Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere Transferleistungsbeziehende
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0639/23 die Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, beantragt. Die beantragte Beihilfe soll in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die eine Anrechnungsfreiheit dieser Zahlung bei den Leistungsempfängern sicherstellt.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0769/23 wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer solchen freiwilligen Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss an Leistungsempfänger in sozialen Mindestsicherungssystemen gibt. Die Verwaltung führt aus, dass ein solcher Weihnachtszuschuss grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen wäre. Dies würde dazu führen, dass die Zahlung im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd angerechnet wird. In der Folge würde eine solche Beihilfe den Bundeshaushalt entlasten, jedoch keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens für die Leistungsempfängenden bewirken.
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