2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 den Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis genommen und der im Beteiligungsverfahren erstellten Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese abschließende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zuzuleiten.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung raumordnerischer Zielsetzungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Änderung des Landesentwicklungsplans basiert auf bundesrechtlichen Vorgaben, wie dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Diese verpflichten das Land Nordrhein-Westfalen dazu, bis Ende 202
27 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergienutzung einzuplanen. Zudem sieht die Änderung eine Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen vor, um die gesteigerten Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu unterstützen.
In der Stellungnahme der Stadt Hamm werden die beabsichtigten Änderungen grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung weist jedoch auf die Besonderheiten der Planungsregion Regionalverband Ruhr hin, in der aufgrund fehlender Flächenpotenziale anderer Städte ein höherer Flächenanteil für die Windenergienutzung erbracht werden muss. Die Stellungnahme enthält zudem spezifische Anregungen und Hinweise zu den für die Stadt relevanten Zielen und Grundsätzen des Entwurfs.
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