Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: Offenlegungsbeschluss

1184/23_VL 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.160 – Stadthausstraße – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer etwa 1.006 Quadratmeter großen Fläche im Stadtbezirk Mitte, die derzeit als private Pkw-Stellfläche genutzt wird.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss, um den Radverkehr in der Innenstadt zu fördern und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten für Besucher des Marktplatzes und der Fußgängerzone zu schaffen. Die darüber liegenden drei Obergeschosse sollen für Wohnzwecke oder kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen werden. Planungsrechtlich wird das Gebiet als Kerngebiet festgesetzt. Dabei ist eine viergeschossige Bebauung vorgesehen, wobei die Obergeschosse aus städtebaulichen Gründen von den Grundstücksgrenzen zurückspringen sollen.

Der Bebauungsplan sieht eine geschlossene Bauweise für den Bestand sowie die Fahrradgarage vor. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 13,50 Meter über Gelände begrenzt. Zudem sind Maßnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen, wie die vollständige Begrünung der Flachdächer, um die Artenvielfalt und das Stadtklima zu unterstützen. Mit dem neuen Plan wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs soll für die Dauer eines Monats erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge