Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere Transferleistungsbeziehende
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0639/23 gestellt, der die Einführung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung von Personen, die Leistungen nach dem Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII beziehen. Zudem sollen Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, in die Regelung einbezogen werden.
Der Antrag sieht eine Beihilfe in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende sowie 100 Euro für jede weitere Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft vor. Die Ratsgruppe fordert zudem die Verwaltung auf, eine rechtliche Grundlage zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Zuwendung bei den Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Als Orientierungshilfe sollen dabei bereits in anderen Kommunen angewandte Lösungen dienen.
Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Regelleistungen der genannten Sozialleistungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben zu Weihnachtszeiten, wie etwa für Geschenke oder Weihnachtsfeiern, lassen. Die Beihilfe soll als Signal der Stadt Hamm an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dienen.
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