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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: Offenlegungsbeschluss

1184/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 1184/23_VL behandelt den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße im Stadtbezirk Mitte. Das Vorhaben wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt, um eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 m² zu ermöglichen. Geplant ist eine viergeschossige Bebauung, die im Erdgeschoss eine öffentliche Fahrradgarage vorsieht und in den Obergeschossen Wohnungen oder Nutzungen im Sinne eines Kerngebiets umfasst.

Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 4. August 2023 soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Das Plangebiet wird als Kerngebiet festgesetzt, wobei eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände festgelegt ist. Zudem sind spezifische Grundflächen- und Geschossflächenzahlen vorgesehen. Um das Mikroklima auf der bereits vollständig versiegelten Fläche zu verbessern, beinhaltet der Plan eine Pflicht zur Dachbegrünung.

Die bisherigen Beteiligungsverfahren, einschließlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sind im Dokument dokumentiert. Anregungen der Behörden zu Themen wie Entwässerung, Kampfmitteln und Bodendenkmalen wurden in die Planurkunde integriert. Eine Untersuchung zur Bodenbelastung soll zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nachgereicht werden. Der Aufstellungsbeschluss für das Projekt erfolgte bereits am 21. Juni 2022.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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