Kurhaus sowie im Gerd-Buccerius-Saal. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die vorhandenen Systeme nicht mehr gewartet würden und ob Defekte vorliegen, die eine Reparatur erforderlich machen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass in den genannten Objekten Induktionsschleifen vorhanden sind. Eine regelmäßige Wartungspflicht für diese Anlagen bestehe nicht; die Funktionsprüfung werde durch den jeweiligen Betreiber oder den Hausmeister durchgeführt. Bei auftretenden Störungen werde eine Instandsetzung nach Marktverfügbarkeit zeitnah veranlasst. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit der Hörunterstützung von der Art der Veranstaltung und der gewählten Bestuhlung abhängt.
Hinsichtlich des aktuellen Zustands teilte die Verwaltung mit, dass die Anlage im Gerd-Buccerius-Saal nach Rücksprache mit dem Hausmeister und einer Fachfirma betriebsbereit ist. Ein zusätzlicher Funktionstest mit Leistungsmessung durch die Verwaltung sei kurzfristig veranlasst worden. Auch die Anlage im Kurhaus wurde nach einer Funktionsprüfung durch den Betreiber als funktionstüchtig und betriebsbereit eingestuft.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 8.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Auswirkungen der Kürzungen der Bundesmittel auf das Kommunale Jobcenter HammZur Vorlage · 0489/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage (Vorlage 0489/23_AF) Informationen zu den Auswirkungen der reduzierten Bundesmittel auf das Kommunale Jobcenter Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die beabsichtigte Kürzung der Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr. Die Fraktion verweist dabei auf bereits bestehende Rückgänge der Mittelzuweisungen im laufenden Jahr, wobei in der Planung für 2023 ein Rückgang der Eingliederungsmittel um etwa 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sowie eine Umschichtung von über zwei Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt vorgesehen war.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an den Oberbürgermeister. Die Fraktion bittet um Auskunft über die tatsächliche Entwicklung der Bundesmittel sowie der Mittel für besondere Förderprogramme im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr. Zudem wird eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgabepositionen einzelner Arbeitsmarktinstrumente, wie etwa Arbeitsgelegenheiten, berufliche Weiterbildung, Einstiegsqualifizierung und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, gefordert.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie sich die Mittelkürzungen und steigende Kosten konkret auf die einzelnen Maßnahmen und die Anzahl der Leistungsempfänger ausgewirkt haben. Abschließend werden Informationen zu den Vermittlungsergebnissen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit für die Jahre 2022 und 2023 sowie zur Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vorjahresvergleich erbeten.
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- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Auswirkungen der Kürzungen der Bundesmittel auf das Kommunale Jobcenter HammZur Vorlage · 0785/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0489/23 Informationen zu den Auswirkungen der Kürzungen von Bundesmitteln auf das Kommunale Jobcenter Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Entwicklung der Mittelzuweisungen des Bundes für das Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr sowie die konkreten Auswirkungen auf verschiedene Arbeitsmarktinstrumente, wie etwa berufliche Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Zudem wurden Fragen zur Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen sowie zur Erreichung der Vermittlungsziele in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit gestellt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird die Entwicklung der Mittelzuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 dargelegt. Während die Mittelzuweisungen für den Verwaltungstitel im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 929.908 Euro gestiegen sind, verzeichneten die Eingliederungstitel einen Rückgang von 827.159 Euro. Die Verwaltung führt ergänzende Erhöhungen unter anderem auf parlamentarische Beratungen sowie die Finanzierung der Integration von Geflüchteten aus der Ukraine zurück. Hinsichtlich der geplanten Umschichtungen von Mitteln aus dem Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt zeigt die aktuelle Planung für Juli 2023 einen Betrag von 1,745 Millionen Euro vor, was von der ursprünglichen Planung in Höhe von 2,1 Millionen Euro abweicht.
