Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung sowie zur Fortschreibung des Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten in Hamm angefordert.
Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates vom März 2021. Damals wurde nach Angaben der Ratsgruppe eine Novelle des Steuerungskonzepts angekündigt, wobei die Umsetzung für das Jahr 2022 sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in Aussicht gestellt worden waren. Da die Ratsgruppe feststellt, dass diese Fortschreibung bislang nicht umgesetzt wurde, bittet sie die Verwaltung um Auskunft zu den Gründen der Verzögerung.
Die Anfrage umfasst zudem die Frage, ob die Planung zur Fortschreibung weiterhin besteht und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, welche Auswirkungen die Verzögerung auf die städtische Entwicklung im Bereich der Vergnügungsstätten hat. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob seit 2022 Vergnügungsstätten genehmigt oder errichtet wurden, die nach einer möglichen Neufassung der Verordnung nicht realisierbar gewesen wären. Hierbei wird nach konkreten Standorten und Arten der Betriebe gefragt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob der Stadt durch die Verzögerung Einnahmen aus Vergnügungsstätten entstanden sind, die nach einer Fortschreibung nicht hätten erzielt werden können, und falls ja, in welcher Höhe diese ausfallen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023kein Ergebnis hinterlegt