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Stlgnahme

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Hammer Strukturen erhalten – Betreuung junger arbeitssuchender Menschen muss bei den Kommunalen Jobcentern bleiben

0784/23_ST 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, mit dem die Bundesregierung dazu aufgerufen wird, die Zuständigkeit für die Betreuung erwerbsfähiger, arbeitssuchender und hilfebedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren bei den Kommunalen Jobcentern zu belassen. Hintergrund ist die Absicht der Bundesregierung, diese Aufgabe zum 1. Januar 2025 auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.

Nach Angaben der Fraktion wären in Hamm etwa 2.100 junge Menschen von dieser Verlagerung betroffen. Die Fraktion führt an, dass die bestehenden Strukturen der Jugendberufsagentur Hamm durch die Umstrukturierung beeinträchtigt würden. Es wird die Befürchtung geäußert, dass durch die Trennung der Zuständigkeiten – die Arbeitsmarktintegration bei der Agentur für Arbeit, die Auszahlung der Kindergrundsicherung durch Familienkassen und die Sozialleistungsgewährung bei den Kommunalen Jobcentern – neue Mehrfachstrukturen sowie ein höherer bürokratischer Aufwand entstehen könnten.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die Position des Oberbürgesters, der sich bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Stadt Dortmund gegen die Überführung der Zuständigkeiten ausgesprochen hat. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich auch der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag gegen die geplante Änderung der Zuständigkeiten zum Jahr 2025 positioniert haben.

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Beratungsfolge

  • 26.09.2023
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