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- 26.09.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bisherige Bilanz öffentliche Förderung Entwicklung CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 0490/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Entwicklung des CreativReviers Heinrich Robert Informationen über die bisherige Verwendung öffentlicher Fördermittel angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der Bilanz der finanziellen Unterstützung durch das Land sowie durch die Stadt Hamm und deren städtische Töchter.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der Höhe der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Fördergebern. Darüber hinaus wird nach der konkreten Verwendung dieser Mittel gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung von Projekten, Stellen und Arbeitsplätzen. Zudem sollen die Maßnahmen und Ziele benannt werden, die durch die Mittel erreicht werden konnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der zukünftigen Entwicklung des Gebiets. Die Fraktion möchte wissen, welche weiteren Mittel für die Entwicklung des CreativReviers Heinrich Robert erforderlich sind, wie diese Ausgaben finanziert werden sollen und wer die Kosten trägt. Abschließend wird nach den geplanten Werbekampagnen und Vermarktungsstrategien für das Revier gefragt sowie nach der Finanzierung und der Kostenverantwortung für diese Maßnahmen.
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- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bisherige Bilanz öffentliche Förderung Entwicklung CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 0787/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion die Bilanz der öffentlichen Förderung für die Entwicklung des CreativReviers Heinrich Robert dargelegt. Das Projekt der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH wurde mit einer Förderquote von 90 Prozent ausschließlich durch Landesmittel gefördert. Für förderfähige Ausgaben wurden insgesamt 2.064.913 Euro bewilligt, wovon nach aktuellem Stand 1.795.808 Euro zahlungswirksam abgerufen wurden. Nach Abschluss aller Mittelabrufe wird sich die Summe auf 1.968.760,08 Euro belaufen.
Die Mittel wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2023 verwendet, wobei zwischen Juni 2019 und Dezember 2022 zwei Vollzeitstellen aus den Projektmitteln finanziert wurden. Zu den durchgeführten Maßnahmen gehörten Fachplanungen für Bauleitpläne, die Erstellung eines Energiekonzepts sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei wurden technische Grundlagen wie Erschließung, Entwässerung, Umweltberichte und Artenschutzuntersuchungen geschaffen.
Für die weitere Entwicklung sind Mittel für die Umsetzung des Abschlussbetriebsplans zur Beendigung des Bergrechtes erforderlich. Die Kosten für Erschließungsanlagen sowie hochbauliche Investitionen werden von den jeweiligen Vorhabenträgern und Flächeneigentümern getragen. Nach der Herstellung der Erschließungsanlagen gehen die öffentlichen Anlagen in das Eigentum der Stadt Hamm über, welche ab diesem Zeitpunkt die Unterhaltungskosten übernimmt. Die Vermarktung der Flächen erfolgt über die Grundstückseigentümer und wird als Bestandteil des Standortmarketings durch die Impuls durchgeführt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Kinderbetreuung in Kita und OGS Wird der Rechtsanspruch erfüllt?Zur Vorlage · 0491/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0491/23_AF eine Reihe von Fragen zur Situation der Kinderbetreuung in Kitas und der offenen Ganztagsschule (OGS) an den Oberbürgermeister gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze in Hamm erfüllt werden kann.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zur Anzahl der Kinder, die zum Kita-Jahr 2023 keinen Betreuungsplatz erhalten haben, sowie um eine Prognose für die kommenden Jahre. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen und Sozialräumen gefordert. Zudem wird nach der Anzahl der im laufenden Jahr fertiggestellten Plätze sowie nach dem Stand des Fachkräftemangels in den Kitas und der OGS zum Stichtag 01.08.2023 gefragt. Die Anfrage umfasst zudem Informationen über die Anzahl der Personen in praxisintegrierten Ausbildungen sowie über städtische Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Status bereits beschlossener Erweiterungsprojekte. Die Fraktion bittet um einen Sachstandsbericht zu geplanten Gruppen sowie um Informationen über mögliche Verzögerungen oder Nichtumsetzungen aufgrund gestiegener Investitionskosten, wobei explizit die Situation der Kita „Am Eichenwäldchen“ angesprochen wird. Für den Bereich der OGS werden Informationen zur Auslastung der Einrichtungen, zu Wartelisten nach Schulen und Sozialräumen sowie zur Nutzung von Klassenräumen als Ersatzlösung angefordert.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Kinderbetreuung in Kita und OGS Wird der Rechtsanspruch erfüllt?Zur Vorlage · 0775/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Anfrage Nr. 0491/23 eine Reihe von Fragen zur Situation der Kinderbetreuung in Kitas und der offenen Ganztagsschule (OGS) an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung, inwieweit der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze erfüllt wird. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zur Anzahl der nicht vergebenen Plätze im Kita-Jahr 2023 sowie um Prognosen für die kommenden Jahre, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Sozialräumen.
