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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

1202/23_VL 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.082 vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Absicherung der Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert, konkret für die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“. Das etwa 22,5 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenareals im Stadtteil Pelkum.

Die geplante Nutzung sieht unter anderem Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen vor. Zudem ist die Errichtung eines Parkhauses sowie eines Landschafts- und Sicherungsbauwerks vorgesehen, das zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik und Erdthermie genutzt werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhaltung und Sanierung vorhandener Gebäudestrukturen.

Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Während die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden, fanden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und des LWL-Denkmalschutz teilweise Berücksichtigung. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.

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