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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Offenlegungsbeschluss

1210/23_VL 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 „Lippestraße / Richardstraße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 43.595 m² im Ortsteil Uentrop und soll die bestehende Siedlungsstruktur städtebaulich erweitern, um der Nachfrage nach Wohnbauland zu begegnen.

Der Entwurf sieht vor, den Bereich durch eine präzise Festlegung verschiedener Flurstücksgrenzen neu zu begrenzen. Die geplante Nutzung umfasst überwiegend Wohnbauflächen in Form von Allgemeinen Wohngebieten. Dabei sind vor allem freistehende Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen, während im östlichen Bereich auch kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohneinheiten zulässig sind. In bestimmten Gebieten sollen zudem Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden.

Die Erschließung der Flächen soll über eine Hauptachse in Ost-West-Richtung erfolgen, die an die Hülshoffstraße angebunden ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung ökologischer Belange und der Klimaanpassung. Dies umfasst die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten, die Schaffung von Grünflächen sowie Vorgaben zur intensiven Durchgrünung, etwa durch Dachbegrünungen. Die Flächennutzung teilt sich in Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf. Mit der Vorlage wird zudem die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs beantragt.

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