Zudem werden Fragen zum Stand der Fertigstellung neuer Kitaplätze, zum Fachkräftemangel in den Einrichtungen sowie zur Anzahl der Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildung gestellt. Die Anfrage umfasst auch den Sachstand zu bereits beschlossenen Erweiterungen von Gruppen, etwa im Bereich der Kita „Am Eichenwäldchen“, sowie Informationen zu etwaigen Kostensteigerungen und Verzögerungen bei geplanten Bauprojekten.
Für den Bereich der OGS werden Informationen zur Auslastung der Einrichtungen, zur Existenz von Wartelisten an Grundschulen und zum zukünftigen Bedarf sowie zum Fachkräftemangel angefordert. Die Fraktion fragt zudem nach Maßnahmen der Stadtverwaltung gegen den Personalmangel und nach der Nutzung von Klassenräumen als Ersatz für fehlende Betreuungsflächen.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung vom 28. März 2023 sowie auf eine geplante Vorlage zum Umsetzungsstand im März 2024. Aufgrund des Umfangs der Anfrage kann zum aktuellen Zeitpunkt keine detaillierte Beantwortung erfolgen; eine entsprechende Stellungnahme wird zur nächsten Ratssitzung nachgereicht.
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- 26.09.2023 · Rat
- 11.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Einnahmen der StadtZur Vorlage · 0492/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Vorlage 0492/23_AF eingereicht. Gegenstand der Anfrage sind die potenziellen Auswirkungen des vom Bundeskabinett beschlossenen Wachstumschancengesetzes auf die Einnahmen der Stadt Hamm.
Der Hintergrund der Anfrage liegt in den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, der eine befristete Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung bei der Gewerbesteuer vorsieht. Diese Regelung soll es Unternehmen ermöglichen, größere Verlustvorträge geltend zu machen. Die Ratsfraktion thematisiert in der Vorlage die Möglichkeit, dass diese Änderung zu einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen führen könnte.
Die CDU-Ratsfraktion bittet den Oberbürgermeister um die Beantwortung der Frage, mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen durch das Wachstumschancengesetz für die Stadt Hamm zu rechnen ist.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Einnahmen der StadtZur Vorlage · 0778/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 18. September 2023 Informationen zu den finanziellen Auswirkungen des vom Bundeskabinett beschlossenen Wachstumschancengesetzes angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen für die Stadt Hamm durch dieses Gesetz zu rechnen ist.
Das Gesetz sieht vor, die Mindestgewinnbesteuerung bei der Gewerbesteuer befristet auszusetzen. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, in größerem Umfang Verlustvorträge geltend zu machen. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Änderung zu einer Reduzierung der Einnahmen der Stadt führen könnte.
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage Stellung und führt aus, dass eine konkrete Aussage über die möglichen steuerlichen Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes für die Stadt Hamm erst im Rahmen der Steuerschätzung im November sowie im Vorbericht zum Haushalt getroffen werden kann. Eine aktuelle Berechnung der zu erwartenden Einnahmeverluste liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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- 26.09.2023 · Rat
- D.Verschiedenes