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Stlgnahme

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Einnahmen der Stadt

0778/23_ST 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 18. September 2023 Informationen zu den finanziellen Auswirkungen des vom Bundeskabinett beschlossenen Wachstumschancengesetzes angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen für die Stadt Hamm durch dieses Gesetz zu rechnen ist.

Das Gesetz sieht vor, die Mindestgewinnbesteuerung bei der Gewerbesteuer befristet auszusetzen. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, in größerem Umfang Verlustvorträge geltend zu machen. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Änderung zu einer Reduzierung der Einnahmen der Stadt führen könnte.

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage Stellung und führt aus, dass eine konkrete Aussage über die möglichen steuerlichen Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes für die Stadt Hamm erst im Rahmen der Steuerschätzung im November sowie im Vorbericht zum Haushalt getroffen werden kann. Eine aktuelle Berechnung der zu erwartenden Einnahmeverluste liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

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Beratungsfolge

  • 26.09.2023
    kein Ergebnis hinterlegt