Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Beschlussvorlage 1203/23 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.083 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert IV. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals im Südwesten der Stadt. Die geplante Entwicklung sieht eine Umnutzung der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie für die Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Durch die Konversion soll eine funktionale Verknüprobung mit den angrenzenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung behandelt. Die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines Einwenders werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes sowie der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen lediglich zur Kenntnis genommen wurden. Auch die Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet umfasst verschiedene Nutzungsarten, darunter Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen sowie Grün- und Wasserflächen. Die Planung dient der Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die vorliegende Vorlage umfasst den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung.
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