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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

1200/23_VL 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung eines Teils des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert zum Ziel hat. Das etwa 51.647 m² große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Geländes und grenzt an die Kamener Straße sowie den Stadtteil Pelkum. Die Planung sieht vor, einen Einzelhandelsstandort nördlich der Kamener Straße zu entwickeln, der die bestehende Versorgung im Stadtgebiet ergänzen soll.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung abgewogen. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V., der Stadt Werne sowie drei Einwendungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und der Gemeinden Bönen sowie Bergkamen werden teilweise berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt Dortmunds Stadtplanungs- und Bauordnungsbehörde sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen.

Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung für das rund 55 Hektar große Areal, die verschiedene Nutzungsschwerpunkte wie Wohnen, Gewerbe, Kultur und die Kreativwirtschaft vorsieht. Die geplante Konversion soll die funktionale Verknüpfung des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen stärken und zur Innenentwicklung beitragen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.

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Beratungsfolge